Sie haben Probleme diese Email anzuzeigen? Hier geht's zur Web-Ansicht.

bne-Newsletter 04/2019

Lieber Leserinnen und Leser,

die Debatte um einen nationalen CO2-Preis reißt nicht ab und wird inzwischen auch in politischen Kreisen diskutiert, die sich zuvor vehement dagegen ausgesprochen haben. Insbesondere die Koalitionspartner Union und SPD haben sich in den letzten Wochen dem Thema angenommen und scheinen einer Bepreisung nicht mehr ablehnend gegenüber zu stehen. Die wichtigste Frage ist inzwischen nicht mehr das ob, sondern das wie und da vor allem wie eine Bepreisung sozialverträglich ausgestaltet werden kann. Wie das Konzept eines nationalen CO2-Preises nicht zu einer Mehrbelastung der Bürger führt und trotzdem hinsichtlich des Klimaschutzes Wirkung zeigt, wird auch in der kommende Ausgabe des Kompass (Magazin des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft) diskutiert werden.

Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:

TOP-NEWS I: bne verstärkt sein Engagement im Bereich erneuerbare Energien

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, bne, verstärkt sein Engagement im Bereich erneuerbare Energien. Der Verband entwickelt nun verstärkt Lösungsvorschläge für Rahmenbedingungen, die eine wettbewerbliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ermöglichen. Dementsprechend werden die bisherigen drei Kernbereiche (Markt und Regulierung, Dekarbonisierung und Sektorenkopplung, Flexibilität und Digitalisierung) um ein weiteres zentrales Feld erweitert: Erneuerbare Energien. Die Erweiterung der Verbandsarbeit auf vier Kernbereiche spiegelt die Veränderung der Energiebranche und des energiewirtschaftlichen Rahmens wider. Die Kompetenzen des Verbandes werden erweitert, um die Neue Energiewirtschaft unter sich verändernden politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen optimal zu vertreten.

Weitergehende Informationen:

Die bne-Pressemitteilung

TOP-NEWS II: bne begrüßt auf Mitgliederversammlung neue Mitgliedsunternehmen

Auf seiner Mitgliederversammlung am 4. April begrüßte der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, bne, folgende neue Mitgliedsunternehmen:

  • ASG Engineering GmbH
  • AVANTAG Energy s.à r.l.
  • pv project Deutschland GmbH
  • Solarpraxis AG
  • Solarpraxis Engineering GmbH
  • Wattmanufactur GmbH & Co. KG
  • Wattner Aktiengesellschaft
  • EnerControl GmbH & Co. KG

Weitergehende Informationen:

Die bne-Pressemitteilung

TOP-NEWS III: Parlamentarischer Abend des bne zu erneuerbare Energien

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft hatte am 4. April  in Berlin zu einem Parlamentarischen Abend in der Landesvertretung Baden-Württemberg eingeladen. Vor rund 150 Gästen diskutierte die Neue Energiewirtschaft Vorschläge, wie regenerativ erzeugter Strom als Normalfall der Erzeugung ohne staatliche Förderungen auskommen muss. 

Keynote-Sprecher Andreas Feicht, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, betonte in seiner Rede die Bedeutung des Marktes für erneuerbar erzeugten Strom: „Uns ist wichtig, dass wir bei der Energiewende zukünftig stärker auf Marktkräfte und die Eigenverantwortung der Marktakteure setzen. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen müssen mit Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und dem Ausbau der Infrastruktur Hand in Hand gehen.“

„Erneuerbare Energien brauchen eine moderne Marktordnung, welche Klimaschutzziele und Marktwirtschaft so verbindet, dass sich daraus eine Nachfrage nach regenerativ erzeugter Energie  ergibt“, erklärte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft. „Dazu gehört ein diskriminierungsfreier Rechtsrahmen für erneuerbare Energien, der die Kraft dezentraler und CO2-freier Geschäftsmodelle freisetzt und nicht länger behindert. Weiterhin ist ein CO2-Preis notwendig, der auch langfristig die grundsätzliche Richtung für Investitionen vorgibt.“

