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bne-Newsletter 6/2020

Liebe Leserinnen und Leser,

der Juni war aus energiepolitischer Sicht der Monat der Entscheidungen und Verabschiedungen. Für viele der zuvor noch intensiv diskutierten offenen Punkte fanden die beteiligten Akteure Kompromisse. Teilweise schien es jedoch so, als würden einzelne Themen als Faustpfand gehalten werden, um bei anderen die eigenen Forderungen durchzubringen (siehe Windabstandreglung vs. Solardeckel). Letztendlich konnten aber Einigungen bei der Wasserstoffstrategie, dem Gebäudeenergiegesetz, dem Solardeckel, der Windabstandregelung und dem integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan getroffen werden. Dass auch in Zeiten einer Wirtschaftskrise zumindest teilweise energiepolitische Handlungsfähigkeit bewiesen wurde, lässt Hoffnung aufkommen, dass dies auch im zweiten Halbjahr gilt, wenn wichtige Entscheidungen anstehen, wie z.B. die EEG-Novelle.

Weitere wichtige Energienachrichten der vergangenen Wochen aus Bonn, Berlin und Brüssel:

TOP-NEWS I: Nationale Wasserstoffstrategie verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 10. Juni die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) beschlossen. Damit möchte die Bundesregierung einen Rahmen schaffen, mit dem die zukünftige Erzeugung und Nutzung von insbesondere grünem Wasserstoff möglich gemacht werden soll. Wasserstoff soll dabei in den unterschiedlichen Sektoren zum Einsatz kommen und nicht wie teilweise gefordert, auf wenige begrenze Einsatzmöglichkeiten (z.B. industrielle Prozesse) reduziert werden. Dennoch liegt einer der Schwerpunkte auf der Dekarbonisierung von Kernbranchen wie der Stahl- und Chemieindustrie. Um einen Teil dieses Bedarfs zu decken, sollen bis zum Jahr 2030 in Deutschland Erzeugungsanlagen von bis zu 5 GW Gesamtleistung einschließlich der dafür erforderlichen Offshore und Onshore-Energiegewinnung entstehen.  Mit der Verabschiedung der NWS wurde auch der Beschluss getroffen, einen Nationalen Wasserstoffrat einzurichten, der die die Umsetzung der Wasserstoffstrategiebegleiten soll.

Mit der Wasserstoffstrategie verfolgt die Bundesregierung insbesondere folgende Ziele:

  • Wasserstofftechnologien als Kernelemente der Energiewende etablieren, um mit Hilfe erneuerbarer Energien Produktionsprozesse zu dekarbonisieren
  • Die regulativen Voraussetzungen für den Markthochlauf der Wasserstofftechnologien zu schaffen
  • Deutsche Unternehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, indem Forschung und Entwicklung und der der Technologieexport rund um innovative Wasserstofftechnologien forciert werden
  • Die zukünftige nationale Versorgung mit CO2-freiem Wasserstoff und dessen Folgeprodukte sichern und gestalten

Der bne begrüßt in einem Statement, dass die verabschiedete Strategie sich auf grünen Wasserstoff fokussiert und fordert eine umfassende Reform, die alle Energieträger in der Sektorkopplung erfasst und endlich alte Verzerrungen durch noch bestehende Subventionen für fossile Energieträger beseitigt.

Weitergehende Informationen:

Die Nationale Wasserstoffstrategie 

Die Pressemitteilung des bne

TOP-NEWS II: GEG + Solardeckel + Windabstand verabschiedet

Der Bundestag hat am 18. Juni im Rahmen der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) den 52GW-Solardeckel aufgehoben sowie die Abstandregelung für Windenergieanlagen auf höchstens tausend Meter zu Wohnbebauung begrenzt. Hier sollen die Bundesländer zukünftig die Möglichkeit erhalten, per Landesgesetz die Abstandsregelung selbst festzulegen.

