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bne-Newsletter 2/2020

Liebe Leser,

im März treffen sich Bundesregierung und Bundesländer, um über den Erneuerbare-Energien-Ausbau zu verhandeln. Danach soll die EEG-Novelle kommen. Im festgefahrenen Konflikt um Mindesabstände zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen scheint es Bewegung zu geben. Das Bundeswirtschaftsministerium stimmt sich derzeit zudem mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Wasserstoffstrategie ab. Es hat weiterhin angekündigt, sich im Sommer mit der Flexibilisierungsverordnung zu beschäftigen.

Das energiepolitische Jahr nimmt also langsam Fahrt auf. Doch allen Beteiligten ist klar: Hier werden nur längst überfällige Agendapunkte auf die Tagesordnung gehoben. Neue Impulse sind rar und kaum noch zu erwarten; zu groß sind die Probleme der Großen Koalition und etablierten Parteien, wie sich beispielhaft nach der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020 zeigte. Es spricht wenig dafür, dass die Große Koalition noch viel Kraft für größere politische Projekte haben wird. Umso wichtiger wird es sein, nicht nur die anstehenden Themen intensiv zu begleiten und mit konstruktiven Vorschlägen zu unterstützen, sondern auch schnell auf Entwicklungen zu reagieren. Getreu diesem Motto hat sich der bne im Februar 2020 mit Stellungnahmen zum Gesetz für faire Verbraucherverträge, zum Wohneigentumsgesetz und zur Börsenpreiskopplung eingebracht.

Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:

Medienpartner des bne im Jahr 2020:

Wie PPAs sich zum etablierten Vermarktungskonzept entwickeln können

3 Fragen an Maximilian Weiß, Referent Energiewirtschaft beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft

Ist es nach wie vor so, dass Deutschland beim Thema langfristige Stromlieferverträge für grünen Strom hinterherhinkt, obwohl sie bei europäischen Nachbarn beispielsweise schon eine gern genutzte Vermarktungsform darstellen?

Maximilian Weiß: Es stimmt, dass sich vor allem im sonnenreichen Südeuropa PPAs zunehmend etablieren. Doch auch hierzulande gab es in den vergangenen Monaten einige Vertragsabschlüsse. Vor allem im Segment der Altanlagen, die aus der zwanzigjährigen EEG-Vergütung herausfallen aber auch für Anlagen die aufgrund ihrer Größe und Fläche nicht für eine Ausschreibung in Frage kommen, ist es ein Konzept, das mehr und mehr Anwendung findet. Allerdings: Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland in Sachen PPA immer noch hinterher. Der Grund sind unter anderem die hiesigen regulatorischen Rahmenbedingungen, die PPAs in vielen Fällen wirtschaftlich unattraktiv machen. Das ist sehr ärgerlich, da das den subventionsfreien Ausbau erneuerbarer Energien verhindert.

Hat der bne Vorschläge, die Rahmenbedingungen für PPAs zu verbessern?

Maximilian Weiß: Es sind eine Vielzahl von Baustellen. Essentiell ist beispielsweise für stromintensive Unternehmen, die Frage der Strompreiskompensation im Rahmen des EU-Emissionshandelssystem. Dies sieht bisher eine Strompreiskompensation nur dann vor, wenn die Unternehmen Strom beziehen, der bei der Erzeugung CO2 freigesetzt hat. Mit einem CO2-freien Strombezug aus einem Erneuerbaren-PPA geht das Privileg somit verloren und macht den Strombezug für das stromintensive Unternehmen unwirtschaftlich. Hier müsste beihilferechtskonform sichergestellt werden, dass die Strompreiskompensation auch im Falle des Bezugs von EE-Strom aus PPAs weiterhin in Anspruch genommen werden kann.

Aber auch die Rolle von Herkunftsnachweise insbesondere im Rahmen des Einspeisemanagements und Redispatchs ist nicht abschließend geklärt. Herkunftsnachweise sind jedoch häufig ein elementarer Bestandteil eines PPA, der die Grünstromeigenschaft für den Stromabnehmer sicherstellt und attraktiv macht. Weitere Stellschrauben, um PPAs künftig zu einem gängigen Vermarktungskonzept zu etablieren, sind Änderungen im Wettbewerbsrecht oder in der Absicherung von Mengen-, Preis- sowie Ausfall-/Leistungsrisiken. Die Mitglieder des bne erarbeiten derzeit eine Liste mit notwendigen Änderungen.

Warum ist das für den bne ein Thema?

