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bne-Newsletter 11/2020

Liebe Leserinnen und Leser,

der Monat November endet energiepolitisch furios. Das BMWi hat kurz vor den finalen Abstimmungen zum EEG einen weiteren EEG-Gesetzentwurf-light verschickt, der per Kabinettsbeschluss am 2. Dezember noch Eingang ins aktuelle EEG-Gesetzgebungsverfahren finden soll. Die Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen behandelt die Themen EEG-Umlagen bei der Wasserstoffelektrolyse sowie die Ausgleichsregelung des Marktprämienausfalls bei negativen Strompreisen. Die Frage, ob nur grüner Wasserstoff befreit wird, soll aber erst abschließend in einer Verordnung im nächsten Jahr geklärt werden. Spätestens dann wird auch klar, ob die Regelung für den PPA-Markt relevant wird. Apropos Grün.

Die Partei Bündnis90/Die Grünen hatte am Wochenende auf ihrem digitalen Parteitag ihr Grundsatzprogramm beschlossen und nach einigen Diskussionen ein Bekenntnis zu einem 1,5 Grad-Pfad abgelegt. Sollte die Grüne Partei nächstes Jahr an Koalitionsverhandlungen teilnehmen, dürfte dies eine ambitionierte Ausgangslage sein. Bis dahin dürften aber schon die klimapolitischen Entscheidungen auf europäischer Ebene vorliegen, die jetzt im Dezember auch im Europäischen Rat auf der Agenda stehen. Es spricht somit vieles dafür, dass es in der Adventszeit noch mal energie- und klimapolitisch hoch hergehen wird, bevor sich dann alle in den vertrauten kleinen Familienkreis verabschieden werden.

Kostenloses bne-Webinar zu „Messen und Steuern“ im EEG 2021 Zusatztermin am 2.12.2020, 14 – 15 Uhr

In der aktuellen EEG-Novelle werden u.a. die technischen Möglichkeiten und Vorgaben der Digitalisierung der Energiewende für die Messung und Steuerbarkeit der erneuerbare Erzeugungsanlagen geändert. Dies hat direkte Auswirkungen auf die künftige Marktanbindung von Volleinspeise- und Prosumer-Anlagen und verändert die Anlagensteuerung in der Direktvermarktung.

Eine verbesserte Digitalisierung im Energiesektor ist grundsätzlich sinnvoll. Doch die Umsetzung im EEG-Entwurf 2021 ist nicht nur extrem komplex, sondern zieht für viele Anlagenbetreiber weitreichende Verpflichtungen und erhebliche Kosten nach sich.

Im Webinar am 2. Dezember 2020 (14.00 – 15.00 Uhr) erläutert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. die entsprechenden Regelungsentwürfe der EEG-Novelle im Detail und beleuchtet deren Zusammenspiel mit den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes. Wir stellen zudem Lösungsvorschläge vor und beantworten Ihre Rückfragen zu dem Thema. Die Teilnahme ist kostenlos.

  • Einführung und Moderation - Robert Busch, Geschäftsführer
  • Hintergrund und Anforderungen des EEG - Bernhard Strohmayer, Leiter erneuerbare Energien
  • Verpflichtung zum Einbau und Verwendung von Smart-Meter-Gateways im EEG - Anne Köhler, Leiterin Gas, Dekarbonisierung & digitale Energiewende

Hier gelangen Sie zur Anmeldung

Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, was mit Smart Metering gemacht werden kann und wie sich damit Geld verdienen lässt: Der bne-LeitfadenGeschäftsmodelle und Rechtsrahmen der digitalen Energiewende“ bietet einen umfassenden Überblick. Eine Leseprobe sowie weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie auf der bne-Website unter https://www.bne-online.de/de/news/detail/bne-leitfaden-geschaeftsmodelle-und-rechtsrahmen-der-digitalen-energiewende/.

[Hinweis für den Fall, dass Sie sich bereits zu dem Webinar zu einer anderen Uhrzeit angemeldet haben: Das 9-Uhr-Webinar findet ebenfalls statt, ist aber bereits ausgebucht]

EEG Novelle 1 | Formulierungshilfe für Änderung am Entwurf zur Novelle des EEG: EEG-Umlagen-Reduktion für Elektrolyse, Befreiung für grünen Wasserstoff