Während der Veranstaltung stellte Christian Maaß, Partner des Hamburg Instituts, die Ergebnisse der im Auftrag von Lichtblick erstellten Studie „Ökostrommarkt 2025: wie eine intelligente Steuerung des Ökostrommarktes die Energiewende beschleunigt“ vor. Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft, LichtBlick SE, über das Ergebnis der Studie: „Wir stehen vor einem Paradigmenwechsel im Ökostrommarkt. Künftig werden nicht mehr allein Subventionen, sondern auch die Nachfrage nach Ökostrom das Tempo der Energiewende beschleunigen. Die Politik muss bürokratische Hürden abbauen, Anreize setzen und das EEG effizienter gestalten. Dann kann der Markt sein enormes Potential entfalten und die Kosten senken.“          

Auch die anschließende Podiumsdiskussion nahm die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Stromerzeugungsanlagen auf Basis regenerativer Quellen in den Fokus. Bernd Westphal, Sprecher der Arbeitsgruppe Energie und Wirtschaft der SPD-Fraktion im Bundestag: „Die Grundlage der nun anstehenden politischen Arbeit sind die Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Die gestern vorgestellte Studie zum Ökostrommarkt 2025 ist einer guter Debattenbeitrag für die Neujustierung der Finanzierung der Energiewende.“ Oliver Krischer, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen forderte eine Entfesselung der erneuerbaren Energien: „Um den Klimaschutz mithilfe des Ausbaus Erneuerbarer Energien zu stärken, ist eine Reform von Umlagen und Abgaben dringend notwendig. Weiterhin ist es essentiell, dass die Erneuerbaren im gesamten Bundesgebiet zugebaut werden.“ Michael Theurer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, FDP-Fraktion im Bundestag hob die Vorteile des Europäischen Emissionshandels hervor: „Wir brauchen eine konsequentere CO2-Bepreisung durch Ausweitung des Europäischen Emissionshandels. Somit werden Erneuerbare Energien beispielsweise auch im Wärmebereich attraktiver. Gleichzeitig müssen die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle entlastet werden, etwa durch Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß und durch Auslaufen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes."

Zum Download:

Die bne-Pressemitteilung

Die Studie zum Ökostrommarkt 2025

TOP-NEWS IV: bne und The Smarter E Europe kooperieren

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) ist ab sofort auf The smarter E Europe, Europas größter energiewirtschaftlichen Plattform, als Premiumpartner mit dabei. Bereits zum Start der Partnerschaft engagiert sich der bne 2019 in vielen Veranstaltungen vor Ort. Das Ziel: sich gemeinsam konsequent für die Vision einer neuen Energiewelt einzusetzen und zu handeln. Die Innovationsplattform The smarter E Europe öffnet in München ihre Pforten vom 15. bis 17. Mai. Sie vereint insgesamt vier Energiefachmessen: Die Intersolar Europe, ees Europe, Power2Drive Europe und EM-Power stehen Besuchern mit nur einem Messeticket offen.

Weitergehende Informationen:

Die bne-Pressemitteilung

TOP-NEWS V: Offener Verbände-Brief an die Politik zur Energiewende im Wärmemarkt

In einem gemeinsamen offenen Brief appellieren 37 Verbände, darunter auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, an die Politik, die steuerliche Fördermöglichkeit für energetische Gebäudesanierungen mit dem Bundeshaushalt 2020 endlich umzusetzen. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von März 2018 sieht „prioritäre Ausgaben“ vor, um die energetische Gebäudesanierung steuerlich zu fördern. Dennoch sehen die kürzlich im Bundeskabinett verabschiedeten Eckwerte für den Bundeshaushalt 2020 dieses Instrument nicht vor. Das gemeinsame Verbändeschreiben appelliert nun an die Regierung, das eigene Ziel aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.

