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bne-Newsletter 03/2019

Lieber Leserinnen und Leser,

das ambivalente Verhalten der Bundesregierung in Sachen Verkehrspolitik trat in den letzten Wochen einmal mehr zu Tage. Zunächst konnte sich die mit dem Koalitionsvertrag etablierte Verkehrskommission nur auf einen Minimal-Kompromiss einigen, der auch aufgrund der Intervention des Bundesverkehrsministeriums weniger ambitioniert ausfiel, als für die Erreichung der Klimaziele 2030 notwendig. Gleichzeitig soll die Förderung von Elektromobilität an anderer Stelle ausgebaut werden: Das Bundesfinanzministerium will die Förderung beim Kauf von Elektroautos verlängern und das Bundesjustizministerium will den Ausbau von Ladeinfrastruktur entbürokratisieren. Wie und ob sich die einzelnen Ministerien letztendlich auf eine langfristige und gemeinsame Strategie einigen können, ist nicht abzusehen. Der bne steht jedoch bereit, die Debatte mit Lösungsvorschlägen aktiv zu begleiten.

Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:

EU I: Acer verlängert Frist für die Vereinbarung zu Intraday-Kopplung

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat die Frist zur Einigung über den Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für eine gemeinsame Methodik zur Berechnung des Austauschs im Rahmen des „Single“-Intraday-Markts verlängert. Da der ursprüngliche Vorschlag aufgrund einiger redaktioneller Fehler korrigiert werden musste, haben die beteiligten nationalen Regulierungsbehörden ACER um eine Verlängerung der Frist gebeten.

Weitergehende Informationen:

Der Beschluss

 

EU II: EER und ESMIG diskutieren Zugang zu Energiedaten

Die Verbände European Energy Retailers (EER) und European Smart Energy Solution Providers (ESMIG) begrüßten am 20. März in Brüssel 50 Teilnehmer zum Workshop „Access to Energy Data“. Anlass des Workshops war das EU-Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“, zu dem derzeit schon der Prozess der „Secondary Legistlation“ voll im Gang ist: Die EU-Kommission formuliert Interpretationshilfen, die Nationalstaaten helfen können, das Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ ab Sommer 2019 in nationales Recht umzusetzen.

Während des Workshops berieten Mitarbeiter der Europäischen Kommission zusammen mit Unternehmensvertretern aus sieben Ländern gemeinsam, wie der Zugang zu Energiedaten organisiert werden kann, um Daten zu schützen und gleichzeitig energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Energiedaten sind z.B. jene Daten über den Energieverbrauch eines Kunden oder über die Energieerzeugung von z.B. Solardachanlagen. Das Fazit des Workshops: „Neue energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle sind nur möglich, wenn Marktteilnehmer unter Wahrung von Datensicherheit und Datenschutz auch einen freien Zugang zu Energiedaten erhalten.“ EER ist der Europäische Dachverband der unabhängigen Energielieferanten und -dienstleister, in dem der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, bne, Gründungsmitglied ist.

Weitergehende Informationen:

Die bne-Pressemitteilung

 

EU III: CEER-Konsultation zu Digitalisierung im Energiesektor

Der Rat der europäischen Regulierer (CEER) startete am 18. März seine öffentliche Konsultation zur dynamischen Regulierung, um die Digitalisierung des Energiesystems zu stärken.

Mit dem Konsultationsentwurf werden die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Energiesektor und insbesondere auf die Verbraucher erörtert, mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Digitalisierung zu stärken und so die Verbraucher zu schützen. Bis zum 14. Mai kann das Konsultationspapier kommentiert werden.

Weitergehende Informationen:

Der Konsultationsentwurf

 

EU IV: Einigung für Connecting Europe Facility (CEF)

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich im Rahmen des nächsten langfristigen EU-Haushaltsplans 2021-2027 auf einen Finanzrahmen für das Programm Connecting Europe Facility (CEF) geeinigt. Das Programm soll die Infrastrukturen für ein sauberes, sicheres und vernetztes Europa fördern. So sollen umweltfreundlichen Verkehrsträgern und der Entwicklung von Ladestationen für Fahrzeuge, die alternative Kraftstoffe verwenden, Priorität eingeräumt werden. Für den gesamten Zeitraum werden ca. neun Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte aus dem Energiebereich bereitgestellt.

