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bne-Newsletter 5/2020

Liebe Leserinnen und Leser,

die EEG-Umlage ist mal wieder aus energiepolitischer Sicht eines der bestimmten Themen der letzten Wochen und Monaten gewesen. Mit dem Beschluss zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat die Bundesregierung u.a. das Ziel verfolgt mittels der Einnahmen aus dem BEHG mittelfristig die EEG-Umlage und somit auch den Strompreis abzusenken. Aus Sicht des bne ein lohnendes Ziel. Problematisch wurde es dann erst, als der Entwurf zur Änderung der Erneuerbaren-Energie-Verordnung vorgelegt wurde. Mit dem dortig geplanten direkten finanziellen Zuschuss aus Bundeshaushaltsmitteln läuft die EEG-Umlage Gefahr, wieder unter das europäische Beihilferecht zu fallen. Dies hätte zur Folge, dass bei zukünftigen Diskussionen zur EEG-Umlage sowohl die EU-Kommission, aber auch das Finanzministerium und Haushaltspolitiker mit am Verhandlungstisch sitzen würden.

Gleichzeitig wurde mit der Corona-Wirtschaftskrise und einem sinkenden Stromverbrauch bei einem Anstieg der Erneuerbaren-Erzeugung jedoch klar, dass die EEG-Umlage nicht nur nicht stabil bleiben würde, sondern stark ansteigen wird. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung greift nun diese Problematik auf und wird mit weiteren 11 Milliarden Euro die EEG-Umlage in den nächsten 1,5 Jahre auf zumindest 6 bzw. 6,5 Cent/kWh stabilisieren. Vor dem Hintergrund, dass mit einem verringerten Strompreis und der damit einhergehenden Elektrifizierung der Bereiche Wärme und Mobilität die Sektorenkopplung beschleunigt werden soll, ist das zumindest ein richtiger und wichtiger Schritt.

Weitere wichtige Energienachrichten der vergangenen Wochen aus Bonn, Berlin und Brüssel:

bne I: Gemeinsame Stellungnahme mit vzbv zu BET-Flexmodell

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert der bne das vorliegende Gutachten zur konkreten Ausgestaltung des Paragrafen 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das die Beratungsunternehmen BET und EY erstellt haben. Darin fordern BET und EY, dass Netzbetreiber willkürlich in die flexible Energieverbrauchseinrichtungen von Verbrauchern eingreifen können, wenn dies aus deren Sicht notwendig ist. Der bne und der vzbv lehnen den Vorschlag der unangekündigten Netzeingriffe in seiner jetzigen Form ab und präferieren einen stärker wettbewerblichen Mechanismus, der das Optimierungspotential von flexiblen Energieverbrauchseinrichtungen aktiviert. Die Unterzeichner schlagen daher vor, die bestehenden Regelungen für eine Übergangslösung im § 14a EnWG anzupassen sowie unverzüglich mit der Erarbeitung eines Zielmodells zu beginnen.

Im Zuge der Veröffentlichung der Stellungnahme fordert der bne auch in einer Pressemitteilung den verstärkten Einsatz einer intelligenten marktlichen Steuerungen der Flexibilität.

Weitergehende Informationen:

Die gemeinsame Stellungnahme des bne und vzbv

Die bne-Pressemitteilung

bne II: Kritik am Kohleausstiegsgesetz

Der bne kritisiert in einem Statement, dass sich der Kohleausstieg durch das Kohleausstiegsgesetz verzögern und verteuern könnte. Mit den geplanten teuren Entschädigungen für Stilllegungen von Kohlekraftwerken besteht sogar die Gefahr, dass die Entschädigungen so lukrativ sind, dass sie Anreize setzen, die Laufzeit der Kohlekraftwerke zu verlängern, so die Kritik des bne. Daher wird gefordert, dass auf die ordnungspolitischen Vorgaben des Gesetzes verzichtet und stattdessen auf marktwirtschaftliche Instrumente gesetzt werden sollen. Kritisch bewertet der bne des Weiteren, dass die Zertifikate nicht wie von Kohlekommission vorgesehen, national stillgelegt werden sollen, sondern in die Marktstabilitätsreserve übergehen.