Maximilian Weiß: Um das 65-Prozent-Ziel für erneuerbare Energien zu erreichen, setzt sich der bne für Marktbedingungen ein, die eine Nachfrage nach Grünstrom erzeugen und diesem somit einen auskömmlichen Preis geben. Ein marktgetriebener Ausbau von erneuerbaren Energien durch PPAs ist unter passenden Rahmenbedingungen und richtig ausgestaltet eine Win-Win-Situation für beide Vertragsparteien: Der Stromabnehmer profitiert von langfristiger Preissicherheit und einer klimaneutralen Stromversorgung. Der Anlagenbetreiber erhält eine gesicherte Finanzierung durch langfristige Einnahmen.

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bne I: Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV für ein Gesetz für faire Verbraucherverträge veröffentlicht

Am 24. Februar 2020 hat der bne eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV für ein Gesetz für faire Verbraucherverträge veröffentlicht. Darin macht der bne deutlich, dass für ihn faire Geschäftspraktiken und damit auch faire Vertragsausgestaltungen ein wichtiges Anliegen seien, da nur so ein wettbewerblicher Markt dauerhaft Bestand haben könne. Aus Sicht des bne scheint allerdings die im Entwurf vorgeschlagene weitere Beschränkung der Vertragslaufzeiten nur vordergründig auf dieses Ziel einzuzahlen. Der Vorschlag blende allerdings aus, dass damit höhere Preise für die Verbraucher verbunden sind. Auch die Vorschläge zur Eindämmung von untergeschobenen Verträgen seien nicht praxisgerecht und würden ihr Ziel verfehlen. Nicht zuletzt schieße auch die Neuregelung der Dokumentationspflichten für die Einwilligungserklärung zur Telefonwerbung über das Ziel hinaus.

Weitergehende Informationen:

Die bne-Stellungnahme auf der bne-Webseite: https://www.bne-online.de/de/news/detail/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-fuer-faire-verbrauchervertraege/

bne II: Stellungnahme Wohneigentumsgesetz veröffentlicht

Der bne hat am 10. Februar 2020 seine Stellungnahme zur Verbändeanhörung des BMJV zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) veröffentlicht. Darin schlägt der bne vor, das Gesetz solle so umformuliert werden, dass die Installation von Solaranlagen nicht mehr der Einstimmigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft unterliegen muss. Im Wohnungseigentumsrecht solle dem Bedürfnis der Wohnungseigentümer nach einer erleichterten Möglichkeit zur Errichtung einer Solaranlage in der Wohnungseigentumsanlage Rechnung getragen werden. Daneben solle jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf einen zustimmenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Vornahme der für den Einbau der Solaranlage erforderlichen baulichen Veränderung haben, wobei die Wohnungseigentümer den Einbau der Solaranlage auch dem einzelnen Wohnungseigentümer überlassen können. Die Nutzungen und Kosten sollen sodann entsprechend den nunmehr im Referentenentwurf gefundenen Grundsätzen des § 21 WEG-E verteilt werden, so dass diese bspw. auch nur dem Wohnungseigentümer, dem der Einbau nützt, durch Beschluss auferlegt werden können. Ansprechpartner in der Geschäftsstelle ist Markus Meyer, Leiter Verbandentwicklung & Leiter erneuerbare Energien, markus.meyer@bne-online.de.

Weitergehende Informationen:

Die Stellungnahme auf der Webseite des bne-Webseite: bne-online.de

bne III: Stellungnahme Börsenpreiskopplung veröffentlicht

Der bne hat am 5. Februar 2020 eine Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der Börsenpreiskopplung seitens der BNetzA (BK6-19-552) abgegeben. Darin macht er deutlich, dass er die Einführung eines Mindestabstandes zum ermittelten Börsenpreis in Höhe von 25% oder mindestens 10 €/MWh ablehnt. Ein solcher Mindestabstand führt nicht zu signifikant besseren Anreizen zur Bewirtschaftung der Bilanzkreise, wenn, wie jetzt vorgesehen, die Ausgleichsenergiepreise an einen geeigneten Börsenpreisindex gekoppelt sind.

Der bne hält grundsätzlich eine aktivere Rolle der Bilanzkreisverantwortlichen für den Ausgleich der NRV-Salden bzw. die Vermeidung von hohen NRV-Salden für sinnvoll. Dies muss aber in einem konsistenten System erfolgen. Insbesondere bei geringen bis mittleren NRV-Salden von bis zu 1500 MW erscheinen zusätzliche Anreize für eine solche aktivere Rolle nicht sinnvoll, da hier die Gefahr besteht, dass Änderungen der Systembilanz von den Marktbeteiligten nicht richtig antizipiert werden können.

