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bne-Newsletter 01/2019

Lieber Leserinnen und Leser,

auch wenn sich die Mitglieder der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ am vergangenen Freitag auf ein Abschlusspapier einigen konnten und den Kohleausstieg bis 2038 beschlossen haben, sind viele Fragen noch nicht ausreichend geklärt. Neben den vereinbarten 40 Milliarden Euro für den Strukturwandel und dem Ausgleich für steigende Strompreise, der mit weiteren zwei Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt wurde, liegen weitere Forderungen auf dem Tisch. Die Betreiber der Kohlekraftwerke wollen für das vorzeitige Abschalten der Kraftwerke natürlich auch vergütet werden. Vice versa fordern die Arbeitnehmervertreter Anpassungsgelder für den frühzeitigen Renteneintritt der Kohlebeschäftigten sowie einen Ausgleich von Renteneinbußen.

Weitere Diskussionen stehen spätestens 2023, 2026 und 2029 an, wenn der Ausstiegsplan mit Blick auf Versorgungssicherheit, Strompreise, Jobs und Klimaziele evaluiert werden soll. Und 2032 soll sogar das Kohleausstiegsdatum wieder debattiert werden, ob dieses auf 2035 vorgezogen werden kann.

So lässt sich festhalten, dass der Kompromiss der Kohle-Kommission nur die Richtung vorgegeben hat. Es liegt nun an der Bundesregierung, zügig Entscheidungen zu treffen, ob und in welchem Maße sie den Empfehlungen der Kohle-Kommission folgen will und kann.

Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:

TOP-NEWS: bne nimmt Stellung zur Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht

Der bne hat am 24. Januar Stellung zur Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht genommen und diese an den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates verschickt. Die Verordnung soll neben den notwendigen Konkretisierungen zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und der Anpassung der Investitionsmaßnahmen in der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) auch problematische Änderungen in der Netzanschlussverordnung zum Netzanschluss von Ladeeinrichtungen festlegen. Der bne begrüßt den Vorschlag, eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen, und damit die Rechtssicherheit sowie die Planbarkeit für Eigentümer bzw. Betreiber von Ladeeinrichtungen zu sichern. Kritisch zu bewerten ist jedoch die allgemein gültige Zustimmungspflicht für den Netzanschluss von Ladeeinrichtungen. Diese steht im Kontrast zur Ausbauverpflichtung sowie der wettbewerbsneutralen Stellung der Netzbetreiber und gefährdet insbesondere den Ausbau der Elektromobilität. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates wird am 31. Januar tagen und die Verordnung diskutieren.

Zum Download:

Die bne-Stellungnahme

EU I: Kommission evaluiert beihilferechtliche Vorschriften

Die EU-Kommission hat vor, sieben Rechtsakte aus dem Bereich des Beihilferechts, die eigentlich 2020 auslaufen sollten, um zwei Jahre zu verlängern. Dazu gehören auch die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Zudem hat sie am 7. Januar eine Evaluierung dieser und weiterer Beihilfevorschriften eingeleitet, um zu bewerten, ob sie weiter verlängert oder aktualisiert werden sollten. Diese Evaluierung wird in Form einer „Eignungsprüfung“ durchgeführt. Auf ihrer Grundlage soll bewertet werden, ob sie künftig weiter verlängert oder aktualisiert werden. Die Eignungsprüfung beinhaltet eine interne Analyse der Kommission,  öffentliche Konsultationen und, in einigen Fällen, Studien externer Berater oder gezielte Konsultationen bestimmter Interessenträger.