Weitergehende Informationen:

Das bne-Statement

bne III: Stellungnahme zur langfristigen Renovierungsstrategie

Der bne hat sich an der Konsultation zur langfristigen Renovierungsstrategie beteiligt. Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtet jeden Mitgliedsstaat der Europäischen Kommission eine LTRS vorzulegen (bis zum 10. März 2020). Die LTRS soll der Unterstützung der Renovierung des nationalen Bestands sowohl an privaten als auch öffentlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden dienen. Der Entwurf der LTRS baut auf den vorhandenen Beschlüssen der Bundesregierung insbesondere dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaschutzprogramm 2030 sowie auf den europäischen Zielen auf. Der bne hat in seiner Stellungnahme die Bedeutung von erneuerbaren Energien und der Elektrifizierung des Wärmesektors hervorgehoben, die im Gegensatz zu weiteren Dämmmaßnahmen für die Dekarbonisierung des Gebäudebereichs relevanter sind.

Weitergehende Informationen:

Die Stellungnahme des bne

bne IV: Stellungnahme zur Vorbereitung der EU-Strategie „Smart Sector Integration“

Der bne hat sich an der Konsultation der EU-Kommission zur Vorbereitung der EU-Strategie „Smart Sector Integration“ beteiligt und seine Stellungnahme am 15. Mai eingereicht. Ebenso hat sich der europäische Dachverband European Energy Retailers (EER) an der Konsultation beteiligt. Dessen Stellungnahme wurde auch unter Zuarbeit des bne erstellt und eingereicht.

Mit ihrem Entwurf schlägt die EU-Kommission ein integriertes Energiesystem vor, dass sich  auf drei Schwerpunkte konzentriert: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien in anderen Sektoren durch Elektrifizierung, Ersatz fossiler Brenn- und Kraftstoffe durch erneuerbare und dekarbonisierte Alternativen sowie eine stärkere Verankerung des Kreislaufprinzips und umfangreiche Anwendung von „Efficiency First“.

Weitergehende Informationen:

Die Stellungnahme des bne

Die Stellungnahme des EER

bne V: Stellungnahme zur Entgeltbildung im bundesweiten Gasmarktgebiet

Der bne hat sich an einer Konsultation der Bundesnetzagentur zur Entgeltbildung im bundesweiten Gasmarktgebiet beteiligt. Die BNetzA hat zum Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern innerhalb des bundesweiten Marktgebietes (AMELIE 2021) sowie zur regelmäßigen Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Referenzpreismethode (REGENT 2021) konsultiert. Der bne fordert darin, dass die Bildung einheitlicher Ein- und Ausspeiseentgelte in den Gasmarktgebieten auch dann fortgeführt werden, wenn es nach der Zusammenlegung am 1. Oktober 2021 nur noch ein Gasmarktgebiet in Deutschland gibt. Außerdem fordert der bne die Bundesnetzagentur auf, auch gegenüber den Verteilnetzbetreibern klarzustellen, dass die am 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichenden Entgelte verbindlicher Art sein müssen.

Weitergehende Informationen

Die Stellungnahme des bne

bne ist Premiumpartner der Innovationsplattform The smarter E Europe

bne VI: Veröffentlichung eines gemeinsamen Verbändepapiers mit Vorschlägen zur Erarbeitung von naturschutzrechtlichen Regelungen in Bezug auf neue Windenergieanlagen

Für den Ausbau der Windenergie an Land sind rechtssichere Vorgaben wichtig, gerade auch für die Anwendung von Regelungen des Naturschutzrechts. Der bne wurde vom BMU in die Diskussion um die Schaffung von untergesetzlichen Standards für die Anwendung von Regelungen des Naturschutzrechts bei Windkraftprojekten eingebunden. Konkret geht es um Anforderungen und die Handhabung artenschutzlicher Ausnahmeregeln, sowie um einen Methodenvorschlag zur Ermittlung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos von Vögeln. Mit einer gemeinsamen Stellungnahme von bne, BWE und VKU wurde sachliche Kritik am Vorgehen und den Vorschlägen geübt. Die Verbände sprechen sich gegen die Behandlung in der UMK Mitte Mai 2020 aus. Insbesondere bei einer Verabschiedung der als Entwurf vorliegenden „Anforderungen an die Prüfung und Bewertung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung von Windenergieanlagen“, losgelöst von einer umfassenden und gerichtsverbindlichen Standardisierung zu diesen Fragen ist kein für die Genehmigungspraxis ersichtlicher Vorteil zu erwarten. bne, BWE und VKU kritisieren in ihrer Stellungnahme den Plan, eine Standardisierung bei Ausnahmetatbeständen vor der Ausgestaltung des Signifikanzkriteriums in Angriff zu nehmen. Stattdessen empfehlen sie, die Anforderungen gemeinsam mit dem „Methodenvorschlag des Bundes zur Prüfung und Bewertung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos von Vögeln an WEA“ und den „Hinweisen zu den rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach §45 Abs. 7 BNatSchG bei der Zulassung von Windenergievorhaben“ in einem transparenten Prozess unter Einbeziehung der betroffenen Akteure zu diskutieren.