Weitergehende Informationen:

Die bne-Stellungnahme auf bne-online.de

IEA: Länderbericht zur Energiepolitik Deutschlands veröffentlicht

Die Internationale Energieagentur (IEA) hat am 19. Februar 2020 einen Länderbericht zur Energiepolitik Deutschlands veröffentlicht. Der Bericht beurteilt den Energiewendefahrplan der Bundesrepublik und beurteilt, welche Herausforderungen mit Blick auf die Zielsetzung einer CO2-neutralen Wirtschaft bis 2050 bleiben. Die IEA führt die Prüfungen der Energiepolitik ihrer Mitgliedsländer in einem regelmäßigen Turnus von fünf bis sechs Jahren durch. Sie sind verpflichtender Bestandteil der Mitgliedschaft in der Organisation. Ziel ist es, die untersuchten Länder in der Fortentwicklung ihrer Energiepolitik zu unterstützen und den Austausch internationaler Erfahrungen zu fördern. Die letzte IEA-Beurteilung hatte im Jahr 2013 stattgefunden.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, Deutschland hätte Schwierigkeiten, seine Klimaschutzziele zu erreichen, und werde seine kurzfristigen Emissionsminderungsziele voraussichtlich verfehlen. Der höhere Anteil von erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung hätte Emissionsminderungen bewirkt, teilweise würden diese aber durch den Atomausstieg und höhere Stromexporte konterkariert. Allerdings könnte der geplante Kohleausstieg das Land wieder auf Kurs bringen, um seine längerfristigen Emissionsminderungsziele im Stromsektor zu erreichen.

Die Regierung müsse sich nun aber darum bemühen, insbesondere im Verkehrs- und im Wärmebereich stärkere Emissionsminderungen zu bewirken. Das unlängst durch die Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030, das u. a. eine CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmesektor vorsieht, sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Programm trage auch den Verteilungseffekten der Klimapolitik Rechnung und sei auf Ausgewogenheit zwischen den verschiedenen Sektoren und Akteuren bedacht. Politische und ordnungsrechtliche Reformmaßnahmen könnten Deutschland dabei helfen, die anspruchsvollen Ziele der Energiewende kosteneffizient, sozial ausgewogen und nachhaltig umzusetzen.

Weitergehende Informationen:

Deutschsprachige Zusammenfassung des IEA-Berichtes: iea.blob.core.windows.net

BUNDESREGIERUNG: Antwort auf kleine Anfrage der Grünen zum Masterplan Elektromobilität

Die Bundesregierung hat ihre Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundesgrünen zum Masterplan Elektromobilität veröffentlicht. Die Antwort gibt insbesondere nützliche Einblicke in verschiedene statistische Erhebungen zu Nutzung und Förderung von öffentlicher Ladeinfrastruktur (bspw. wie viele im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur bewilligte Ladepunkte bereits in Betrieb genommen wurden oder wie lang die Ladevorgänge an geförderten Ladepunkten durchschnittlich dauern). Zudem berichtet die Bundesregierung, dass die NOW GmbH im Dezember 2019 bereits mit der Einrichtung der „Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur“ beauftragt wurde und in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen werde. Auf die Frage nach dem im Masterplan Ladeinfrastruktur angekündigten Regelungsvorschlag, der bei regionalem Marktversagen den Verteilnetzbetreibern ermöglichen soll, öffentliche Ladeinfrastruktur zu errichten, reagiert die Bundesregierung zurückhaltend.

Weitergehende Informationen:

Antwort der Bundesregierung zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung und aktueller Stand der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. 7. Januar 2020. dip21.bundestag.de

BUNDESRAT: 1. Lesung des Gebäudeenergiegesetzes

Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geht in die entscheidende Phase. Nachdem der Bundesrat sich noch vor Weihnachten mit dem Gesetz befasst und Korrekturen an entscheidenden Stellen gefordert hatte (u.a. die Anerkennung von Wasserstoff als erneuerbare Energie und strengere Regelungen des Ölheizungsverbotes), fand am 29. Januar 2020 die erste Lesung des Entwurfes im Bundestag statt. Im vergangenen Jahr hatte die Regierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 noch einige Anpassungen vorgenommen und u.a. strengere Regelung zum Einbau von Ölheizungen ab 2026 eingeführt oder das Nutzungsverbot von Stromdirektheizungen im Rahmen der Anrechenbarkeit von Strom aus erneuerbaren Energien gelockert.

