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bne-Newsletter 05/2019

Lieber Leserinnen und Leser,

wie kurzlebig manch politische Aussage ist, konnte in den letzten Wochen beobachtet werden. So haben sich innerhalb kürzester Zeit scheinbar genug Befürworter aus den Regierungsparteien für einen CO2-Preis ausgesprochen, die diesen zuvor noch vehement abgelehnt haben. Die Gründe dazu sind vielfältig  (Fridays for Future, Rezo-Video, EU-Wahlergebnisse etc.), zeigen aber, dass der große Verlust an Wählerstimmen die Regierungsparteien zum Handeln zwingt, ehe sie jegliches klima- und energiepolitische Vertrauen in der Bevölkerung verspielt haben. Zu viel Euphorie ist dennoch fehl am Platz, da weiterhin viel Störfeuer aus den eigenen Reihen droht, das Konsensentscheidungen wie den Kohlekompromiss oder gar den  Atomausstieg zu erschüttern versucht.

Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:

TOP-NEWS: Eckpunkte für Strukturstärkungsgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte für das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ verabschiedet. Die vom Kohleausstieg betroffenen Bundesländer erhalten bis 2038 40 Milliarden Euro. Des Weiteren wird um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die KWK-Förderung bis 2030 weiterentwickelt und fortgeführt.

Dazu fordert der bne in einer Pressemitteilung, dass nun konsequent auf die Energieerzeugung aus regenerativen Quellen umgestellt werden solle, denn dies sei entscheidend für einen erfolgreichen Strukturwandel in den Kohleregionen.

 

Weitergehende Informationen:

Die bne-Pressemitteilung

 

EU I: ACER veröffentlicht 16. Ausgabe des REMIT Quarterly

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 29. April 2019 die 16. Ausgabe des REMIT Quarterly veröffentlicht. Darin wird unter anderem über die Strafe, die im französischen Erdgassektor wegen Marktmanipulation im Rahmen von REMIT verhängt wurde, berichtet, sowie aktuelle REMIT-Dokumentation und REMIT-Fallstatistiken vorgestellt, einschließlich einer Übersichtstabelle mit Sanktionsentscheidungen.

 

Weitergehende Informationen:

REMIT Quarterly

 

EU II: Europäische Förderung der Batteriefertigung nimmt Konturen an

Nach einem Treffen zwischen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und seinem französischen Amtskollegen Bruno Le Maire stehen die Zeichen für eine deutsch-französische Kooperation in der Produktion von Batteriezellen auf grün. Die Kooperation soll unter anderem mit über einer Milliarde Euro durch das Bundeswirtschaftsministerium gefördert werden. Bisher haben sich nach einem ersten Förderaufruf 30 Unternehmen beworben, die in die Batteriezellenfertigung einsteigen wollen. Eine entsprechende Absichtserklärung haben beide Minister schon nach Brüssel geschickt, um sich das Okay der EU-Kommission einzuholen.

Weitergehende Informationen:

Die BMWi-Pressemitteilung

 

EU III: Update zum Consumer Package

Die Europäische Kommission hatte am 11. April 2018 einen Vorschlag zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbraucher vorgeschlagen. Dabei handelte es sich um zwei Richtlinienvorschläge zur Modernisierung des Verbraucherschutzrechts:

  • Vorschlag zur Änderung der Richtlinie des Rates über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen‚ der Richtlinie über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse‚ der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern und der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher. Ziel dieses Vorschlags ist es, für eine bessere Durchsetzung zu sorgen und die EU-Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere im Hinblick auf die digitale Entwicklung, zu modernisieren;
  • Vorschlag zu Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG über Unterlassungsklagen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Instrumente zur Unterbindung illegaler Praktiken und zur Erleichterung des Rechtsschutzes für Verbraucher in den Fällen zu verbessern, in denen zahlreiche Verbraucher bei einem Massenschadensereignis Opfer desselben Verstoßes sind.

