Sie haben Probleme diese Email anzuzeigen? Hier geht's zur Web-Ansicht.

bne-Newsletter 06/2018

Lieber Leserinnen und Leser,

überraschend ist es nicht mehr, was die Bundesregierung gestern in ihrem Klimaschutzbericht festhielt: Die Klimaziele, minus 40 Prozent CO2-Emission im Jahr 2020, werden verfehlt. Im Prinzip ein blauer Brief, den sich die schwarz-rote Koalition damit selbst ausstellt. Um die Versetzung nicht zu gefährden, müssen daher nun schnelle Lösungen gefunden werden, damit der Klimaschutzmotor wieder ans Laufen kommt. Die Trägheit, mit der die Koalitionäre ihre Arbeit aufgenommen haben, muss endlich überwunden werden. Dies ist sicherlich ein Thema für die Diskussionsrunde mit Bundestagsabgeordneten im Rahmen der bne-Jahreskonferenz am 26. Juni in Berlin. Wenn Sie sich noch nicht angemeldet haben, nutzen Sie hier die Gelegenheit, die Plätze sind begrenzt.

Persönlich treffen können Sie uns bereits in der kommenden Woche bei The smarter E Europe in München. Als Partner der Messe ist der bne mit einem Stand und Veranstaltungen zu Blockchain, digitalen Geschäftsmodellen und dezentralen Handelsplätzen vor Ort. Weitere Informationen  finden Sie auf der bne-Internetseite.

Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:

IN EIGENER SACHE: bne sucht Verstärkung

Der bne sucht für die Berliner Geschäftsstelle ab sofort eine(n) Referent(in) für Energiewirtschaft/Energierecht. Die Ausschreibung richtet sich idealerweise an ein(e) Absolvent(in) der Rechts-, Politikwissenschafts-, Volkswirtschafts-, oder Betriebswirtschaftslehre, der/die den Weg in die Energiewirtschaft einschlagen bzw. fortsetzen möchte. Die komplette Ausschreibung finden Sie unter diesem Link.

Wir freuen uns, wenn Sie diese auch Ihrem Netzwerk weiterleiten.

TOP NEWS: bne mit neuer Website

Geschafft! Der bne hat eine neue Website. Unter der bekannten Adresse www.bne-online.de finden Sie alle Informationen über den Verband und seine Arbeit im neuen Gewand.
Wie gewohnt, gibt es auf der Seite für bne-Mitglieder exklusive Informationen, die erst nach dem Einloggen sichtbar werden – wie Sitzungsunterlagen, Protokolle oder Referentenentwürfe.

Wenn Sie Feedback zur Website haben, wenden Sie sich bitte direkt per Mail an die bne-Geschäftsstelle.

EU I: Beihilfeverfahren zur Netzentgeltbefreiung abgeschlossen

Am 28. Mai hat die EU-Kommission eine gemischte Entscheidung im EU-Beihilfeverfahren zur Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2011 bis 2013 nach dem früheren § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) erlassen. Mit der Entscheidung bleibt das aktuelle, seit 2014 geltende System der teilweisen Befreiung von Netzentgelten im Sinne des o.g. Paragraphen unangetastet. Auch die früheren Netzentgeltreduzierungen auf Basis des alten § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV wurden von der Kommission genehmigt. Jedoch wurde die vollständige Netzentgeltbefreiung, die im Jahr 2011 eingeführt wurde, nicht von Brüssel genehmigt. Deutschland ist nun verpflichtet, die im Zeitraum 2012-2013 zu wenig gezahlten Netzentgelte von den betroffenen Unternehmen einzufordern. Die Bundesnetzagentur wird für jedes einzelne Unternehmen eine Berechnung durchführen und die so berechnete Summe zurückfordern.