Weitergehende Informationen:

Die bne-Pressemitteilung

 

TOP-NEWS VI: Verbändepapier fordert Einbindungskonzept bei Marktgebietszusammenlegung NCG-GASPOOL

In einem gemeinsamen Papier fordern neben dem Bundesverband Neue Energiewirtschaft vier weitere Verbände eine stärkere Einbindung in den bereits begonnenen Prozess der Marktgebietszusammenlegung. Das Papier enthält drei Kernforderungen, die in Summe die Einbindung der verschiedenen Stakeholder in dem Prozess zur Marktgebietszusammenlegung verbessern: Vorschlag 1: Fragen und Antworten für alle Stakeholder sichtbar machen, Vorschlag 2: Entscheidungen sollen mit Stakeholdern konsultiert werden, Vorschlag 3: Einrichtung eines Konsultationsausschusses mit relevanten Verbänden.

Weitergehende Informationen:

Das Verbändepapier

 

EU I: EU-Verordnung regelt CO2-Grenzwerte für PKW

Am 15. April 2019 hat der EU-Landwirtschafts-Rat formal eine EU-Verordnung für CO2-Grenzwerte für PKW beschlossen. Sie legt fest, dass die CO2-Emissionen aller neu zugelassenen Fahrzeuge eines Herstellers, der sogenannten Flotte, bis 2025 um 15 Prozent, bis 2030 um 37,5 Prozent sinken müssen. Für leichte Nutzfahrzeuge ist bis 2025 eine Minderung von 15 Prozent vorgesehen, bis 2030 sind es 31 Prozent. Die CO₂-Absenkung wird auf die Hersteller verteilt, entscheidend für den Verteilungsschlüssel ist die durchschnittliche Masse ihrer Fahrzeugflotte.

Fahrzeug-Hersteller, die überdurchschnittlich viele Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge anbieten, dürfen ihr CO2-Flottenziel um bis zu 5 Prozent überschreiten. Durch diesen Bonus werden voraussichtlich vor allem Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, aber in geringerem Umfang auch Plug-in Hybride, gefördert.

Nachdem das EU-Parlament der Verordnung bereits Ende März 2019 zugestimmt hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit dem Beschluss der EU-Mitgliedstaaten am 15 April 2019 abgeschlossen.

 

EU II: EU-Ministerrat gibt grünes Licht für die Reform der Gasrichtlinie

Der EU-Ministerrat hat die Reform der Gasrichtlinie abgesegnet. Mit der Änderung der Gasrichtlinie unterliegen künftig auch Gasfernleitungen aus Drittstaaten den Vorschriften des Gasbinnenmarkts. Dazu gehören die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse, der Netzzugang Dritter, nicht-diskriminierende Tarife und Transparenzanforderungen. Zuständig für die Einhaltung der Vorschriften ist das EU-Land, wo die Drittlandgasleitung ankommt. Die Annahme durch den Rat war die letzte Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Die neue Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und muss dann innerhalb von neun Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Weitergehende Informationen:

Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 15.4.2019

EU III: Hinweis zu akzeptierten Marktpraktiken im Energiesektor

Am Dienstag, den 16. April 2019, veröffentlichte CEER eine öffentliche Notiz über "accepted market practices" (AMP), erlaubte Marktpraktiken im Energiesektor. Demnach hat die Befragung von nationalen Regulierungsbehörden in Europa hervorgebracht, dass Im Gegensatz zum Finanzsektor im Energiesektor keine AMPs anwendbar sind. Die Umfrage ergibt weiterhin, dass die nationalen Regulierungsbehörden keine nationalen Vorschriften zur Einrichtung von AMPs im Energiesektor haben, keine AMPs im Rahmen von REMIT eingerichtet haben und dies auch nicht planen.

Zum Hintergrund: Die seit 2011 geltende Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (englisch: Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency; "REMIT") dient der Bekämpfung von Insider-Handel und Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt. Die Verordnung bezieht sich auf den Begriff der AMPs und erlaubt es den Marktteilnehmern zu behaupten, dass eine bestimmte Art von Verhalten legitim sei oder dass eine Transaktion mit den anerkannten Marktpraktiken auf dem betreffenden Energiegroßhandelsmarkt übereinstimme.