Entsprechend der Ankündigungen wurden weitere Elemente der EEG-Novelle im parlamentarischen Verfahren ergänzt. So kommen mit einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag, die auf der Bundeskabinettsitzung am 02.12 beschlossen werden soll, nun zwei weitere Elemente hinzu: Die Regeln für die EEG-Umlagenreduktion für die Wasserstoffproduktion und die Ausgestaltung der „Kompensation“ der Aussetzung von Marktprämienzahlung ab der ersten Stunde negativer Strompreise.
Diese Kompensation soll durch die Verlängerung des Vergütungszeitraums um die Anzahl der Stunden mit negativen Preisen erreicht werden, wobei die Ermittlung, wie viele Stunden anzuhängen sind zentral erfolgen soll. Diese Lösung ist zwar bürokratiearm, trägt jedoch keinesfalls zur günstigen Finanzierung von Neuanlagen bei, da während der Finanzierungsphase das Liquiditätsrisiko steigt, was in den Geboten eingepreist werden wird. Eine kurzfristigere Kompensation wäre wünschenswert und mit hoher Wahrscheinlichkeit günstiger.
Für die EEG-Umlagenreduktion bei Elektrolyseuren gibt es dem Entwurf nach zwei Varianten: Einerseits die Absenkung der EEG-Umlage auf 15% für stromkostenintensive Unternehmen, bzw. für Unternehmensteile die den Wasserstoff produzieren (§ 63a).  Andererseits die Absenkung der EEG-Umlage auf Null für die Herstellung von grünem Wasserstoff (§ 69b). Variante zwei, die volle Umlagebefreiung, soll befristet sein auf Anlagen, die bis zum Jahr 2030 installiert werden und wird erst anwendbar, wenn die Bundesregierung in einer eigenen Verordnung festlegt, welche Anforderungen zu erfüllen sind, um als „grün“ zu gelten (§ 93). Fest steht jedoch, dass für die Herstellung des Wasserstoffs in Variante zwei nur Strom aus erneuerbaren Energien verbraucht werden darf, der keine finanzielle Förderung in Anspruch genommen hat. Auch erlaubt die Verordnungsermächtigung der Regierung, die Umlagenreduktion im Rahmen der BesAR ebenfalls auf grünen Wasserstoff zu beschränken. Außerdem könnte die Höhe der EEG-Umlage bei Erfüllung strengerer Anforderungen ganz entfallen und bei lascheren nur auf 15 Prozent sinken.

EEG-Novelle 2 | Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrates bei der EEG-Novelle weitgehend ab

Erwartungsgemäß wurden seitens der Bundesregierung die meisten Änderungswünsche des Bundesrates zur EEG-Novelle angelehnt. Der Gegenäußerung der Bundesregierung (hier abrufbar, ab Seite 84) ist zu entnehmen, dass bei wesentlichen Themen, z.B. Ausbauzielen und – pfaden, der Kommunalbeteiligungsregelung oder den unterschiedlichen Ansichten zur Umsetzung der RED II beim Thema Eigenverbrauch oder der Ausstattungspflicht von EE-Anlagen mit intelligenten Messsystemen (iMSys) keine Annäherungen erfolgen. Auch eine Erweiterung des Mieterstromzuschlags auf Quartierskonzepte sei derzeit von der Bundesregierung nicht vorgesehen. „Zur Kenntnis“ nimmt die Bundesregierung die Bundesratsforderung einer eigenständigen Definition von Energiespeichern, um diese von Letztverbraucherabgaben wie der EEG-Umlage entlasten zu können. Auch will die Bundesregierung im weiteren Verfahren den Vorschlag prüfen, ob und inwieweit der agrarseitigen Aktualisierung der PV-Flächenkulisse erfolgen könnte. Der Bundesrat schlägt vor, auf sogenannten „benachteiligten Gebieten“ die Flächenkulisse für den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik auch für Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 750 Kilowatt zu öffnen.

https://dserver.bundestag.de/btd/19/242/1924234.pdf, ab Seite 84

EEG-Novelle 3 | Energiewirtschafts- und Landwirtschaftsverbände empfehlen Verbesserungen bei der Agri-Photovoltaik bei Obstbau und Sonderkulturen

Die Verbände der Energiewirtschaft und der Landwirtschaft sind sich einig, dass bestimmte innovative Photovoltaik-Konzepte Nutzungskonflikte durch eine echte Doppelnutzung von Flächen lindern können. Sie fordern in einen Verbändeschreiben dazu auf, der Agri-PV eine Entfaltungsmöglichkeit zu eröffnen und sie, gemeinsam mit anderen innovativen Techniken wie schwimmenden PV-Anlagen, in die EEG-Novelle als separates Ausschreibungssegment z. B. innerhalb der Innovationsausschreibungen aufzunehmen. Das Schreiben richtetete sich direkt an die Staatssekretäre im BMWi, BMEL und BMU sowie an die zum Thema relevanten Bundestagsausschüsse.