Weitergehende Informationen:

Die Pressemitteilung der EU-Kommission

 

EU V: Parlament beschließt Strommarktreform

Am 26. März hat das Plenum des Europäischen Parlaments die vier verbliebenen des acht Vorschriften umfassenden Stromwinterpakets („Clean Energy Package“) formell angenommen. Die Abgeordneten stimmten dem im Dezember 2018 ausgehandelten Kompromiss mehrheitlich zu. Die vier Rechtsakte, im Einzelnen die Strommarkt-Richtlinie, die Strommarkt- , die ACER- und die Risikovorsorge-Verordnung, wird der EU-Ministerrat voraussichtlich am 15. April als "unstrittige" Punkte ohne weitere Aussprache formal abzeichnen.

Die Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten in jedem Mitgliedstaat ab dem 1. Januar 2020. Die Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von zwölf Monaten nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in nationale Gesetze gießen.

 

EU VI: ACER veröffentlicht Leitlinie für Energiegroßhandelsmärkte

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat ihre Leitlinie für Layering und Spoofing beim Energiehandel veröffentlicht. Damit sollen die Anwendungen von REMIT weiter präzisiert und die Transparenz im Großhandelsmarkt gestärkt werden. Dies ist der dritte Leitfaden, der von ACER im Bereich Marktmissbrauch veröffentlicht wurde.

Weitergehende Informationen:

Die Leitlinie

EU VII: CEER startet Konsultation zu regulatorischen Herausforderungen für nachhaltigen Gassektor

Der Rat der europäischen Regulierer (CEER) hat am 22. März eine Konsultation zu regulatorischen Herausforderungen für einen nachhaltigen Gassektor gestartet. Die öffentliche Konsultation soll ermitteln, was die Energieregulierung tun kann, um die Entwicklung eines nachhaltigen Gassektors zu fördern. Die Ziele sind die regulatorischen Herausforderungen für einen effizienten Übergang des Gassektors zu einem kohlenstoffarmen Energienachfrageszenario zu ermitteln; und die Faktoren zu ermitteln, die die nationalen Regulierungsbehörden anwenden könnten, um diesen Übergang möglichst reibungslos zu gestalten. Bis zum 17. Mai kann das Konsultationspapier kommentiert werden.

Weitergehende Informationen:

Das Konsultationspapier

EU VIII: EuGH erklärt, dass EEG keine staatliche Beihilfe ist

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 28. März den Beschluss der Kommission, wonach das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare Energien (EEG 2012) staatliche Beihilfen umfasst habe, für nichtig erklärt.

Mit Beschluss vom 25. November 2014 stellte die Kommission fest, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasst hatte, wobei sie diese weitgehend billigte.

Die von Deutschland gegen diesen Beschluss erhobene Klage wurde vom EuGH mit Urteil vom 10. Mai 2016 abgewiesen. Gegen dieses Urteil hat Deutschland beim EuGH Rechtsmittel eingelegt. Der EuGH kommt nun zu dem Ergebnis, dass die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen wurden.

Weitergehende Informationen:

Die EuGH-Pressemitteilung

 

BREG: Klimakabinett wurde eingesetzt

Die Bundesregierung (BReg) hat am 20. März beschlossen, die Klimapolitik in den Fokus ihrer Arbeit zu stellen. Dazu wird ein Klimakabinett eingesetzt, das von Bundesumweltministerin Schulze geleitet wird. Weitere Mitglieder sind Bundeskanzlerin Merkel, Vizekanzler und Finanzminister Scholz, Bundesverkehrsminister Scheuer sowie Wirtschaftsminister Altmaier. Kurz nach der Entscheidung pro Klimakabinett veröffentlichte Finanzminister Scholz den Kabinettsentwurf für den Bundeshalt 2019 bis 2023. Er enthält u.a. Finanzmittel, um Kosten zu decken, die aufgrund verfehlter Klimaziele in Bereichen auftreten, die nicht vom europäischen Emissionshandel abgedeckt sind.

Der bne fordert in einer Pressemitteilung, dass das Klimakabinett nun die drängendsten Aufgaben schnell und tatkräftig angehen sollte.

Weitergehende Informationen:

Die bne-Pressemitteilung

 

BMWI: Feicht konkretisiert Zeitplan des Kohleausstiegs

Der Energie-Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Andreas Feicht, hat den Zeitplan für den politischen Prozess des Kohleausstiegs konkretisiert. Zu Fragen des Strukturwandels in den betroffenen Regionen werde es noch im Frühjahr Eckpunkte geben. Der energiewirtschaftliche Teil soll bis spätestens Spätherbst erarbeitet werden. Dazu werden Gesetzesentwürfe zum Steinkohle- und zum Braunkohleausstieg vorgelegt.