Weitergehende Informationen auf ceer.eu

EU IV: Kommission veröffentlicht Bericht zur Lage der Energieunion

Die EU-Kommission hat am 9. April den vierten Bericht zur Lage der Energieunion veröffentlicht. Die Kommission zieht darin Bilanz über die seit 2014 gemachten Fortschritte bei der Modernisierung der europäischen Energie- und Klimapolitik und der Umstellung auf saubere Energie in den Schlüsselsektoren der europäischen Wirtschaft. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die Europäische Union gut aufgestellt ist, um die Energiewende zu meistern und ihre Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen.

Weitergehende Informationen:

Der Bericht

EU V: Kommission gibt Empfehlungen zu Cybersecurity im Energiesektor

Die EU-Kommission hat in einer Mitteilung Empfehlungen zu Cybersecurity im Energiesektor an die EU-Mitgliedstaaten ausgesprochen. Diese sind zwar rechtlich nicht bindend, haben aber dennoch politisches Gewicht. Die Kommission gibt nun Empfehlungen, wie die Sicherheit weiter erhöht werden kann. Netzbetreiber sollen u.a. die neuesten Sicherheitsnormen für neue Anlagen verwenden und ergänzende Sicherheitsmaßnahmen in Betracht ziehen, wenn Altanlagen nicht ausreichend durch Cybersicherheitsmechanismen geschützt werden können. Weiterhin sollen Netzbetreiber internationale Normen für Cybersicherheit und angemessene spezifische technische Normen für eine sichere Echtzeitkommunikation umsetzen, sobald diese Produkte kommerziell verfügbar werden.

Weitergehende Informationen:

Die Empfehlungen

BUNDESREGIERUNG I: Finanzminister Scholz will mit internationalen Kollegen auf CO2-Preis hinarbeiten

Finanzminister aus allen Teilen der Welt haben sich am Rande einer Sitzung des Internationalen Währungsfonds auf eine bessere Koordination untereinander verständigt, um den Klimawandel besser zu bekämpfen. Finanzminister Olaf Scholz unterzeichnete eine freiwillige Absichtserklärung, die auch eine wirksame Bepreisung von CO2 vorsieht. Die Finanzminister wollen sich auch über weitere finanzpolitische und makroökonomische Instrumente austauschen.

BUNDESREGIERUNG II: PV-Ausbau stark, Wind-Ausbau schwach

In der Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen erklärt die Bundesregierung, dass sie beim Windenergie-Ausbau ihren eigenen Zielen hinterherhinkt, aber die Zielstellungen im Bereich Photovoltaik übertrifft. Mit einem Plus von knapp 2,5 Gigawatt (brutto) habe der Zubau 2018 unterhalb des Ausbaupfads des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2017 von 2,8 Gigawatt (brutto) gelegen, erklärt die Bundesregierung. Bei Photovoltaik-Anlagen ist das Ziel hingegen übertroffen worden - hier lag der Zubau den Angaben zufolge mit etwa 2,9 Gigawatt über der Richtmarke von 2,5 Gigawatt.

Weitergehende Informationen:

Die Antwort der Bundesregierung

 

BMVI: Förderprogramm für Ladesäulen angekündigt

Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) hat angekündigt, ein neues Förderprogramm für den Bau von Ladestationen für Elektroautos zu verabschieden. In einem Interview mit der Bild am Sonntag erklärte Bundesverkehrsminister Scheuer, dass eine Normal-Ladestation mit Einbau und Netzanschluss zukünftig mit bis zu 3.000 Euro gefördert wird. Eine Schnell-Ladestation soll mit bis zu 30.000 Euro gefördert werden. Für das Förderprogramm, das ab Juli in Kraft treten soll, werden 1 Milliarde Euro zur Verfügung stehen.