Weitere Informationen:

Die Vorschriften

EU II: Bundesregierung übermittelt Entwurf des Energie- und Klimaplans an EU-Kommission

Die Bundesregierung hat zum 31. Dezember 2018 ihren Entwurf des Energie- und Klimaplans (NECP) an die EU-Kommission übermittelt. Mit dem NECP muss jeder EU-Mitgliedstaat Auskunft über seine nationale Energie- und Klimapolitik für den Zeitraum bis 2030 geben. Die EU-Kommission wird bis Juni 2019 den jeweiligen Mitgliedstaaten Rückmeldung geben, ob die eingebrachten Vorschläge ausreichen, die europäischen Zielsetzungen zu erreichen. Der deutsche Entwurf lässt jedoch  noch einige Fragen offen. Zwar wird dort unter anderem auf die Kohlekommission, Verkehrskommission oder auf den Koalitionsvertrag verwiesen, der die Anhebung des EE-Ziels bis 2030 auf 65 Prozent vorsieht, aber für keinen der genannten Punkte gibt es bis jetzt eine tragfähige Vereinbarung.

Der finale Energie- und Klimaplan muss bis zum 31. Dezember 2019 vorgelegt werden.

Zum Download:

Der Entwurf

EU III: Überarbeitung von Strommarktverordnung und –richtlinie liegen vor

In den Trilogverhandlungen haben sich die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament am 18. Dezember 2018 auf die Überarbeitung des Strommarktdesigns verständigt, mit dem Ziel, einen reibungslos funktionierenden Elektrizitätsmarkt in der EU zu schaffen. Die beschlossenen Richtlinie und Verordnung liegen nun vor und werden in den nächsten Wochen noch durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat formal bestätigt. Danach müssen die Mitgliedstaaten die Entscheidung in nationales Recht umsetzen.

Zum Download:

Die Verordnung

Die Richtlinie

BNETZA I: Zweite Konsultationsrunde zur Standardisierung von Kapazitätsprodukten

Vor einer Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Verfahren zur Standardisierung von Kapazitätsprodukten (Kapazitätsproduktestandardisierung „KASPAR“) wird es noch eine 2. Konsultationsrunde geben: Am 21. Dezember veröffentlichte die Beschlusskammer 7 einen Entwurf für den Festlegungstext, den sie nun zur Konsultation stellt. Mit diesem Entwurf folgt die BNetzA nach Auswertung der Stellungnahmen aus der 1. Konsultationsrunde ihrer Absicht, „Bedingt zuordenbare Kapazitäten (BZK)“ abzuschaffen und auf einheitlichere und transparentere Vorgaben für die Produkte „bFZK“ und „DFZK“ hinzuwirken. Stellungnahmen zum Festlegungstext können bis zum 25. Februar 2019 eingereicht werden.

Zum Download:

Die bne-Stellungnahme zur ersten Konsultation

BNETZA II: IT-Sicherheitskatalog für Energieerzeuger

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen IT-Sicherheitskatalog für Energieerzeuger veröffentlicht. Dieser enthält Anforderungen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme, die für einen sicheren Anlagenbetrieb notwendig sind. Davon betroffen sind Anlagen, die nach der BSI-Kritisverordnung als Kritische Infrastruktur definiert wurden, insbesondere für Anlagen ab 420 MW. Der Sicherheitskatalog wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt.

Zum Download:

Der IT-Sicherheitskatalog

BNETZA III: Beschluss zur Frequenzwiederherstellung veröffentlicht

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 15. Januar die Genehmigung des Vorschlags der regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aus Deutschland und Österreich auf Freistellung von der Pflicht zur Einrichtung eines grenzüberschreitenden Sekundärhandels für Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung veröffentlicht. Des Weiteren wurde auch der Antrag für die Erstellung gemeinsamer harmonisierter Bestimmungen und Verfahren für den Austausch und die Beschaffung von Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung veröffentlicht.

Zum Download:

Der Beschluss zum Vorschlag der ÜNB

Der Beschluss zum Antrag der ÜNB

BNETZA IV: Konsultation zum Vorschlag zu den Bestimmung für die Aussetzung von Marktaktivitäten

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag zur Bestimmungen für die Aussetzung und Wiederaufnahme von Marktaktivitäten und die Bestimmungen für die Abrechnung im Falle einer Aussetzung von Marktaktivitäten vorgelegt. Der Vorschlag kann bis zum 20. Februar kommentiert werden.