BMVI: Verkehrskommission einigt sich auf Zwischenbericht

Am 26. März hat sich die Arbeitsgruppe 1 der "Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität" auf einen Minimal-Kompromiss geeinigt. Das ursprüngliche Ziel eines gemeinsamen Vorschlags, wie der CO2-Ausstoß im Verkehr ausreichend reduziert und eine moderne Mobilität konzipiert werden könnte, ist damit nicht erreicht. Würde der erarbeitet Konsens umgesetzt, bliebe dennoch ein Drittel der nötigen Einsparmenge an CO2 offen. Die Kommissionsmitglieder konnten sich zumindest auf erhöhte Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, die Bahn und die Digitalisierung einigen. Auch soll die Elektromobilität stark gefördert werden, mit dem Ziel, 10 Million Elektroautos bis 2030 auf die Straße zu bringen.

Der bne fordert in seiner Pressemitteilung eine schnelle und grundlegende Reform des Abgaben- und Umlagensystems der Energiepreise. Weiterhin sprach er sich dafür aus, den regulatorischen Rahmen anzupassen, um das Flexibilitätspotenzial von Elektrofahrzeugen nutzen zu können.

Weitergehende Informationen:

Die bne-Pressemittelung

 

BMF: Förderung von Elektroautos soll bis 2030 verlängert werden

Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat angekündigt, dass die Umsetzung einer klimafreundlichen Verkehrspolitik auch im kommenden Jahrzehnt durch staatliche Förderung unterstützt werden soll: „Ich finde es industriepolitisch wichtig, dass wir unsere gegenwärtig bis 2021 begrenzten Förderprogramme für batterieelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride auf das ganze nächste Jahrzehnt ausdehnen.“

BNETZA: Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlichen Netzentwicklungsplan Gas 2018-2028

Die Fernleitungsnetzbetreiber Gas haben am 20. März ihren Netzentwicklungsplan Gas 2018-2028 (NEP 2018) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übermittelt. Der NEP 2018 umfasst 155 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 6,9 Mrd. Euro. Das Leitungsnetz wird um 1.364 km erweitert, zudem erfolgt ein Zubau von insgesamt 499 MW Verdichterleistung.

Weitergehende Informationen:

Der Netzentwicklungsplan Gas 2018-2028

 

BNETZA & BKARTA I: Datenerhebung für das Monitoring Energie 2019 gestartet

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeskartellamt (BKartA) führen ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durch. In dem jährlich veröffentlichten Bericht wird insbesondere der Fokus auf den Grad der Transparenz, der Großhandelspreise sowie für den Grad und die Wirksamkeit der Marktöffnung gelegt. Damit sollen der Politik aber auch dem Markt wichtige Kennzahlen des Energiemarktes zur Verfügung gestellt werden.

Die Datenabfrage zum Erhebungsjahr 2018 richtet sich an die einzelnen Bereiche (Erzeugung, Speicherung, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen, Handel, Vertrieb etc.) der in Deutschland tätigen Unternehmen bzw. deren einzelnen juristischen Personen.

Die Datenerhebung findet im Jahr 2019 zwischen dem 18. März und dem 18. April statt.

Weitergehende Informationen:

Die Fragebögen der einzelnen Bereiche

 

BENTZA & BKARTA II: Konsultation des Leitfadens für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht gestartet

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeskartellamt (BKartA) starteten am 20. März die Konsultation der Entwurfsfassung des Leitfadens für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel. Der Leitfaden erläutert die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts in Bezug auf den Energiegroßhandel. Der Entwurf wurde von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gemeinsam erstellt.

Die BNetzA bittet um Stellungnahmen bis zum 20.05.2019.

Weitergehende Informationen:

Der Konsultationsentwurf

 

bne IN DEN MEDIEN

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeskartellamt (BKartA) starteten am 20. März die Konsultation der Entwurfsfassung des Leitfadens für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel. Der Leitfaden erläutert die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts in Bezug auf den Energiegroßhandel. Der Entwurf wurde von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gemeinsam erstellt.

Die BNetzA bittet um Stellungnahmen bis zum 20.05.2019.

Weitergehende Informationen:

Der Konsultationsentwurf

 

Impressum

Redaktion: Maximilian Weiß
Mitarbeit: Alena Müller

Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin

Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10

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www.bne-online.de

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