BMJ: Vertragslaufzeiten sollen begrenzt werden

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat in einem Eckpunktepapier angekündigt, langfristige Verträge verbieten zu wollen. Generell soll bei Verträgen künftig nur noch eine Laufzeit von höchstens einem Jahr möglich sein, wie aus dem Entwurf des Eckpunktepapiers hervorgeht. Eine automatische Vertragsverlängerung soll nur noch um jeweils drei Monate möglich sein, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird.

Damit enthält das Eckpunktepapier Vorschläge, die viele Vertriebsarten zukünftig unmöglich machen. Insbesondere mit der Bestätigungslösung könnte der Vertragsabschluss erschwert werden.

BMWI: Nabeg-Novelle soll korrigiert werden

Mit der vom Bundestag verabschiedeten Nabeg-Novelle wurde die Netzentgeltbefreiung von Power-to-X-Anlagen aufgehoben. Dies war nach Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums nicht beabsichtigt und soll nun wieder rückgängig gemacht werden. Damit die Änderungen am Nabeg rückgängig gemacht werden können, wird es nach aktuellen Kenntnisstand des bne eine Änderung im Rahmen zur Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) geben. Mit einem Abschluss dieser Novelle ist jedoch nicht vor Mai/Juni zu rechnen. Bis dahin bleibt unter Umständen also eine kleine Regelungslücke, in der dann die Netzentgelte anfallen könnten.

Des Weiteren hat der bne die Missachtung des Entflechtungsprinzips kritisiert. Durch eine kurzfristige Änderung der Fraktionen von CDU/CSU und SPD führt die Novelle nun in § 43 EnWG zu einer Änderung im Planungsrecht: Netzbetreiber können zukünftig Energiespeicher und Power-to-Gas-Anlagen als Netzanlagen unter Landesrecht planen. Diese Neuerung gefährdet die Unbundling-Regeln, die den Netzbetreibern die Erzeugung, Speicherung und den Vertrieb von Energie untersagen.

Weitergehende Informationen:

Der bne-Standpunkt

BUNDESTAG: Senkung der Stromsteuer wurde abgelehnt

Der Finanzausschuss des Bundestages lehnte in seiner Sitzung am 10. April einen Antrag der FDP-Fraktion zur Senkung der Stromsteuer ab. Die Stromsteuer sollte nach Vorstellungen der FDP-Fraktion ab 2021 auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden. Beschlossen wurde nach einer vom Ausschuss vorgenommenen Änderung der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften. Damit sollen Befreiungen von der Steuer beihilferechtskonform ausgestaltet werden.

Weitergehende Informationen:

Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen

BUNDESRAT: Niedersachsen und Schleswig-Holstein möchten heimische Batteriezellproduktion stärken

Niedersachsen und Schleswig-Holstein möchten die heimische Batteriezellproduktion anschieben, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie zu erhalten. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat einen entsprechenden Entschließungsantrag am 12. April 2019 im Bundesrat vorgestellt. Die beiden Bundesländer fordern, die Stromnebenkosten der Batterieproduzenten abzusenken. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Unternehmen dauerhaft vollständig oder teilweise von der EEG-Umlage befreit werden können. Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Diese befassen sich Ende April, Anfang Mai mit dem Vorschlag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen möchte.

Weitergehende Informationen unter bundesrat.de

BNETZA I: Entgelte und Umlagen im Gasfernleitungsnetz - Festlegungen veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 1. April insgesamt vier Beschlüsse der Beschlusskammer 9 vom 29. März. Hiernach sind ab dem 1.1.2020 von den Fernleitungsnetzbetreibern u.a. anzuwenden:

  • ein neuer Ausgleichsmechanismus zur Bildung eines einheitlichen Entry- und Exit-Tarif je Marktgebiet (AMELIE, BK9-18/607) sowie
  • geänderte Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte (BEATE 2.0, BK9-18/608).