Beim Vorschlag zur Änderung von vier geltenden Richtlinien erzielten die EU-Institutionen im informellen Trilogverfahren am 29. März 2019 eine Einigung. Der vereinbarte Text sieht eine stärkere Harmonisierung und Straffung einiger Kriterien vor, die bei Entscheidungen über die Höhe der Sanktionen bei Verstößen gegen EU-Verbraucherschutzvorschriften heranzuziehen sind. Weiterhin schreibt die Vereinbarung das Recht auf individuellen Rechtsbehelf für Verbraucher vor, die durch unlautere Geschäftspraktiken wie etwa aggressive Vermarktungspraktiken geschädigt wurden, vorausgesetzt, dieser Rechtsbehelf ist verhältnismäßig und effektiv und beeinträchtigt nicht die Anwendung anderer Rechtsbehelfe, die Verbrauchern im Rahmen des Unionsrechts oder des einzelstaatlichen Rechts zur Verfügung stehen. Ein weiteres zentrales Anliegen betrifft die Schaffung von mehr Transparenz bei Online-Geschäften. Für Unternehmen werden unverhältnismäßig große Belastungen durch derzeit noch geltende Verpflichtungen zur Nutzung von veralteten Kommunikationsmitteln beseitigt.

Einige Bestimmungen sind auch für Energievertriebe sehr relevant, insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten Haustürgeschäften. Es erfolgte eine Klarstellung, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, Vorschriften zum Schutz der berechtigten Interessen der Verbraucher in Bezug auf einige besonders aggressive oder irreführende Vermarktungs- oder Verkaufspraktiken bei Verkäufen außerhalb von Geschäftsräumen zu erlassen.

Der Text wurde vom Europäischen Parlament am 17. April 2019 offiziell angenommen. Sobald auch der Rat die Annahme bestätigt hat, müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.

Beim Vorschlag zu Verbandsklagen konnten bisher noch keine Trilogverhandlungen eingeleitet werden, da die Positionierung des Europäischen Rates noch nicht abgeschlossen ist. Damit wird dieses Verfahren wahrscheinlich erst nach den Wahlen zum EU-Parlament und der Neubildung der Kommission wieder aufgenommen werden.  

Weitergehende Informationen:

Die Trilogergebnisse

 

EU IV: Konsultation zur Zuschlagserteilung für die Regelenergie

Die europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben einen Vorschlag erarbeitet, wie Zuschläge für die Regelenergie (außer Primärregelleistung) erteilt werden sollen, die gleichzeitig mit dem Marktpreis in einer Ko-Optimierung erfolgen. Damit wollen die ÜNB sicherstellen, dass die grenzüberschreitenden Kapazitäten für die Regelenergie vorhanden sind. Zugleich wird auch eine Aufteilung der Erlöse vorgeschlagen.

Weitergehende Informationen:

Das Konsultationspapier

 

EU V: Konsultation zu Mindestbestandteile der Regelenergieprodukte

Die europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben einen Vorschlag zu Mindestbestandteilen der Regelenergieprodukte vorgelegt. Eine Stellungnahme ist bis zum 31. Juli 2019 möglich.

Weitergehende Informationen:

Das Konsultationspapier

 

 

BREG I: Die Antwort zur kleinen Anfrage zu Ladesäulen im Zusammenhang mit dem Mess- und Eichrecht

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in einer kleinen Anfrage mögliche Probleme bei der technischen Umrüstung von Ladesäulen im Zusammenhang mit dem Mess- und Eichrecht aufgegriffen. Darin wollen sie von der Bundesregierung erfahren, welche Auswirkungen das Auslaufen der Übergangsregelungen beim Mess- und Eichrecht für den Betrieb von  Ladesäulen haben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 8. April 2019 die Fragen beantwortet.

Weitergehende Informationen:

Die Antwort der Bundesregierung

 

BREG II: Die Antwort zur kleinen Anfrage zum Gebäudeenergiegesetz

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich in einer kleinen Anfrage nach dem aktuellen Stand der Energiewende im Gebäudebereich erkundigt. Aus der Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 30. April geht u.a. hervor, dass sich das Gebäudeenergiegesetz nach wie vor in der Ressortabstimmung befindet. Wann der Gesetzgebungsprozess den nächsten Schritt erreicht, steht immer noch nicht fest.