Zum Download:

Der Vorschlag

BNETZA V: Marktstammdatenregister vorgestellt

Die Bundesnetzagentur hat am 22. Januar das Marktstammdatenregister vorgestellt. Damit wird ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut, das von Behörden und Marktakteuren der Energiebranche genutzt werden kann. Ab dem 31. Januar ist die Nutzung des Registers für alle Marktakteure möglich, für die meisten sogar verpflichtend.

Die Bündelung aller Melderegister in ein Stammregister soll die Datenqualität erhöhen und zur Entbürokratisierung der Prozesse beitragen. Viele behördliche Meldepflichten können zukünftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht und vereinfacht werden.

Weitergehende Informationen:

Das Marktstammdatenregister

BNETZA & BKARTA: Öffentliche Konsultation für Monitoring Energie gestartet

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeskartellamt (BKartA) haben am 21. Januar die öffentliche Konsultation der Fragebögen für das Monitoring Energie 2019 gestartet. Bis zum 8. Februar besteht für Unternehmen die Möglichkeit, zu den Fragebogenentwürfen Stellung zu nehmen. Im Rahmen des Monitorings haben die BNetzA und das BKartA die Aufgabe, die Markttransparenz und den Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten sowie an den Elektrizitäts- und Gasbörsen zu bewerten. Dafür startet voraussichtlich ab dem 18. März 2019 dann die tatsächliche Datenabfrage.

Weitergehende Informationen:

Die Fragebögen

BMWI: Bund fördert Ladeinfrastruktur

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt mit einem Förderprogramm zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 96 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm fördert 15 Projekte in Städten und Kommunen und stellt die ersten finanziellen Mittel noch in diesem Jahr zur Verfügung. Das Förderprogramm ist Teil des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“, das zur Verbesserung der Luft in den Städten beitragen soll.

Zum Download:

Die BMWi-Pressemitteilung

KOHLEKOMMISSION legt Abschlussbericht vor

Die Kohlekommission hat einen Abschlussbericht vorgelegt, der einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 vorsieht. Zwar gibt der Kompromiss die Möglichkeit zu einer mehr oder minder schmerzarmen Beendigung der energiewirtschaftlichen Vergangenheit. Doch dem Abschlussbericht fehlt ein kräftig gezeichnetes Bild einer neuen Energiewirtschaft, an dem möglichst breite Teile der Bevölkerung teilhaben können, insbesondere auch die, die bisher nur die Kosten getragen haben. Nun liegt es an der Bundesregierung, zügig Entscheidungen zu treffen, ob und in welchem Maße sie den Empfehlungen der Kohle-Kommission folgen will und kann. Dafür braucht es nun umgehend eine konkrete Maßnahmenplanung. Will die Bundesregierung das Pariser Klimaschutzziel erreichen, sind ambitioniertere Schritte notwendig als sie die Kohle-Kommission vorgeschlagen hat. Noch ist das alles ein Vertrag zu Lasten Dritter, von denen man bisher nicht wirklich weiß, wer diese sind, wohl dagegen, wer es alles nicht sein will. Der bne hat am 28.1.2019 ein Pressestatement zum Abschlussbericht veröffentlicht.

In der Woche vor der Veröffentlichung des Abschlussberichtes war bereits ein Entwurf des Dokumentes bekannt geworden. Zu Teilen des Entwurfes hatte sich der bne in einem Pressestatement am 23.1.2019 geäußert.

Zum Download:

Die bne-Pressemitteilung zum Anschlussbericht

Die bne-Pressemitteilung zum Entwurf  

bne IN DEN MEDIEN

bne bei ZfK, energate, PV-Magazine u.v.m.: Zahlreiche Medien berichteten im vergangenen Monat über Aktivitäten des bne, u.a. seine Einschätzung zur EU-Entscheidung zum Strommarktdesign. Einen Überblick finden Sie hier.

Impressum

Redaktion: Maximilian Weiß
Mitarbeit: Alena Müller

Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin

Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10

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www.bne-online.de

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