Das Festlegungspaket dient der Umsetzung des europäischen Netzkodizes Entgeltharmonisierung („Tarife“) und enthält außerdem Vorgaben zur Anwendung der Referenzpreismethode (REGENT) sowie Entgeltvorgaben für Ein- und Ausspeisekapazitäten an LNG-Terminals. Das ganze Paket im Überblick finden Sie hier auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Die Einstufung der Biogasumlage und der Marktraumumstellungsumlage als Systemdienstleistung im Beschluss der Festlegung REGENT hat zur Folge, dass die Fernleitungsnetzbetreiber zukünftig Prognosen zur Entwicklung dieser Umlagen veröffentlichen müssen. Abweichend vom Festlegungsentwurf werden die Biogasumlage und die Marktraumumstellungsumlage ab 2020 – mit Ausnahme von Kopplungspunkten und Speichern – an allen Ausspeisepunkten erhoben.

BNETZA II: „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“ veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 2. April die „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“ veröffentlicht. In dem Dokument werden die erforderlichen technischen Details zum abgesicherten Austausch der Fahrpläne geregelt.

Weitergehende Informationen:

Das Dokument

BNETZA III: Hinweis zu EE-Stromspeichern veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren Hinweis 2019/1 zu „EE-Stromspeichern: Registrierungspflichten, Amnestie, Förderung und Abgrenzung“ veröffentlicht. Darin liefert die BNetzA Antworten auf Fragen zur Registrierungspflicht von EE-Stromspeichern, zu den Rechtsfolgen bei Unterlassung sowie zur Aussetzung bestimmter Sanktionsfolgen.

Weitergehende Informationen:

Der Hinweis

BNETZA IV: Genehmigung der Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche (Standardbilanzkreisvertrag Strom)

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April auf Antrag der regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche in Form eines neuen Bilanzkreisvertrages (Strom) genehmigt. Der neue Bilanzkreisvertrag Strom ersetzt mit Wirkung zum 01.05.2020 vollständig den aktuell gültigen Standardbilanzkreisvertrag. Im Wesentlichen beruht der genehmigte Bilanzkreisvertrag auf einer Weiterentwicklung des aktuell gültigen Standardbilanzkreisvertrages, dessen Überarbeitung bereits seit Dezember 2013 zwischen Bundesnetzagentur, Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) und Verbänden umfassend diskutiert wurde.

Die BNetzA stellt auf ihrer Internetseite den Antrag der Übertragungsnetzbetreiber, zugehörige Prozessdokumente sowie die Entscheidung der Beschlusskammer zum Download bereit: bundesnetzagentur.de

VDE (FNN): TAR Niederspannung legt Anforderungen an Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge fest

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat bereits im März 2019 mit der Technischen Anwendungsregel Niederspannung (VDE-AR-N 4100) neue Anforderungen an Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge festgelegt. So müssen etwa Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Außerdem wird ein netzdienliches Verhalten der Ladeeinrichtung gefordert, zum Beispiel eine Blindleistungsregelstrategie. Die TAR Niederspannung ist ein neues, einheitliches Basisregelwerk für Niederspannungsnetze und ersetzt neun bisherige Regelwerke. Wie das Branchenmagazin energate messanger berichtet, kündigte Heike Kerber, Geschäftsführerin des Regelsetzers VDE|FNN, in diesem Zusammenhang an, derzeit ein Konzept für ein bundesweites, zentrales Melderegister für private Ladeinfrastruktur vorzubereiten. Zudem solle die TAR Niederspannung langfristig mit den Anwendungsregeln "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" in einem Regelwerk vereinigt werden.

Weitergehende Informationen unter vde.com

Impressum

Redaktion: Maximilian Weiß

Mitarbeit: Alena Müller

Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin

Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10

mail@bne-online.de
www.bne-online.de

Dem bne auf Twitter folgen.
Den Newsletter abonnieren.


Dieser Newsletter ist ein Service des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e.V. (bne). Eine gewerbliche Nutzung der Artikel oder Dokumente ist nur mit Zustimmung des bne erlaubt.
Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten wollen, nutzen Sie bitte diesen Link

bne. Wir setzen Kräfte frei.