Mit der Verabschiedung des GEG wurden noch einige Punkte neu aufgegriffen, für die sich der bne in Vergangenheit eingesetzt. So ist positiv hervorzuheben, dass die Anrechnungsgrenze bei der Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien angehoben wurde. Zukünftig können durch den Einbau von Anlagen ohne Stromspeicher 30% (zuvor 20%) und bei Anlagen mit Stromspeicher 45% (zuvor 25%) beim Primärenergiebedarf angerechnet werden. Ebenso wurde die Nutzung von Biomethan verbessert und das Verbot von Ölheizungen auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff ausgeweitet.

Weitergehende Informationen:

Der verabschiedete Entwurf

bne I: Positionspapier zu Ladeinfrastruktur veröffentlicht

Der bne hat am 17. Juni ein Positionspapier zum erfolgreichen Aufbau von Ladeinfrastruktur veröffentlicht. Das Papier enthält Vorschläge für einen schnellen und günstigen Aufbau von Ladepunkten. Dabei werden insbesondere die teilweise sehr unterschiedlichen Vorgaben der Verteilnetzbetreiber für den Netzanschluss von Ladeeinrichtungen kritisiert. Auch wird das Potenzial von netzdienlicher Steuerung aufgrund regulatorischer Hemmnisse noch nicht ausgeschöpft. Hier stellt der bne mehrere Forderungen auf, wie u.a. mit bundesweit einheitlichen Anforderungen an netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG und der Möglichkeit eines parallelen Betriebs mehrerer §14a-Anlagen netzdienliche Steuerung der Ausbau der Ladeinfrastruktur gestärkt werden soll.

Im Rahmen der Veröffentlichung kritisiert der bne in einer Pressemitteilung die überflüssigen Anforderungen der VNB für den Netzanschluss von Ladeinfrastruktur und fordert eine Überarbeitung des Rechtsrahmen.

Weitergehende Informationen:

Das Positionspapier

Die Pressemitteilung

bne II: Gemeinsames Verbändepapier zum Beschluss UMK zu Windenergie

Der bne hat sich an einem gemeinsamen Verbändepapier beteiligt, dass ausdrücklich die Bemühungen der Umweltministerkonferenz (UMK) für einen beschleunigten, naturverträglichen Ausbau der Windenergie begrüßt. Neben dem bne waren acht weitere Verbände aus Energiewirtschaft und Umweltschutz beteiligt. Darin fordern die Unterzeichner, dass auf die Beschlüsse der UMK zeitnah weitere Schritte folgen müssen, um das erklärte Ziel, die Beschleunigung, Rechtssicherheit und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für WEA im Einklang mit dem Artenschutz, zu erreichen. Die zügige Verbesserung der Genehmigungssituation für WEA-Vorhaben ist essenziell für die Erreichung der Klimaschutzziele.

Weitergehende Informationen:

Das Verbändepapier

bne III: Stellungnahme zu Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030

Der bne hat sich an der Konsultation zum Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 beteiligt und kritisiert darin die fehlende Berücksichtigung der angekündigten verschärften Treibhausgasreduktionsziele auf EU-Ebene. So werden in den der Modellierung zugrunde gelegten Szenarien weder die Auswirkungen des Green Deals berücksichtigt, noch werden die Konsequenzen verschärfter Klimaziele an anderer Stelle des NEP-Entwurfs thematisiert. Des Weiteren sind die Annahmen zur installierten Leistung von Gaskraftwerken teilweise widersprüchlich und unterscheiden sich z.B. erheblich von den Prognosen des NEP Strom. Dies erschwere eine Sichtweise, die das gesamte Energiesystem in Betracht zieht, so die Kritik der Stellungnahme.