Weitergehende Informationen:

BWE, VKU, bne: Stellungnahme zu den „Windenergie und Artenschutz -Anforderungen an die Prüfung und Bewertung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung von Windenergieanlagen“ des Bundesamts für Naturschutz (BfN). Mai 2020. bne-online.de

BWE, VKU, bne: Stellungnahme zu den „Hinweisen zu den rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach §45 Abs. 7 BNatSchG bei der Zulassung von Windenergievorhaben“ des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Mai 2020. bne-online.de

BfN-Dokument „Hinweise zu den rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach §45 Abs. 7 BNatSchG bei der Zulassung von Windenergievorhaben“ auf der bne-Webseite: bne-online.de

BfN-Dokument „Methodenvorschlag des Bundes zur Prüfung und Bewertung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos von Vögeln an WEA“ auf der bne-Webseite: bne-online.de

 

bne VII: bne unterstützt Forderungen der führenden Mieterstromanbieter nach verbesserten Rahmenbedingungen für Mieterstrom

Die führenden Mieterstromanbieter Deutschlands, EWS Schönau, Greenpeace Energy, LichtBlick SE, Naturstrom AG, Polarstern GmbH, prosumergy GmbH, Solarimo GmbH, haben sich zu einer Unternehmensinitiative zusammengeschlossen, die der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, bne, zusammen mit dem DGRV unterstützt. Die Initiative setzt sich dafür ein, den Mieterstrom in Deutschland von Barrieren zu befreien. Die aktuelle Beratung des Bundestages zur Mini-EEG-Novelle hat die Initiative zum Anlass genommen, am 11. Mai 2020 konkrete Forderungen für Verbesserungen der politischen Rahmenbedingungen für Mieterstrom in einem Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesminister Peter Altmaier sowie an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags zu fordern.

Der bne unterstützt die Forderungen der Unternehmensinitiative, weil die aktuellen Rahmenbedingungen Mieterstrom wirtschaftlich unattraktiv machen und so den Einzug der Energiewende in die Städte verhindern. Schon im September 2019 hatte der bne und die Mieterstrombranche Vorschläge für den Rechtsrahmen erarbeitet, die kurz- bis mittelfristig Solaranlagen in den Städten ermöglichen sollen.

Weitergehende Informationen:

Der vollständige Brief

 

bne VIII: bne reicht Kommentierungen für BSI-Taskforces Smart Grid, Smart Mobility und Sub-Metering ein

Ein weiterer, kleiner Schritt in einem aufwendigen Prozess: Der bne übermittelte dem BSI und dem BMWi am 8. Mai die fertig gestellten Kommentierungen zu den Arbeitsdokumenten für die Taskforces Smart Grid, Smart Mobility und Smart-/Sub-Metering. Statt Mindestanforderungen zur Einhaltung von Kommunikations- und Datensicherheit zu benennen, erfolgt die BSI-Zertifizierung von Smart-Meter-Gateways auf Basis von Systemarchitekturvorgaben für einzelne Anwendungsfälle. Diese werden in Taskforces je Themenfeld verhandelt, die das nächste Mal vom 23. – 25. Juni (online) stattfinden. Nach der ersten Konsolidierung der gesammelten Kommentare aus den Mitgliedsunternehmen (siehe auch Mitgliedernews vom 16. April), konnten in der Abstimmungsrunde die offenen Fragen geklärt und weitere Korrekturvorschläge ergänzt werden.