Zum Download:

Die Pressemitteilung der EU-Kommission

EU II: Engpassmanagementmaßnahmen im Gasnetz sind zu überprüfen

Die Zahl der Übergangspunkte mit vertraglichen Engpässen war 2017 im Vergleich zu 2016 rückläufig, so der am 31. Mai veröffentlichte jährliche ACER-Report. Die Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden (ACER) untersuchte bereits zum 5. Mal, wie häufig die Nachfrage das Angebot an Transportkapazitäten im EU-Ferngasnetz überstieg (sog. vertraglicher Engpass): Im Jahr 2017 wurden solche Engpässe an 17 Ein- und Ausspeisepunkten festgestellt – dies entspricht sieben Prozent der Übergangspunkte. Jedoch entfallen 12 von diesen 17 Punkten auf den deutschen Gasmarkt: betroffen sind sowohl Punkte zwischen den Marktgebieten als auch an Übergangspunkten zu Nachbarländern. ACER sieht die nationalen Regulierungsbehörden nun in der Pflicht, die Anwendung von Engpassmanagementverfahren an den tatsächlich wie auch potentiell von Engpässen betroffenen Punkten zu überprüfen.

Zum Download:

Der Report und die Übersicht der Punkte mit Engpässen

EU III: Offener Brief zu REMIT

ACER, die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden in Europa, hat am 31. Mai einen offenen Brief zur REMIT veröffentlicht. Mit dem Brief möchte ACER Marktteilnehmer über die Position der Agentur in Bezug auf bestimmte Aspekte der Offenlegung von Insiderinformationen unter REMIT informieren. ACER möchte sicherstellen, dass alle rechtlichen Verpflichtungen bezüglich der Offenlegung von Informationen nach REMIT erfüllt werden.

Zum Download:

Der Brief

BGH: Mehr Transparenz bei Preiserhöhung in der Grundversorgung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 6. Juni ein Urteil zugunsten der Transparenz bei Preiserhöhungen in der Grundversorgung Strom gefällt. In einem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW 21) urteilte der BGH, dass bei einer Preiserhöhung von Strom in der Grundversorgung, die alten und neuen Preise in der Mitteilung an die Verbraucher gegenüber gestellt werden müssen (AZ: VIII ZR 247/17). Dabei müssen nicht nur der alte und der neue Gesamtpreis erkennbar sein, sondern auch die Veränderungen der einzelnen Kostenbestandteile wie Netzentgelte, Stromsteuer oder EEG-Umlage.
Da die Vorgaben der Gasgrundversorgungsverordnung zu Preiserhöhungen wortgleich sind, ist das Urteil auf derartige Verträge übertragbar.

Bereits in der Vorinstanz untersagte das Oberlandesgericht Hamm im September 2017 dem Unternehmen, in Schreiben an Verbraucher zur Begründung von Preiserhöhungen auch solche Kostenbestandteile aufzuführen, die gar nicht Anlass für die konkrete Erhöhung sind (I-2 U 24/17). Die DEW 21 hatte auf die Anpassung von Steuern und Abgaben verwiesen, auf die man keinerlei Einfluss habe – diese waren zum fraglichen Zeitpunkt aber unverändert geblieben.

Zum Download:

Das Urteil des OLG Hamm

BUNDESKABINETT: Kohlekommission eingesetzt

Das Bundeskabinett hat am 6. Juni die Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) beschlossen. Die Kommission hat vier Vorsitzende sowie 24 Mitglieder aus unterschiedlichen Sektoren der Wirtschaft sowie aus der Politik.

Zum Download:

Der Einsetzungsbeschluss des Kabinetts

BUNDESREGIERUNG: Debatte um Abgabenreform

Anfang Juni hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit Aussagen zum Thema Reform des Abgaben- und Umlagesystems sowie CO2-Preis für Unruhe gesorgt. Auf einer Veranstaltung machte der Minister deutlich, dass beide Themen aktuell für ihn nicht auf der Tagesordnung stehen. Ihm lägen dazu auch keine überzeugenden Konzepte vor. Gleichwohl machte der Minister deutlich, dass er die Sektorkopplung voranbringen wolle. Die hakt aber bekanntlich am bestehenden Umlagen- und Abgabensystem. Ulrich Benterbusch, Unterabteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium betonte daher am Folgetag im Widerspruch zu Altmaier, die Notwendigkeit Strom in allen Sektoren wettbewerbsfähiger zu machen. In einem Pressestatement des bne vom 8. Juni heißt es: „Sollte es nicht gelingen, den Einsatz von Ökostrom für das Heizen und Fahren attraktiver zu machen, wird  ein Rückgang der Emissionen in diesen Sektoren nicht gelingen und damit die Klimaschutzziele nicht zu erreichen sein.“ Der Bundesregierung liegen dazu eine Reihe von Vorschlägen seitens des bne und anderer Verbände und Institutionen vor. Diese müssen nun in ein marktliches Konzept münden, das Investitionen in saubere Technologien anreizt und eine Nachfrage nach Ökostrom aus dem Markt erzeugt.
Wie dringlich eine Reform ist, zeigen auch aktuelle Zahlen der EU-Statistikbehörde Eurostat von Ende Mai. Demnach liegt Deutschland EU-weit bei der Höhe der Abgaben und Umlagen auf dem Strompreis auf Platz 2, bei absoluten Höhe des Strompreises sogar an der Spitze.

Zum Download:

Das Pressestatement des bne

BUNDESWIRTSCHAFTSMINISTERIUM: Endbericht zu Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) durchgeführten Projektes „Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz“ ist ein erster Bericht zum ersten der insgesamt drei Arbeitspakete erschienen. Ziel ist u.a., Wege zu finden, um die Kosten für den Redispatch zu reduzieren. Ein Ergebnis des von Ecofys, Consentec sowie der Kanzlei Becker, Büttner, Held  koordinierten Arbeitspaketes: Der erforderliche Umfang an Maßnahmen und die Kosten des Netzengpassmanagements könnten spürbar verringert werden. Voraussetzung hierfür wäre eine Relativierung des nachrangigen Einsatzes von EE- und KWK-Anlagen sowie der Netzreserve für die Netzengpassbehebung. Die größten Einsparpotenziale ergeben sich laut Analyse bei einer gleichzeitigen Relativierung der nachrangigen Anforderung aller drei Erzeugungskategorien. Durch eine solche gezielte und damit moderate Einbeziehung der EE-, KWK- und Netzreserveanlagen in den besonders wirksamen Stunden erhöht sich der Anteil des abgeregelten Stroms aus EE- und KWK-Anlagen nur in sehr beschränktem Umfang, so die Autoren. Zwar würden als Ausgleich konventionelle Anlagen hochgefahren, insgesamt würden sich dadurch die Emissionen des Kraftwerkparks aber nur um rund ein Prozent erhöhen.

Zum Download:

Der BMWI Bericht

BUNDESNETZAGENTUR: Verbindliche Entgeltveröffentlichung der Fernleitungsnetzbetreiber für 2019

Die Bundesnetzagentur stellt klar: Die bis zum 2. Juni 2018 von den Fernleitungsnetzbetreibern zu veröffentlichenden Entgelte für die Auktion der Jahreskapazitäten an grenz- und Marktgebietsüberschreitenden Kopplungspunkten sind verbindlich. Eine spätere Anpassung, etwa aufgrund von Änderungen bei der Erlösobergrenze, oder eine Änderung innerhalb des Jahres 2019 zu Beginn des Gaswirtschaftsjahres 2019/2020 ist nicht zulässig. Die am 23. Mai veröffentlichten „Hinweise zur Entgeltbildung“ der Beschlusskammer 9 gehen noch weiter: Wegen des Diskriminierungsverbots bei der Entgeltbildung an den anderen Ein- und Ausspeisepunkten der Fernleitungsnetze dürfen keine abweichenden Annahmen getroffen werden. Daher ist bereits im Juni 2018 die Feststellung verbindlicher Fernleitungsentgelte auch für die Punkte zu Speichern, Ausspeisepunkte zu Letztverbrauchern und nachgelagerten Netzbetreibern möglich und geboten.
Für den bne heißt das: Auf dieser Grundlage gibt es keinen Grund mehr, den Verteilnetzbetreibern weiterhin das Recht einzuräumen, ihre am 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr veröffentlichten Entgelte noch einmal kurz vor Beginn des neuen Jahres anpassen zu dürfen.