Europäische Kommission | Europäische Kommission genehmigt Steinkohle-Ausstieg

Die Europäischen Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für weite Teile des Kohleausstiegsgesetzes erteilt. Insbesondere wurde die Entschädigungsregelung für Steinkohlekraftwerke von der Europäischen Kommission genehmigt und kommt damit rechtzeitig vor dem Zuschlagstermin der ersten Ausschreibungsrunde im Dezember. Dies ermöglicht die planmäßige Stilllegung von Steinkohlekraftwerkskapazitäten in Höhe von 4 Gigawatt noch im Jahr 2020. Die Prüfung hat keinen Einfluss auf die Stilllegung von Braunkohlekraftwerkskapazitäten in Deutschland.

Weitere Informationen unter https://www.bmu.de/pressemitteilung/europaeische-kommission-genehmigt-steinkohle-ausstieg/ und https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Kohleausstieg/kohleausstieg_node.html

BNE | Großer Zuspruch bei der Selbstverpflichtung „Gute Planung für PV-Freilandanlagen“

Immer mehr Planer, Errichter und Betreiber von PV-Freilandanlagen unterzeichnen die vom bne am 8. September veröffentlichte Selbstverpflichtung „Gute Planung für PV-Freilandanlagen“. Die Unterzeichner verpflichten sich freiwillig, die in der Checkliste definierten Standards guter Planung umzusetzen und einzuhalten. Diese Standards gehen über die regulatorischen Vorgaben hinaus und sollen sicherstellen, dass PV-Freiflächenanlagen einen positiven Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität, Natur- und Umweltschutz sowie der ländlichen Entwicklung leisten. PV-Anlagen, die anhand der bne-Checkliste realisiert werden, erhalten die „bne - gute Planung“-Kennzeichnung. So soll ein Qualitätsstandard für die Zukunft gesetzt werden, dem sich weitere Unternehmen anschließen können. Auch für Gemeinden, Landwirte und Bürger können so die Vorteile der klimafreundlichen Stromerzeugung vor Ort sichtbar gemacht werden. Weitere Informationen, sowie die Liste der unterzeichnenden Unternehmen finden Sie unter: www.gute-solarparks.de

Auch ihr Unternehmen errichtet PV-Freilandanlagen nach den bne-Kriterien, oder plant dies in Zukunft? Nehmen Sie gern mit uns dazu Kontakt auf. 

UMK | Entscheidung zur Standardisierung naturschutzrechtlicher Vorgaben vertagt

Der Entwurf zur Klärung des „Signifikanzkriteriums“ wurde von der Umweltministerkonferenz (UMK) bisher  lediglich zur Kenntnis genommen. Die Amtschefs der Länder sollen den Vorschlag kurzfristig mit Vertretern der Energiewirtschafts- und der Naturschutzverbände überarbeiten. In einer Sondersitzung im Dezember 2020 will die Umweltministerkonferenz auf der Basis dieser Arbeiten einen Beschluss fassen, heißt es im Protokoll der UMK. Gespräche zwischen den Akteuren sind bereits angelaufen. Die gemeinsame Pressemitteilung der Verbände finden Sie dazu hier. Eine umfassende Überarbeitung des UMK-Entwurfs im Sinne einer langfristig tragfähigen Lösung ist angesichts des kurzen Zeitraums aus Sicht der Energieverbände nicht möglich. Der UMK-Entwurf soll zumindest dahingehend überarbeitet werden, dass er die aktuelle Rechtsprechung umsetzt, wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt und einen neuen Ansatz der Signifikanzbewertung aufzeigt.