Weitergehende Informationen:

Die bne-Stellungnahme

bne ist Premiumpartner der Innovationsplattform The smarter E Europe

bne IV: Studie zum Einfluss der Photovoltaik auf die Artenvielfalt auf Englisch verfügbar

Die vielbeachtete Studie „Solarparks - Gewinne für die Biodiversität“ ist aufgrund vielfacher Nachfrage aus internationalen Märkten ins Englische übersetzt worden. Unter dem Titel „Solar parks – profits for biodiversity“ können die Ergebnisse nachgelesen werden, ob und in welchem Umfang Solarparks einen Beitrag zur floristischen und faunistischen Artenvielfalt - der Biodiversität - leisten können.

Weitergehende Informationen:

Die Studie "Solar parks – profits for biodiversity"

bne V: Positionspapier „Systemeffizienz ist das neue Paradigma“ veröffentlicht

Der bne hat am Montag, 8. Juni ergänzend zu seiner Stellungnahme vom 15. Mai ein Diskussionspapier zur Systemeffizienz in die von der EU-Kommission konsultierte Strategie zur „Smart Sector Integration“ eingereicht. Das Papier greift die These auf, dass die traditionelle Prämisse, einfach nur Energie einzusparen, ohne die Systemeffizienz zu berücksichtigen, in einer Energiewelt, die sich rein auf fossile Brennstoffe stützte, sinnvoll war. Die zunehmende Forschung legt jedoch nahe, dass eine weitestgehende Elektrifizierung der Endanwendungen von Energie - wie Wärme und Verkehr - erforderlich ist, wenn die EU ehrgeizige Ziele bei der Reduzierung der Kohlendioxidemissionen erreichen will.

Weitergehende Informationen:

 Das Positionspapier

BREG I: Kabinett beschließt Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan

Die Bundesregierung hat am 10. Juni den Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (National Energy- and Climate Plan - NECP) beschlossen. Der NECP ist Teil des europäischen Governance-Systems, mit dem die EU-Kommission die Zielbeiträge der EU-Mitgliedstaaten zu den EU-Energiezielen 2030 sammeln und bewerten möchte. Die EU-Verordnung zum Governance-System ist am 24. Dezember 2018 in Kraft getreten. Der NECP der Bundesregierung baut auf den Zielen und Maßnahmen des Energiekonzepts 2010, des Klimaschutzprogramms (KSP) 2030 und der Energieeffizienzstrategie 2050 auf. Er enthält folgende Ziele der Bundesregierung, die zur Zielerreichung der EU-Energieziele in 2030 beitragen sollen:

  • Steigerung der Energieeffizienz durch die Senkung des Primärenergieverbrauchs um 30% bis 2030 im Vergleich zu 2008.
  • Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 30% des Bruttoendenergieverbauchs in 2030.

Darüber hinaus wird im NECP das nationale Treibhausgasminderungsziel 2030 von mindestens minus 55 Prozent im Vergleich zu 1990 sowie das Bekenntnis der Bundesregierung auf dem UN-Klimaschutzgipfel vom Herbst 2019 bestätigt, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.

Weitergehende Informationen:

Der Integrierte Nationale Energie- und Klimaplan

BREG II: Expertenkommission empfiehlt Energiepreisreform

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ hat ein umfangreiches Gutachten zu zentralen Handlungsfelder der deutschen Energiewende veröffentlicht. Die unabhängige Expertenkommission begleitet den 2011 von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“. In ihrem Gutachten fordern die Experten eine umfassende CO2-basierte Energiepreisreform. Konkret sollen die EEG- und KWKG-Umlagen wegfallen, sowie der Stromsteuersatz auf den europäischen Mindestsatz gesenkt werden. Das würde einer Reduzierung des Steuersatzes von 2,05 ct/kWh auf 0,1 ct/kWh entsprechen. Ein Refinanzierungsvolumen von ca. 25 Mrd. Euro könnte bei einem CO2-Preis von ca. 50 Euro/t CO2 in allen Sektoren sichergestellt werden.