Das Ergebnis sind rund 160 Kommentare, die der bne einreichte. Neben der Korrektur von Ungenauigkeiten, Lücken oder fehlerhaften Beschreibungen kritisierte der bne zum Teil grundsätzliche Punkte. So führt etwa die Wortwahl „Submeter-System“ zu dem falschen Schluss, dass ein weiteres System zwischen SMGW und Submeter geschaltet wird, obwohl Messgeräte bzw. Sub-Meter direkt an das Gateway angebunden werden. Auch die Struktur der Anwendungsfälle im Themenfeld Smart Mobility ist nach Ansicht des bne unglücklich gewählt: Anstatt Ladevorgänge nach dem Muster „privat", "halböffentlich" und "öffentlich“ zu unterscheiden, schlägt der bne eine Aufteilung der Use Cases (UC) nach "Abrechnung von Ladevorgängen" und "netzdienliche Steuerung" vor. Diese können je nach Bedarf privat oder öffentlich umgesetzt werden. Man kann öffentlich Ladestrom mit oder ohne Abrechnung anbieten, man kann dies im privaten Umfeld tun - beides kann flexibel oder unflexibel ausgestaltet werden. Auf diese Weise ließe sich auch die bislang unscharfe Abgrenzung der Dokumentinhalte zwischen Smart Grid und Smart Mobility leichter beheben, indem die Anwendungen „Steuerung“ und „Vorgabe von Leistungssollwerten“ ausschließlich im Themenfeld Smart Grid beschrieben werden.

Weitergehende Informationen:

Die Arbeitsentwürfe für die BSI-Taskforces und die entsprechenden Kommentierungen des bne

 

BREG: Anpassung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 20. Mai eine Anpassung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes umgesetzt, die auf der Einigung des Vermittlungsausschusses vom 16. Dezember über einen höheren CO2-Bepreisungspfad und stärkere Entlastung des Strompreises aufbaut. Der nationale Emissionshandel startet nun mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021. Dieser Preis war ursprünglich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Bis zum Jahr 2025 werden die Zertifikate mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist. Der bne lobt in einem Statement die Anpassung des nationalen CO2-Preises als einen ersten Schritt mit Signalwirkung und wirbt für einen CO2-Mindestpreis im europäischen Emissionshandel.

Weitergehende Informationen:

Die Pressemitteilung des BMWi

Das bne-Statement

 

BMWI I: Entwurf des BMWi für eine Änderungsverordnung zur Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) + Erste Einschätzung der bne-Geschäftsstelle

Das BMWi hat einen Entwurf zur Änderung der zur Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) vorgelegt. Die Änderung dient der Schaffung der Möglichkeit, die EEG-Umlage zu senken. Es soll ein neuer Einnahmentatbestand für Haushaltsmittel an die Übertragungsnetzbetreiber geschaffen werden, der bei der Ermittlung der EEG-Umlage im Falle des Vorliegens der haushaltsseitigen Voraussetzungen berücksichtigt wird. Das EEG wäre durch diesen Entwurf in Zukunft als Beihilfe zu qualifizieren. Die durch die Entscheidung des EuGH zum EEG 2012 neu gewonnenen Handlungsspielräume Deutschlands gegenüber der EU-Kommission würden dadurch wieder verloren gehen. Laut BMWi seien diese Spielräume aber nicht so groß wie man landläufig denke, denn die Kommission habe angekündigt, das aktuelle EEG, für das das Urteil zum EEG 2012 nicht gelte, ohnehin einer erneuten Beihilferechtlichen Überprüfung unterziehen zu wollen.

Eine erste Einschätzung aus der bne-Geschäftsstelle:

Zwar ist zu begrüßen, dass künftig Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden sollen. Dies sollte aber auf eine Art und Weise organisiert werden, die das EEG-beihilfefrei hält. Kritisch ist daher, dass der BMWi-Entwurf für eine Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung eine Regelung enthält, die das EEG im Falle eines staatlichen Geldflusses automatisch zur Beihilfe machen würde.  Vermutlich wird bereits die rechtliche Optionseinräumung für staatliche Zahlungen an die ÜNB seitens der EU-Kommission dazu genutzt werden dürfte, daraus eine Beihilfeeigenschaft des EEGs abzuleiten. Spätestens mit der Zahlung des ersten Cents in das EEG-Konto wäre das EEG aber unumstritten eine Beihilfe. Dies hätte dann zur Folge, dass die Wettbewerbskommission über ihre Beihilfeleitlinien und deren Interpretation wieder direkt Einfluss auf die nationale Gesetzgebung rund um das EEG und dessen abgeleiteten Verordnungen nehmen würde. Daneben wird der Fluss von Mitteln aus dem Bundeshaushalt bzw. des EKF dazu führen, dass sich das Bundesfinanzministerium und die Haushaltspolitiker des Bundestages künftig in EEG-Novellen einbringen dürften. Die politischen Karten werden hier gerade umfassend neu gemischt, auch wenn man das BMWi in seiner Konsultation dazu schlicht formuliert: „Die Verordnung soll die technischen Anpassungen im EEG-Ausgleichsmechanismus vornehmen, um – wie im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehen – staatliche Mittel auf das EEG-Konto einzahlen zu können und dadurch die EEG-Umlage zu entlasten.

Andererseits ist anzunehmen, dass es aus Sicht des BMWi sehr schwierig sein dürfte, angesichts der Entwicklung und der verbleibenden Zeit bis zur Bekanntgabe der nächsten EEG-Umlage am 15. Oktober eine bessere Variante ohne Beihilfeinfizierung des EEGs hinzubekommen.

Weitergehende Informationen:

Der Entwurf

 

BMWI II: Eckpunktepapier des BMWi zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Betrieb von Windenergieanlagen

Das BMWi hat Eckpunktepapier zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Betrieb von Windenergieanlagen vorgelegt. Vorgeschlagen wird die Kombination eines kommunalen Beteiligungsinstruments mit einem Bürgerbeteiligungsinstrument. Dabei wird das kommunale Beteiligungsinstrument als im EEG integrierte verpflichtende Zahlung an die Standortkommune ausgestaltet. Das Bürgerbeteiligungsinstrument wird ausgestaltet als Angebot eines optionalen vergünstigten Bürgerstromtarifs an die Bewohner der Standortkommune.

Weitergehende Informationen:

Das Eckpunktepapier

BMWI III: Start des Dialogs „Roadmap-Prozess 2050“

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 26. Mai die Auftaktveranstaltung für den Stakeholder-Dialog „Roadmap-Prozess 2050“ gestartet. Dies war der Startschuss für einen über 3 Jahre andauernden Beteiligungsprozess sein, mit dem das Ziel verbunden ist, einen langfristigen Fahrplan zur Halbierung des PEV bis 2050 zu erstellen.

Im Rahmen dieses Roadmap-Prozesses sollen sektorübergreifende Pfade zur Erreichung des Reduktionsziels für 2050 diskutiert und Vorschläge für deren Umsetzung erarbeitet werden. Die Wirkung der identifizierten Pfade auf verschiedene Akteursgruppen (u.a. Verbraucher, Versorger, Politik) soll dabei besondere Berücksichtigung finden. Als Ergebnis dieses Prozesses soll ein Abschlusspapier entstehen, das politische, ökonomische und rechtliche Herausforderungen sowie konkrete Handlungs- und Lösungsoptionen für die Erreichung des 2050-Ziels aufzeigt. Der Beteiligungsprozess findet auf zwei Ebenen statt: Auf einer übergeordneten ersten Ebene werden regelmäßige Plenarsitzungen abgehalten (Ebene 1). Auf einer weiteren Ebene werden die Themen der Plenarsitzungen in Arbeitsgruppen (AG) unterteilt nach Handlungsfeldern (u.a. Gebäude, Verkehr und Digitalisierung) vor- und aufbereitet (Ebene 2). 