Weitergehende Informationen:

Die Antwort der Bundesregierung

 

BMF: Referentenentwurf zu weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 8. Mai einen Referentenentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften veröffentlicht. Darin werden Maßnahmen beschrieben, die  einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs leisten sollen. Hierzu gehören u.a.:

  • Eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge,
  • eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale bei Jobtickets,
  • die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs und
  • die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Der bne fordert dazu in einer Pressemitteilung eine grundlegende Strategie der Bundesregierung, die die Marktchancen für strombasierte Lösungen auf Basis von erneuerbaren Energien oder Power2X erhöht.

Weitergehende Informationen:

Der Referentenentwurf

Die bne-Pressemitteilung

 

BMWI I: Neue Förderoption BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz

Mit dem „BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Teil des Förderpakets „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ private und kommunale Unternehmen bei der Umsetzung von effektiven Maßnahmen zur Schaffung von energieeffizienten Unternehmensprozessen. Eine festgelegte Förderquote gibt es nicht: Antragsteller entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung sie für die geplante Effizienzmaßnahme beantragen. Die Förderquote kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Gefördert werden die Projekte, welche die höchste jährliche CO2-Einsparung pro beantragtem Euro Förderung aufweisen.

Weitergehende Informationen:

Die Sonderausgabe zum neuen BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz für Unternehmen  

 

BMWI II: Plenum Dialogprozess Gas 2030 am 22. Mai 2019

Von der Stromwende zur Energiewende? Das Bundeswirtschaftsministerium präsentierte am Mittwoch, den 22. Mai, die ersten Zwischenergebnisse des Dialogprozesses Gas 2030. Schwerpunkt des Prozesses ist das Sammeln von Erkenntnissen hinsichtlich der Entwicklung der gasförmigen Energieträger und ihre klimafreundlichen Alternativen. Übergreifend kann festgestellt werden, dass verschiedene Faktoren für eine Zunahme der gasförmigen Energieträger bis 2030 spricht, so das BMWi. Ob grüner Wasserstoff – hergestellt aus erneuerbaren Energien – nur ein Hype ist, lasse sich noch nicht sagen. Allerdings werde der Herstellung und Nutzung von grünem Wasserstoff und anderen alternativen gasförmigen Energieträgern (wie z.B. Biogas), trotz geringen Beitrags zu den Klimaschutzzielen 2030, insbesondere langfristig eine große industriepolitische Dimension beigemessen.

BMWI/BMI: Verbändekonsultation zum Gebäudeenergiegesetz gestartet

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium haben die Verbändekonsultation zum Gebäudeenergiegesetz gestartet. Ziel des Gesetzesvorhaben ist es, derzeit noch parallel laufenden Regeln zusammenzuführen: Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Auslöser war u. a. die EU-Gebäuderichtlinie (2010). Sie fordert den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten ab 2019 für öffentliche und ab 2021 für privatwirtschaftliche Gebäude. Der nun vorliegende Entwurf ist noch nicht abschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Bislang konnte keine Einigung zwischen BMI und BMWI und BMU erzielt werden, ob in Bezug auf das Erreichen der Klimaziele ambitioniertere Vorgaben und ggf. eine Anpassung der Instrumente nötig ist.  Verbände können bis 28. Juni 2019 eine Stellungnahme abgeben.

BNETZA I: Eilanträge gegen die Festlegung MaKo 2020 zurückgewiesen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Mai bekannt gegeben, dass die Eilanträge gegen die Festlegung MaKo 2020 vom OLG Düsseldorf zurück gewiesen wurde. Zwar ist damit das Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden, die Marktakteure sind aber weiter verpflichtet, die Umsetzung der neuen Prozesse vorzunehmen. Das OLG Düsseldorf hat in seinen Entscheidungen klargestellt, dass im Rahmen der im Eilverfahren anzustellenden summarischen Prüfung keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der in der angegriffenen Festlegung getroffenen Vorgabe bestehen.

Weitergehende Informationen:

Die Meldung der BNetzA

 

 

BNETZA II: Veröffentlichung des zweiten Teils der ab dem 01.12.2019 geltenden Nachrichtentypen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihre Ankündigung umgesetzt und den zweiten Teil der ab dem 01.12.2019 geltenden Nachrichtentypen am 06.05.2019 veröffentlicht.