Weitergehende Informationen:

Das Gutachten

BMWI: Kabinett beschließt Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Die Bundesregierung hat am 3. Juni die vom BMWI vorgelegte Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Kern des Gesetzentwurfs ist eine deutliche Erhöhung des Ausbauziels bis zum Jahr 2030 auf 20 Gigawatt. Zudem sieht der Entwurf mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel vor. Für die Ausschreibungen ab 2021 wird die Möglichkeit geschaffen, 0-Cent-Gebote wettbewerblich zu differenzieren. Dazu wird eine zweite Gebotskomponente eingeführt: Damit können 0-Cent-Bieter in einem zweiten Gebotsverfahren ihre Zahlungsbereitschaft zum Ausdruck bringen. Dazu soll die Bundesnetzagentur ein so genanntes dynamisches Gebotsverfahren mit mehreren Gebotsrunden durchführen. Die so ermittelte Zahlungsbereitschaft des Bieters bestimmt die Höhe des Offshore-Netzanbindungsbeitrags, den dieser an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber zahlen muss.

Weitergehende Informationen:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung  

BNETZA I: Positionspapier zu Bilanzkreistreue veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat ein Positionspapier zur Bilanzkreistreue veröffentlicht und appelliert damit an die Bilanzkreisverantwortlichen, dass diese die Energiemengen in ihrem Bilanzkreis bestmöglich prognostizieren und ausgleichen müssen. Hintergrund des Papiers ist, dass seit dem Winter 2018/2019 wiederholt Systemungleichgewichte im Übertragungsnetz erkennbar waren, die in ihrer Höhe deutlich über das Maß der sonst im Netz üblichen Schwankungen hinausgingen. Im Juni 2019 kam es an drei Tagen zu Abweichungen der Systembilanz in systemgefährdender Größenordnung. Die Untersuchung der Übertragungsnetzbetreiber zeigte, dass sich der Großteil der Systemungleichgewichte an den drei Tagen jeweils durch die Abweichungen von etwa je 20 Bilanzkreisen abbilden ließ. Erkennbar war auch, dass die Abweichungen teilweise erst durch untertägige Fahrplangeschäfte verstärkt oder verursacht wurden.

Weitergehende Informationen:

Das Positionspapier der BNetzA

BNETZA II: Entscheidung im Verfahren MARGIT 2021 für Gastransportkapazitäten veröffentlicht

Die bisher geltenden Multiplikatoren, die bei der Umrechnung von Standardjahreskapazitäten in unterjährige Kapazitätsprodukte angewendet werden, sollen auch für das Jahr 2021 fortgeführt werden. Das geht aus dem Beschluss der BK 9 im Festlegungsverfahren zur Berechnung von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren vom 27. Mai hervor. Neu ist der Multiplikator der für das untertägige Kapazitätsprodukt – dem Festlegungsentwurf folgend wird dieser bei 2,0 festgesetzt. Die Abschläge für unterbrechbare Transportkapazitäten werden punktgenau und produktspezifisch zwischen 10 – 12 % vorgegeben.

Weitergehende Informationen:

Der Festlegungsbeschluss MARGIT 2021  

BNETZA III: Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 10. Juni ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich eröffnet. Die BNetzA möchte damit zahlreiche Themenfelder im Gesamtkontext der Netznutzungsabwicklung die Automatisierung und Digitalisierung vorantreiben und damit bei allen partizipierenden Akteuren die Effizienz und auch die Abwicklungsgeschwindigkeit erhöhen.  Die beabsichtigten Weiterentwicklungen schlagen sich in Änderungen aller vier Prozessdokumente (GPKE, WiM, MPES, MaBiS) sowie im Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag nieder. Beabsichtigt ist darüber hinaus die Festlegung eines Netznutzungsvertrages Elektromobilität, der an Ladepunkten künftig die technische Möglichkeit eines bilanziellen Lieferantenwechsels schaffen soll.

Die Konsultationsfrist ist der 22. Juli.