 

BMU: BMU benennt sozial-ökologische Impulse für die Konjunkturpolitik

Das Bundesumweltministerium hat eine Studie bei vier Wirtschaftsforschungsinstituten in Auftrag gegeben, mit der die Frage beantwortet werden soll, wie Konjunkturmaßnahmen zur Erholung der Wirtschaft im Zuge der Coronakrise gestaltet werden müssen. Die Studie wurde gemeinsam erstellt vom DIW Berlin, dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), dem Institut für Sozialökonomie (ifso) der Universität Duisburg-Essen und dem Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK). Die Autoren benennen mögliche sozial-ökologische Impulse in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Energie und Industrie. Einen besonderen Schwerpunkt legen sie dabei auf die kommunale Ebene. Die Studie empfiehlt zur Stützung der Konjunktur Maßnahmen so auszurichten, dass sie die ökologische Transformation und den Strukturwandel hin zur Klimaneutralität fördern. So wird u.a. eine konsequente und planvolle Erhöhung der CO2-Bepreisung vorgeschlagen, die bis 2030 einen schrittweisen Anstieg des Preisniveaus auf mindestens 100 Euro je Tonne CO2 vorsieht.

Weitergehende Informationen:

Die Studie

BNETZA I: Weitere Verstöße gegen die Bilanzkreistreue festgestellt

Die Bundesnetzagentur teilte am 4. Mai 2020 mit, dass sie weitere Verstöße von Energieversorgern gegen die vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom festgestellt hat. Bereits im April 2020 hatte die Behörde über Verstöße dieser Art von zwei Unternehmen informiert. Die aktuellen Feststellungen richten sich gegen fünf weitere Energieversorger. Diese hätten an mehreren Tagen im Juni 2019 ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung verletzt. Dies, indem sie keine ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz zwischen den ihrem Bilanzkreis zugeordneten Einspeisungen und Entnahmen hergestellt und dadurch signifikante Bilanzungleichgewichte im Sinne der Ziff. 11.4 des Standardbilanzkreisvertrages (Strom) verursacht hätten. Die Behörde teilte mit, sie bewerte eine Erzeugungsprognose von Energiemengen, die dem Bilanzkreisverantwortlichen tatsächlich nicht zur Verfügung gestanden hätten, als unzulässiges Verhalten. Die Anpassung von Prognosefahrplänen an die Handelstätigkeit widerspräche ebenfalls der gesetzlichen Maßgabe, für eine ausgeglichene Bilanz zwischen Einspeisung und Entnahme zu sorgen.

Da es sich bei den Feststellungen nicht um öffentliche Verfahren handelt, gibt es über die Mitteilungen der Bundesnetzagentur hinaus kaum detaillierte Informationen dazu, auf welchen Gründen die Entscheidung der Behörde beruht.

Weitergehende Informationen:

Die Mitteilungen der BNetzA

 

BNETZA II: Änderung der Regelung zur Börsenpreiskopplung des regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreises beschlossen

Die BNetzA hat den Antrag der Übertragungsnetzbetreiber für eine Änderung der Regelung zur Börsenpreiskopplung des regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreises ohne Änderungen genehmigt. Damit wird eine stärkere Kopplung der Ausgleichsenergiepreise an die Intra-Day-Märkte eingeführt. Außerdem wird ein Mindestaufschlag auf die Intra-Day-Preise erhoben, wobei dieser bei einem Bilanzgebietssaldo zwischen 0 und 500 MW linear ansteigt. Für die Umsetzung hat die BNetzA keine konkrete Frist vorgesehen, die neue Börsenpreiskopplung soll spätestens zur Einführung des Regelarbeitsmarktes erfolgen. Damit steigen die Preise für die Ausgleichsenergiepreise weiter an, die BNetzA betont in ihrer Begründung die Verpflichtung zum Ausgleich der Bilanzkreise und stellt die Sicherstellung der Verpflichtung alle weiteren Aspekte voran.

Weitergehende Informationen:

Der Beschluss der BNetzA

EU I: Kommission stellt Wiederaufbau-Plan vor

Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen hat am 27. Mai den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Aufbauplan nach der Coronavirus-Pandemie vorgestellt. Das Konjunkturpaket sieht Investitionen in Höhe von 750 Milliarden Euro vor und nennt konkrete Handlungsfelder, die sich u.a. aus dem Green Deal ableiten: Renovierung von Gebäuden, Erneuerbare und Wasserstoff, saubere Mobilität sowie Kreislaufwirtschaft. Neu für die EU ist, dass die Summe am Finanzmarkt aufgenommen werden soll. 500 Milliarden davon möchte die EU-Kommission als nichtrückzahlbare Zuschüsse und 250 Milliarden als Darlehen auszahlen. Der Fokus des Plans wird dabei nicht ausschließlich auf Nachhaltigkeit gelegt, sondern soll u.a. die bisherige Regionalförderung ausweiten oder das europäische Gesundheitssystem auf zukünftige Krisen besser vorbereiten.