Im Rahmen der Plenardebatte haben Vertreter der Regierungsparteien Korrekturwünsche angekündigt, die im Laufe des parlamentarischen Verfahrens umgesetzt werden sollen. So wurde die Kritik des Bundesrates bzgl. der Anrechenbarkeit von synthetischem Wasserstoff und Biomethan aufgegriffen. Zusätzlich hat die SPD die Ladeinfrastruktur erneut ins Spiel gebracht, die nun möglicherweise wieder Teil des Gesetzes werden soll. Ursprünglich hatte die Regierung angekündigt, dass die Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie, bei Neubauten und Renovierungsmaßnahem Leerrohre für zukünftige Ladepunkte verpflichtend zu verlegen, in einem eigenen Gesetz umgesetzt werden solle. Der GEG-Entwurf wurde nach der Plenardebatte an die Fachausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Die abschließende 2. und 3. Lesung im Bundestag wird voraussichtlich Mitte März stattfinden. Der bne wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin eng begleiten. Ansprechpartner in der bne-Geschäftsstelle ist Maximilian Weiß, Referent Energiewirtschaft, maximilian.weiss@bne-online.de.

Weitergehende Informationen:

Gesetzentwurf und Stellungnahme des Bundesrates in Internet: dip21.bundestag.de

BMWi I: Erhöhung der Fördersätze für rein elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride

Seit 19. Februar 2020 ist die angepasste Förderrichtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger in Kraft. Käufer profitieren dann von erhöhten Fördersätzen für rein elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride. Der Umweltbonus ist nun bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und deutlich erhöht. Bei rein Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wird der Umweltbonus um 50 Prozent auf 6.000 Euro angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt. Für sogenannte Plug In-Hybride, also von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, gibt es ab jetzt 4.500 Euro Förderung bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 3.750 Euro gezahlt. Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Anträge müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

BMWi II: Wasserstoffstrategie in der Ressortabstimmung

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 31. Januar 2020 seinen Entwurf zur Nationalen Wasserstoffstrategie in die Ressortabstimmung gegeben. Ziel der Strategie ist es, die Entwicklung von „grünen“ Wasserstofftechnologien voranzutreiben. Dafür sollen die Rahmenbedingungen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff verbessert, die notwendigen Versorgungsstrukturen aufgebaut und Forschung und Innovationen vorangebracht werden. Hierzu soll die Bundesregierung den regulatorischen Rahmen für die Gasinfrastruktur auf Anpassungsbedarf überprüfen und weiterentwickeln.

Um den Stand der Umsetzung und Zielerreichung der Strategie regelmäßig zu überprüfen, plant das Ministerium mit den betroffenen Ressorts, einen Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff zu gründen. Der Staatssekretärsausschuss soll von einem ebenfalls neu zu gründenden Nationalen Wasserstoffrat mit ausgewiesenen Experten begleitet und beraten werden.

Weitergehende Informationen:

Der BMWi-Entwurf der Wasserstoffstrategie: bne-online.de (Worddokument)

BMWi und BMI: Referentenentwurf für ein Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) vorgelegt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben am 30. Januar 2020 einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 (EPBD) zum Ausbau der nötigen Infrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden umgesetzt werden. Der Entwurf sieht vor, dass bei Neubau oder größerer Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen künftig jeder Stellplatz und von Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Bis 2025 ist zudem in allen bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt vorzusehen. Ausnahmen sind u. a. für Bestandsgebäude vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahme lief am 5. Februar 2020 ab. Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle ist Fanny Tausendteufel, Referentin Energiewirtschaft, fanny.tausendteufel@bne-online.de

Weitergehende Informationen:

Der Referentenentwurf auf der Webseite des BMWis: bmwi.de

BNetzA I: Erste Solarausschreibung 2020 wieder deutlich überzeichnet

Die Bundesnetzagentur hat am 19. Februar 2020 die Zuschläge der technologiespezifischen Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie für Solarenergie zum Gebotstermin 1. Februar 2020 erteilt. Die Ausschreibung für Windenergie an Land war deutlich unterzeichnet: Bei einer ausgeschriebenen Menge von 900 MW erhielten 66 Gebote mit einem Volumen von 523 MW einen Zuschlag. Im Gegensatz dazu war die Photovoltaikausschreibung wieder deutlich überzeichnet: Bei einer ausgeschriebenen Menge von 100 MW waren 98 Gebote mit einem Leistungsumfang von 493 MW abgegeben worden. Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 18 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 100.554 kW. Es wurden überwiegend Gebote für benachteiligte Flächen in Bayern bezuschlagt (13 Zuschläge mit 75 MW). Die verbleibenden fünf Zuschläge verteilen sich auf Flächen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 3,55 ct/kWh und 5,21 ct/kWh und sind im Vergleich zur Vorrunde (4,70 bis 6,20 ct/kWh) wieder deutlich gesunken. Ein ähnliches Bild zeichnet sich beim durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswert ab, der in dieser Runde 5,01 ct/kWh betrug (Vorrunde: 5,69 ct/kWh).