Weitergehende Informationen:

Die Konsultationsdokumente

BNETZA IV: Konsultation zu Festlegung der Mindestfaktoren

Die Bundesnetzagentur hat die für den Redispatch 2.0 notwendigen Mindestfaktoren vorgeschlagen und stellt den Vorschlag zur Konsultation. Mit der Änderung der Redispatchregelungen im EnWG wurden das Einspeisemanagement und der bisherige Redispatch zusammengeführt und damit der Vorrang der EE-Anlagen weiter eingeschränkt. Die jetzt vorgeschlagenen Mindestfaktoren sollen innerhalb des Redispatches 2.0 nun dafür sorgen, dass EEG- und KWKG-Anlagen weiterhin nachrangig abgerufen werden, es sei denn, ihr Beitrag zur Behebung eines Engpasses ist besonders groß. Die BNetzA hat jetzt ihren gesetzlichen Auftrag wahrgenommen und in einem Eckpunktepapier ihre Abwägungen und Ergebnisse zu den Mindestfaktoren veröffentlicht. Gleichzeitig stellt sie das Dokument zur Konsultation und bittet um Stellungnahmen bis zum 17. Juli.

Weitergehende Informationen:

Das Eckepunktepapier zur Konsultation

BAYERN: Bayerische Wasserstoffstrategie angekündigt

Die Bayerische Regierung hat am 29. Mai eine eigene landesweite Wasserstoffstrategie vorgestellt, mit drei strategische Ziele erreicht werden sollen: 1.Innovation und Technologieführerschaft anstreben und weltweite Marktpotentiale erschließen und ausbauen 2. Industrielle Skalierung und Wirtschaftlichkeit beschleunigen 3. Wasserstoffanwendungen in Verkehr und Industrie und den Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur beschleunigt vorantreiben. Zu den Umsetzungsschritten gehören eine Forschungsoffensive „H2 Hightech Bayern“, der Aufbau von Entwicklungs- und Testinfrastrukturen zur beschleunigten industriellen Skalierung und eine Förderrichtlinie für Wasserstofftankstellen, in Kombination auch für Elektrolyseanlagen und Brennstoffzellenfahrzeuge wie Busse, Nutzfahrzeuge und LKW. Daneben werden Bayerische Wasserstoff-Modellregionen und Demonstrationsprojekte ausgebaut und eine Wasserstoff Roadmap Bayern erarbeitet. Bayern beschränkt sich jedoch beim Aufbau Elektrolyseinfrastruktur auf die Förderung ohne einen konkreten Zielwert zu nennen.

Weitergehende Informationen:

Die Bayerische Wasserstoffstrategie  

NPM: Nationale Plattform Zukunft der Mobilität spricht sich für Technologieoffenheit aus

Die NPM geht davon aus, dass die batterieelektrische Mobilität, der Einsatz von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien sowie die Nutzung von strom- und biomassebasierten Kraftstoffen die CO2-Emissionen im Straßenverkehr bis 2030 um 26 bis 63 Millionen t CO2-Equivalente ggü. 2015 mindern können. Voraussetzung dafür sei der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien: Nur so könnten mehr „grüne“ Energieträger verfügbar gemacht werden. Bspw. könne durch die Verwendung erneuerbarer Energien in der Elektrolyse emissionsfrei „grüner“ Wasserstoff bereitgestellt werden. Für den Markthochlauf „grüner“ Energieträger seien bestimmte Maßnahmen notwendig, wie z.B. die Förderung CO2-freier Wasserstofferzeugung und des entsprechenden Infrastrukturausbaus oder die Einführung von technologiespezifischen Verwendungsquoten und steuerliche Förderung strombasierter Kraftstoffe.

Weiterhin hat die NPM eine Roadmap zum automatisierten und vernetzten Fahren veröffentlicht. Nach Meinung der NPM unterstütze das automatisierte und vernetzte Fahren das Ziel, die Unfallzahlen weiter zu senken, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Umweltbelastung zu verringern. Weiterhin diene es in einer alternden Gesellschaft der Aufrechterhaltung der Mobilität und der Reduzierung der volkswirtschaftlichen Kosten des Verkehrs. Die Roadmap zeigt einen Überblick über die relevanten vorhandenen und sich in Erarbeitung befindenden Normungsprojekte. Zudem hat die NPM Handlungsempfehlungen zur Typengenehmigung und Zertifizierung für eine vernetzte und automatisierte Mobilität veröffentlicht.