Weitergehende Informationen:

Der Wiederaufbau-Plan der EU-Kommission

EU II: EER veröffentlicht Positionspapier zur Gasmarktreform

Der europäische Dachverband European Energy Retailers (EER) hat sein Positionspapier zur Gasmarktreform veröffentlicht, an dessen Erstellung der bne mitgewirkt hat. Darin fordert der Verband eine umfassende Berücksichtigung von Gas im zukünftigen Energiemix der EU. Mit Gas als Backup soll ein System unterstützt werden, das auf fluktuierenden erneuerbaren Energien aufbaut. Dazu gehören aus Sicht des Verbandes die Technologien bzw. Energieträger: Power-to-Gas, Wasserstoff und synthetisches Methan hergestellt aus EE sowie Biomethan. Zusätzlich soll grünes Gas als alternativer Kraftstoff im Verkehr, Seeverkehr, aber auch für schwere Nutzfahrzeuge eingesetzt werden.

Weitergehende Informationen:

Das Positionspapier des EER

 

EU III: EER beteiligt sich an Konsultation zu Network Codes

Der europäische Dachverband EER hat sich unter Zuarbeit des bne an einer Konsultation zur Entwicklung von Network Codes und Richtlinien für Elektrizität für den Zeitraum 2020-2023 beteiligt. Darin wird gefordert, dass bei der Ausrichtung der zukünftigen harmonisierten Regelungen die Flexibilisierung des Energiesystems prioritär behandelt werden soll.

Weitergehende Informationen:

Die Stellungnahme des EER

 

DENA: Studie „Systemsicherheit 2050“ veröffentlicht

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat am 5. Mai 2020 die Studie „Systemsicherheit 2050“ der Plattform Systemdienstleistungen veröffentlicht. Ziel der Studie sei es, die für die Versorgungssicherheit erforderlichen technischen Weiterentwicklungen von dezentralen Anlagen und Prozessen aufzuzeigen. Die Studie soll deutlich machen, welche technischen Vorgaben und regulatorische Rahmenbedingungen definiert werden müssen, damit die Systemsicherheit 2050 und auf dem Weg dahin gewährleistet bleibt. Die Studie stützt ihre Erkenntnisse auf den Vergleich zweier Szenarien und untersucht folgende Systemdienstleistungen: Spannungshaltung, Netzwiederaufbau, Frequenzhaltung, Stabilitätsaspekte.

Die Studienautoren kommen zu dem Ergebnis, dass das Potenzial erneuerbarer Energien und anderer Netznutzer zur Gewährleistung der Systemsicherheit nur fruchtbar wird, wenn Koordinationsprozesse zwischen Netzbetreibern sowie zwischen Netz- und Anlagenbetreibern optimiert würden. Insgesamt sind jedoch keine unüberwindbaren Hindernisse zu erkennen, es bedarf jedoch in einzelnen Bereichen noch technischer Weiterentwicklungen.

Aus Sicht des bne zeigt die Studie zwei wichtige Ergebnisse: zum Ersten ist es möglich, die erforderliche Systemsicherheit auch in einem auf erneuerbaren Energien basierenden System zu gewährleisten. Zum Zweiten ist dafür eine enge Kooperation der Netzbetreiber auf Betriebsführungsebene notwendig. Diesen zweiten Aspekt wird der bne gerne weiter unterstützten, hier scheinen die langjährigen Forderungen des bne zur Zusammenlegung von Netzbetreibern eine ganz neue Wendung zu nehmen.

Weitergehende Informationen:

Weitere Informationen zum Projekt unter: dena.de/plattform-systemdienstleistungen

Download von Teil 1 der Studie: Ergebniszusammenfassung und Handlungsbedarfe: dena.de

 

Medienpartner des bne im Jahr 2020:

bne. Wir setzen Kräfte frei.

Impressum

Redaktion: Maximilian Weiß

Mitarbeit: Anne Köhler, Carsten Pfeiffer, Fanny Tausendteufel, Markus Meyer

Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin

Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10

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