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§ 14a EnWG: bne-Konsultationsbeitrag zum Eckpunktepapier der BNetzA

Stellungnahme zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen (14a EnWG) - Konsultationsbeitrag des bne

Das konsultierte Eckpunktepapier der BNetzA macht einen deutlich ausgewogeneren Eindruck als der Entwurf des Wirtschaftsministeriums zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) aus dem Jahr 2020. 

Der bne erkennt die Notwendigkeit für eine kurative Steuerung, um die Funktionsfähigkeit des Netzes aufrechtzuerhalten.  Das Instrument sollte nur in Ausnahme- bzw.- Notfällen zur Anwendung kommen. Der Anwendungsbereich einer Regelung darf jedoch nicht darüber hinausgehen. 

In jedem Fall ist ein zusätzliches präventives Instrument notwendig und sollte marktliche Anreize umsetzen. Das BNetzA-Konzept lässt grundsätzlich Raum für marktliche Flexibilitätsangebote, zeigt aber keine Möglichkeit zur Umsetzung solcher Angebote nach § 14 c EnWG auf und fordert sie auch nicht ein.  

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