Weitergehende Informationen:

Die Berichte der Arbeitsgruppen

EU I: CEER veröffentlicht Papier zu Cybersecurity

Der Rat der europäischen Regulierer (CEER) hat am 4. Juni ein Papier zu Cybersecurity im Rahmen des Clean Energy Packages veröffentlicht. Das Papier stellt den rechtlichen und regulatorischen Rahmen dar, den die Akteure in den Energiemärkten dabei beachten müssen. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern liefert eine Übersicht von Mindeststandards und Richtlinien, die von den Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber in naher Zukunft beachtet werden müssen, um in einem Markt zu operieren, der mehr und mehr Aspekte der Digitalisierung aufgreift. Dabei zeigt das Papier, dass in fünf der acht der einhergehende Rechtsakte das Thema Cybersecurity explizit angesprochen wird und ein immer relevanteres Thema aus Sicht der EU-Kommission wird.

Weitergehende Informationen:

Das Papier

EU II: Deutschland und EU-Staaten fordern europäische Wasserstoffstrategie

Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit weiteren EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Pentalateralen Energieforums eine gemeinsame Erklärung zur Rolle von Wasserstoff bei der Dekarbonisierung der Energiesysteme und insbesondere des Gassektors vorgestellt. Darin fordern die Unterzeichnerstaaten die EU-Kommission auf, bis 2030 konkrete Ziele für den Ausbau von Wasserstoff vorzulegen. Konkret sollen Gesetzgebungsvorschläge durch die EU-Kommission erarbeitet werden, die eine rasche Hochskalierung der Wasserstoffwirtschaft, die Entwicklung der Infrastruktur insbesondere mit Blick auf reine Wasserstoffnetze sowie wettbewerbliche und förderliche Rahmenbedingungen im zukünftigen Wasserstoffbinnenmarkt ermöglichen. Das Pentalaterale Energieforum ist ein Zusammenschluss von Deutschland, Frankreich, den Beneluxstaaten, Österreich und der Schweiz, die sich regelmäßig zu den Herausforderungen der europäischen Energiewende austauschen.

Weitergehende Informationen:

Die gemeinsame Erklärung

EU III: EU-Kommission eröffnet Konsultation zur Renovierungswelle

Die Europäische Kommission hat am 12. Juni die Konsultation zur Renovierungswelle (Renovation Wave) gestartet. Diese ist eine der zentralen Maßnahmen des Green Deals und soll die bisherigen niedrigen Renovierungsrate in der EU erhöhen. Durch regulatorische Anpassungen und finanzielle Unterstützungen wird angestrebt, die jährliche Renovierungsrate des bestehenden Gebäudebestands mindestens zu verdoppeln. Im Rahmen der Konjunkturmaßnahmen soll der Betrag hierfür auf 30 Milliarden Euro angehoben werden. Die Konsultation läuft bis zum 9.Juli.

Weitergehende Informationen:

Die Konsultationsdokumente

EU IV: Anpassung des Arbeitsprogramms 2020

Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2020 angepasst. So sieht das Programm noch in diesem Jahr u.a.  den europäische Klimapakt, den Klimazielplan für 2030 und eine Initiative für Erneuerbare Offshore-Energie vor, sowie die Überarbeitung der Verordnung über die transeuropäischen Energienetze (TEN-E).