Protokoll der UMK

BSI | Aktualisierte Marktanalyse Smart-Meter-Gateways veröffentlicht

Es bleibt unklar, was die Veröffentlichung verzögert hat: In der am 12. November vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichten aktualisierten Marktanalyse steht nicht mehr drin, als die bereits vor zwei Monaten vom BSI bei den Metering Days angekündigten Änderungen. Anfang diesen Jahres konnte das BSI die Verfügbarkeit von drei voneinander unabhängigen und zertifizierten Herstellern von SMGW feststellen und gab per Markterklärung das Startsignal für den Smart-Meter-Rollout in Deutschland. Da die Geräte der ersten Generation nur einige wenige Funktionen vorweisen mussten und in anderen Bereichen Rechtsgrundlagen fehlten oder sich widersprachen, stellte das BSI die Rezertifizierung und eine aktualisierte Marktanalyse zum 30. Oktober 2020 in Aussicht. Nun, zu diesem Stichtag konnte gerade noch rechtzeitig die erste Rezertifizierung mit drei weiteren Funktionen bei einem Hersteller abgeschlossen werden; zwei weitere fehlen bevor die Anwendung des SMGW für diese Funktionen als verpflichtend erklärt werden kann. Aber auch bei den Anwendungsbereichen bestehen die bekannten Lücken weiterhin: Die Fortschreibung des Rechtsrahmens zur netzorientierten Steuerung flexibler Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG ist noch immer in Arbeit und auch die EEG-Novelle ist noch nicht abgeschlossen. Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf für das EEG-2021 im parlamentarischen Prozess und die Bagatellgrenze der vom BMWi geplanten Ausweitung der SMGW-Einbauverpflichtung zum Abruf und Fernsteuern der Einspeiseleistung bei EEG-Anlagen ist eine von vielen diskutierten Änderungen. Kurzum, es gab wenig Substanzielles für die Aktualisierung der Marktanalyse und so rücken dann kleine Erfolge in den Vordergrund: So legt die Behörde in dem Dokument dar, dass die Voraussetzungen für die Anbindung von „SLP-Gaszähler“ an das Smart-Meter-Gateway gegeben sind. Neue Messeinrichtungen für Gas dürfen ab jetzt nur verbaut werden, wenn sie sicher mit SMGW verbunden werden können. Hurra - Trommelwirbel - damit lassen sich zukünftig über Smart Meter der Gasverbrauch aus der jährlichen Turnusablesung (TAF 1, ein Messwert pro Jahr) und der Messwertabruf im Bedarfsfall, z.B. bei Ein- oder Auszug (TAF 6) ermitteln. Das eröffnet sicher ganz neue Möglichkeiten. Und es gilt weiter: nach der Marktanalyse ist vor der Marktanalyse, am 31. Januar 2021 gibt es schon die Nächste.

Anhänge:

BNetzA 1 | Verlängerte Frist zur Nachrüstung von Windenergieanlagen mit Einrichtungen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK)

Die Bundesnetzagentur hatte am 5. November 2020 beschlossen, dass die Frist zur Nachrüstung von Windenergieanlagen mit BNK-Einrichtungen (Radar- oder Transponder) erneut und erheblich zu verlängern. Windenergieanlagen an Land müssen nach dem Beschluss BK6-20-207 erst zum 1. Januar 2023 und Windenergieanlagen auf See erst zum 1. Januar 2024 mit entsprechenden technischen Einrichtungen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung nachgerüstet werden.

Den Beschluss der der BNetzA finden sie hier.

BNetzA 2: Festlegung zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen

Die BNetzA hat das Festlegungsverfahren zur Ausgestaltung des zukünftigen Redispatches abgeschlossen. In diesem neuen Verfahren zur Koordinierung und Abrechnung des Redispatches sind jetzt auch die EEG-Anlagen eingebunden. Die BNetzA verzichtet mit der Festlegung zunächst auf die Einbindung von Anlagen mit weniger als 100 kW Leistung. Ansonsten bleibt die BNetzA im Wesentlichen bei den konsultierten Vorschlägen. Es fehlt jetzt für die Umsetzung noch die Ausgestaltung der Datenformate, die nach Auffassung der BNetzA im üblichen Turnus am 01.04.2021 abgeschlossen werden soll, damit die neuen Regelungen am 01.10.2021 in Kraft treten können. Die Unterlagen zur Festlegung sind auf der Webseite der BNetzA zu finden:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2020/BK6-20-059/BK6-20-059_Beschluss.html?nn=869698

bne ist Premiumpartner der Innovationsplattform The smarter E Europe

The smarter E Europe | Innovationsplattform für die neue Energiewelt

Im Rahmen von Europas größter energiewirtschaftlicher Plattform, The smarter E Europe, findet parallel die EM-Power statt. Sie ist die internationale Fachmesse für Energiemanagement und vernetzte Energielösungen www.em-power.eu. Im Fokus der EM-Power stehen die effiziente Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien und intelligentes Energiemanagement in Quartieren und Gebäuden sowie die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Weitere Schwerpunkte sind Smart Grids und Microgrids, Netzinfrastruktur, Energiedienstleistungen und Betreibermodelle.

Parallel zur EM-Power Europe finden auf der The smarter E Europe – der Innovationsplattform für die neue Energiewelt – die drei weiteren Energiefachmessen Intersolar Europe, ees Europe sowie die Power2Drive Europe statt.

Der bne ist Partner der Innovationsplattform The smarter E Europe. Profitieren Sie als bne-Mitglied von zahlreichen Vorteilen. Bei Fragen zu den Vorteilen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle.

The smarter E Europe – der Innovationsplattform für die neue Energiewelt findet vom 09. bis 11. Juni 2021 auf der Messe München statt. Veranstalter sind die Solar Promotion GmbH, Pforzheim und die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM).

Medienpartner des bne im Jahr 2020:

bne. Wir setzen Kräfte frei.

Impressum

Redaktion: Markus Meyer

Mitarbeit: Anne Köhler,  Bernhard Strohmayer, Arndt Börkey, Carsten Pfeiffer

Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin

Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10

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