Zum Download:

Hinweise zur Entgeltbildung zum 02.06.2018 gemäß NC TAR i.V.m. INKA und KARLA 1.1

EVENTS I: bne-Jahrestagung „20 Jahre Liberalisierung“ am 26. Juni in Berlin

Ohne die Öffnung der Energiemärkte im Jahr 1998 wären die Innovationen der vergangenen Jahre nicht möglich gewesen. Mit der zunehmenden Digitalisierung und Dezentralisierung entstehen neue Herausforderungen - für die Geschäftsmodelle, aber auch in Hinblick auf den regulatorischen Rahmen. Darüber wollen am 26. Juni in Berlin auf der bne-Jahreskonferenz mit Unternehmern, Wissenschaftlern und Politikern in verschiedenen Panels diskutieren. Impulse zugesagt haben bereits Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur a.D., Andreas Mundt, Präsident Bundeskartellamt, Prof. Wolf Ketter, Direktor EWI Köln sowie Dr. Frank Meyer (E.ON). Dr. Erik Landeck (Stromnetz Berlin GmbH). Zu den Diskussionsteilnehmern gehören Gero Lücking (LichtBlick SE) und Dr. Holger Krawinkel (MVV AG). Es erwartet Sie zudem eine Podiumsrunde mit Bundestagsabgeordneten.

Die Teilnahmegebühr beträgt 299,- € pro Person. Sofern sich mindestens zwei Vertreter eines Unternehmens anmelden, reduziert sich die Teilnahmegebühr auf 249,-€ pro Person.
Vertreter von bne-Mitgliedsunternehmen zahlen nur 199,-€ pro Person. Sofern sich mindestens zwei Vertreter eines bne-Mitgliedsunternehmens anmelden, reduziert sich die Teilnahmegebühr auf 149,-€ pro Person.

Weitere Informationen:

Das detaillierte Programm und die Anmeldemöglichkeit

EVENTS II: bne-Workshops und -Sessions auf der The smarter E in München

Der bne eröffnet am 20. Juni um 10 Uhr in München das The smarter E-Forum in Halle B2, Stand B2.570. bne-Geschäftsführer Robert Busch wird in einer Keynote erklären, warum die Energiewende eine dezentrale, vernetzte und sektorübergreifende Energiewirtschaft braucht. Im Anschluss präsentiert der bne die Teilnehmer des Smarter E-Awards.

Im Rahmen der The smarter E in München vom 19. bis 22. Juni bietet der bne außerdem verschiedene Workshops und Sessions an:

 

bne-Session „Business Models and Billing Models“, 19. Juni, 16.30-18 Uhr, Moderation Bianca Barth
Wenn Wohnungsbaugesellschaften ihren Mietern Elektroautos zum Carsharing anbieten oder Unternehmen ihren Fuhrpark elektrifizieren, sind das nur zwei Beispiele für eine Vielzahl neuer Unternehmensideen, die sich mit der Elektromobilität ergeben. Gleichzeitig vereinfachen Firmen das spontane Bezahlen ohne Vertragsbindung für den Ladestrom. Sie bieten verschiedene Bezahlmöglichkeiten via Prepaidkarte, EC- und Kreditkarte oder online per App und mobiler Internetseite an. Die Session stellt beides vor: frische Geschäftsideen und neue Bezahlmethoden. Die Agenda und die Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Website von The smarter E.
Die Teilnahme ist möglich mit einem Konferenz-Tagesticket.