Weitergehende Informationen:

Das angepasste Arbeitsprogramm

EU V: bne-Antworten zur Anpassung der 2030 Ziele der EU

Das aktuelle Klimaziel der EU, die CO2-Emissionen um 40 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 zu reduzieren passt nicht zum Pariser Klimaabkommen. Daher muss die EU noch 2020 ein neues Langfristziel für 2030 vorlegen. Zur Vorbereitung dessen gab es eine öffentliche Umfrage der EU-Kommission, an der sich der bne beteiligte. Gegenstand des Fragebogens waren neben den Ambitionen zur Treibhausgasminderung, dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz diverse Instrumente des europäischen Green Deals in den verschiedenen Sektoren (Energie, Industrie, Gebäude und Verkehr sowie Dienstleistungen, Land-, Forst und Abfallwirtschaft). Laut bne-Antwort, sollte das CO2-Minderungsziel 2030 der EU auf mindestens 55 % angehoben werden. Vor dem Hintergrund, dass das verfügbare CO2-Budget zur Erreichung des 1,5° Ziels nur noch wenige Jahre reicht, wäre sogar noch eine stärkere Anhebung des Reduktionsziels erforderlich. Infolge des geänderten Reduktionsziels müssen auch das Erneuerbaren Ziel (bne: EE-Anteil am Endenergieverbrauch größer als 40 % bis 2030) und das Energieeffizienz-Ziel (bne: mindestens 35 % bis 2030) angepasst werden. Unter den diskutierten klimapolitischen Instrumenten sprach sich der bne u.a. erneut für die Einführung eines CO2-Mindestpreises aus.

Damit die Anpassung der 2030-Ziele noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann, könnten die nächsten Schritte wie folgt aussehen: Die EU-Kommission legt bis Anfang September eine Folgenabschätzung für das 50- und das 55-Prozent-Ziel vor und spricht eine Empfehlung aus. Das EU-Parlament stimmt über diesen dann im Rahmen der Beratungen zum EU-Klimagesetz ab, bevor der Vorschlag dann dem Europäischen Rat am 15./16. Oktober oder 10./11. Dezember zur Entscheidung vorgelegt wird.

Weitergehende Informationen:

Die bne-Antworten im Fragebogen „Climate Ambition 2030“

 

Studie: vzbv veröffentlicht Vorschlag zur Stromnetzentgeltreform

Die Kritik an den BET-Vorschlägen zur Ausgestaltung der § 14a Verordnung nach dem Modell der Spitzenglättung reißt nicht ab. Am Montag, 22. Juni veröffentlichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein von Consentec erstelltes Gutachten für eine verbraucherfreundliche Reform der Stromnetzentgelte. Darin wird das „Modell der zeitvariablen Netzentgelte“ als Standard vorgestellt. Hiernach werden Verbrauchern unterschiedliche Preise zu unterschiedlichen Zeiten angeboten, nach denen sie ihre Stromnutzung individuell anpassen können, wobei es ihnen freisteht, diese Anpassungen selbst vorzunehmen oder hierüber Vereinbarungen z.B. mit Lieferanten zu treffen. Verbraucher erhalten durch die Preissignale eine echte Wahlmöglichkeit hinsichtlich ihres Flexibilitätsbeitrags und das Modell kommt ohne Verpflichtungen und Strafzahlungen aus, erläutert der vzbv die Vorteile. Zudem ließe sich die Flexibilisierung der Stromnachfrage so kosteneffizienter umsetzen. Bereits am 17. Mai machten sich bne und vzbv in einer gemeinsamen Pressemitteilung dafür stark, in der Flexibilitätsverordnung marktwirtschaftliche Lösungen statt ein Modell der unangekündigten Netzeingriffe umzusetzen.

Weitergehende Informationen:

Zur Pressemitteilung des vzbv

Das Gutachten von vzbv und consentec

Die Zusammenfassung des Gutachtens von vzbv und consentec

Medienpartner des bne im Jahr 2020:

bne. Wir setzen Kräfte frei.

Impressum

Redaktion: Maximilian Weiß

Mitarbeit: Anne Köhler, Fanny Tausendteufel

Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin

Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10

mail@bne-online.de
www.bne-online.de

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