Weitergehende Informationen:

Die Mitteilung

BNETZA III: Anpassungen in der Kooperationsvereinbarung Gas X zum 1. Juni 2019

Die angekündigte Zwischenversion der Kooperationsvereinbarung „KoV X.1“ wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht und tritt bereits am 1. Juni 2019 in Kraft. Die Änderungen betreffen die Regelungen in den Anlagen 1 (Ein- und Ausspeisevertrag der FNB) und 4 (Bilanzkreisvertrag) und sollen die missbräuchliche Nutzung des Bilanzierungssystems erschweren, so die Verhandlungsdelegation der Netzbetreiber. Um das missbräuchliche Verhalten einzelner Bilanzkreisverantwortlichen zukünftig verhindern bzw. zumindest einschränken zu können, ist es notwendig, dass zum einen weitere Unterlagen bei der Zulassung von Bilanzkreisverantwortlichen bzw. Transportkunden zur Portalnutzung erfragt, um Auffälligkeiten schon bei der Registrierung zu erkennen. Zum anderen sind schnellere Kündigungsmöglichkeiten zur Schadensminimierung bei extremen Bilanzkreisschiefständen vorgesehen. Die Bundesnetzagentur hatte die Regeländerung vorab durch eine offizielle Mitteilung im März geebnet.

Weitergehende Informationen:

Die Kooperationsvereinbarung

BNETZA IV: Neues Festlegungsverfahren zu Überbuchungssystem in Gasfernleitungsnetzen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Verfahren „KAP+“ für zusätzliche Kapazitäten im deutschlandweiten Marktgebiet eingeleitet. Ziel des Verfahrens ist, die Fernleitungsbetreiber zu verpflichten, ein Überbuchungssystem vorzuschlagen und nach Genehmigung anzuwenden. Maßgeblich für die Entscheidung der Beschlusskammer war, dass die Einführung des von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Überbuchungssystems zusätzlich zum Verfahren der Renominierungsbeschränkung die Komplexität für alle Marktbeteiligten gesteigert hätte, ohne mit Vorteilen für den Gasmarkt verbunden zu sein.

Weitergehende Informationen:

Das Konsultationsdokument

BNETZA V: Konsultation zu finanziellen Übertragungsrechten für weitere Interkonnektoren

Die Bundesnetzagentur (BNETZA) konsultiert einen Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber, in dem der Übergang von langfristigen physikalischen Übertragungsrechten hin zu finanziellen Übertragungsrechten für weitere Interkonnektoren vorgeschlagen wird. Diese Konsultation endet am 12. Juni 2019.

Weitergehende Informationen:

Das Konsultationspapier

 

BRAT: Elektroroller werden unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen

Der Bundesrat (BRat) und das Bundeskabinett haben der Zulassung von Elektrorollern zugestimmt. Zukünftig dürfen diese jedoch nur auf Radwegen fahren. Die Zulassung gilt für elektrische Roller bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Ursprünglich stand jedoch auch zur Debatte, dass die Roller die Gehwege benutzen dürfen, dies wurde allerdings aufgrund von Kritik einiger Bundesländer verworfen.

Weitergehende Informationen:

Der Bundesrat-Beschluss

BUNDESLÄNDER: Energieminister der Länder fordern CO2-Bepreisung

Die Energieminister und -senatoren der Länder sowie des Bundes fordern in einem gemeinsamen Positionspapier eine konsistente Energiepolitik. So müssen der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Weiterentwicklung der Netze beschleunigt werden. Baustein für eine gelingende Energiewende kann eine angemessene und aufkommensneutrale CO2-Bepreisung sein. Die Energieminister- und Senatoren sprachen sich für eine Entlastung der Stromkunden, einen sozialen Ausgleich und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes aus. Entsprechende Rahmenbedingungen müssten dafür geschaffen werden.

Impressum

Redaktion: Maximilian Weiß

Mitarbeit: Alena Müller

Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin

Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10

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www.bne-online.de

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