 

bne-Workshop „Digitalisierungsgesetz – neue Geschäftsmodelle und deren rechtliche Herausforderungen“, 21. Juni, 10-12 Uhr, Moderation Anne Köhler
Die Digitalisierung der Energiewende bietet das Potenzial für neue Geschäftsmodelle. Unterstützt wird diese digitale Entwicklung durch den vom Gesetzgeber verordneten „Smart Meter Rollout“. Im Workshop werden verschiedene Geschäftsmodelle beschrieben und rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten durch Smart Metering diskutiert. Dabei werden insbesondere die Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) dargestellt. Zudem gibt ein einen Einblick in Praxisbeispiele; die Agenda finden Sie auf der Internetseite des bne.
Der Workshop richtet sich an diejenigen, die mit Geschäftsmodellen des Smart Metering in Berührung kommen. Dies sind in erster Linie die originär in der Energiewirtschaft angesiedelten Akteure, wie PV-Anlagenbetreiber, Mieterstromanbieter, Direktvermarkter, Stromversorger, Energiedienstleister, Messstellenbetreiber und sog. Prosumer.
Die Teilnahme an dem Workshop kostet 80 Euro – anmelden können Sie sich über die Website von The smarter E.

 

bne-Workshop „Blockchain im Energiemarkt – Fokus regulatorischer Rahmen“, 21. Juni, 14-16 Uhr, Moderation Karsten Wiedemann
Die Blockchain im Energiemarkt hat den ersten Hype hinter sich. In immer mehr (Pilot)projekten findet die Technologie Anwendung, etwa bei dezentralen Versorgungsmodellen (P2P). Doch ist der regulatorische Rahmen im Energiemarkt schon fit für Blockchain? Wo sind ggf. Änderungen notwendig, um weiteres Potenzial für neue Lösungen zu heben. Darüber wollen wir in diesem Workshop anhand eines energierechtlichen Überblicks sowie konkreter Beispiele aus der Praxis diskutieren; die Agenda finden Sie auf der Internetseite des bne.
Die Teilnahme an dem Workshop kostet 80 Euro – anmelden können Sie sich über die Website von The smarter E.

 

bne-Session „Neue Geschäftsmodelle durch dezentrale Handelsplattformen“, 22. Juni, 12.15-13.45 Uhr, Moderation Arndt Börkey
Die dezentrale Stromversorgung im Energiemarkt der Zukunft gewinnt substantiell an Bedeutung, es entstehen neue Geschäftsmodelle für die Erzeugung und den Verbrauch vor Ort. Schon bald fallen erste Anlagen aus der EEG-Vergütung. Anlagenbetreiber sind spätestens dann auf der Suche nach neuen lukrativen Vermarktungsmöglichkeiten. Klassische Eigenversorgungs- und Mieterstrommodelle gehen zwar in die richtige Richtung, sollten jedoch in Zukunft durch dezentrale Verteilungsmärkte flankiert werden. Regionale Flexibilitätsmärkte, dezentrale, vollautomatische Energiehandel- und Steuerungslösungen oder der direkte Strombezug von der EE-Anlage des Vertrauens ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern bereits Realität. Die Veranstaltung bietet Raum, um über neue Geschäftsmodelle durch dezentrale Handelsplattformen zu diskutieren und Anlagenbetreibern neue Vermarktungsmöglichkeiten aufzuzeigen – die Agenda finden Sie auf der Website von The smarter E.
Die Teilnahme an der Session ist für Messebesucher kostenlos.

EVENTS III: bne-Beteiligungen und Partnerschaften

Der bne ist Partner verschiedener Events in den kommenden Wochen – bne-Mitglieder erhalten deshalb Rabatte bei der Anmeldung für die folgenden Veranstaltungen (bitte wenden Sie sich bei Fragen an die bne-Geschäftsstelle):

- Electrify Europe, 19. bis 21. Juni, Wien

- The Smarter E, 20. bis 22. Juni, München

- CEB Energie-Effizienz-Messe und interCOGEN Kraft-Wärme-Kopplungs-Messe, 27. bis 28. Juni, Karlsruhe

bne IN DEN MEDIEN

bne bei Energie & Management sowie bei Klimareporter u.v.m.: Zahlreiche Medien berichteten im vergangenen Monat über Aktivitäten des bne. Einen Überblick finden Sie hier.

bne. Wir setzen Kräfte frei.