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bne-Stellungnahme zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Der bne begrüßt den Referentenentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der Einsatz von Großwärmepumpen in Fernwärmenetzen wird dadurch deutlich verbessert. Außerdem wird der Standard für alle Neubauten verschärft und EH-55 ab 2023 zur Pflicht. Jetzt muss auch der Gebäudebestand in den Fokus rücken und die Förderung von Gasheizungen umgehend beendet werden.

Die vorliegende Formulierungshilfe für die gesetzlichen Änderungen im GEG basieren auf den Einigungen des Koalitionsausschusses am 23.03.2022. Im Wesentlichen beschränkt sich der Entwurf auf die Verankerung des EH 55 als Neubaustandard ab dem 01.01.2023, die Anpassung energetischen Kenngrößen zu Primärenergiebedarf und Gebäudehülle sowie redaktionelle Änderungen. Der bne begrüßt die Vorschläge, gibt jedoch zu bedenken, dass weitere im Koalitionsvertrag angekündigte Maßnahmen, wie etwas das Nutzungsgebot neu eingebauter Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien oder das Austauschprogramm für Gasheizungen, zügig und rechtssicher umgesetzt werden müssen.

 

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