Weitergehende Informationen:

Die Zuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht: www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen20-1 und www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen20-1 .

Der nächste Ausschreibungstermin für Solar bzw. Windenergie an Land ist der 1. März 2020.

BNetzA II: Veröffentlichung des Festlegungsentwurfs zu KAP+

Das Verfahren „KAP+“ für zusätzliche Kapazitäten in einem deutschlandweiten Gasmarktgebiet befindet sich auf der Zielgeraden. Am 10. Februar 2020 stellte die Beschlusskammer 7 der BNetzA den Tenorentwurf ihrer Festlegung online und veröffentlichte die Einladung an die Verfahrensbeteiligten (Fernleitungsnetzbetreiber, Beigeladene), zu dem Tenorentwurf bis zum 21. Februar 2020 Stellung zu nehmen. Grundlage der Festlegung sind die von den FNB bisher eingereichten Unterlagen: Konzept für ein Überbuchungs- und Rückkaufsystem im gemeinsamen Marktgebiet, Prozessbeschreibung für marktbasierte Instrumente (MBI) und Kapazitätsrückkauf sowie entsprechende Vorschläge für Veröffentlichungen und Monitoring. Gemäß Tenorentwurf plant die Beschlusskammer das Konzept der FNB folgenden Änderungen und Auflagen zu genehmigen. Konkret sollen für den Einsatz der MBI und des Kapazitätsrückkaufs keine Preisobergrenze gelten und im Rahmen von Jahresauktionen kann Zusatzkapazität jeweils für die nächsten zwei Gaswirtschaftsjahre angeboten werden. Weitere Auflagen beziehen sich auf die jährlichen Berichte der FNB über produktscharfe Höhe der zusätzlich angebotenen Kapazität in der bevorstehenden Jahresauktion inkl. punktbezogener Begründung sowie ein gemeinsamer Jahresbericht über den Einsatz der MBI bzw. des Kapazitätsrückkaufs. Die Fernleitungsnetzbetreiber warten bereits ungeduldig auf diese Festlegung. Erst auf dieser Grundlage können sie ihr Angebot an Transportkapazitäten für die nächste Jahresauktion berechnen, das am 1. Juni 2020 veröffentlicht werden muss. Würde der Festlegungsbeschluss nicht im ersten Quartal erfolgen, wird es eng, heißt es unter den FNB.

BNetzA III: Bericht über Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen im zweiten und dritten Quartal 2019 veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat den „Bericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen - 2. und 3. Quartal 2019“ veröffentlicht. Der Bericht macht deutlich, dass sich die Abregelungen von Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien im Verhältnis zur Erzeugung der Erneuerbaren nicht erhöht haben. So wurden im zweiten und dritten Quartal 2019 knapp 1,6 Prozent der eingespeisten erneuerbaren Energien im Rahmen von Einspeisemanagement-Maßnahmen abgeregelt. Diese Quote liegt etwa auf dem gleichen Niveau wie im zweiten und dritten Quartal 2018. Die Erzeugung der erneuerbaren Energien ist im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum in 2018 um 5,5 % gestiegen.

Weitergehende Informationen:

Der Bericht auf der Webseite der Bundesnetzagentur: bundesnetzagentur.de

BNetzA IV: Start der Bedarfsermittlung für Frequenznutzungsrechte im Frequenzbereich 450 MHz

Die Frequenznutzungsrechte im Frequenzbereich 450 MHz (451,00 – 455,74 MHz / 461,00 – 465,74 MHz) laufen zum 31. Dezember 2020 aus und sollen künftig im Rahmen der Widmung für den drahtlosen Netzzugang vorrangig für Anwendungen kritischer Infrastrukturen bereitgestellt werden. Zur Strukturierung des weiteren Vorgehens geht die Bundesnetzagentur (BNetzA) davon aus, dass es zunächst einer Bedarfsermittlung für Anwendungen kritischer Infrastrukturen bedürfe. Die BNetzA hat daher in einem offiziellen Verfahren interessierte Unternehmen direkt aufgefordert, ihren potenziellen Frequenzbedarf im Bereich 450 MHz auf Grundlage der von ihr erarbeiteten Eckpunkte bis zum 28. Februar 2020 zu bekunden und darzulegen. Auf Grundlage der ermittelten Frequenzbedarfe soll der Entwurf einer Entscheidung der Präsidentenkammer zur Bereitstellung der oben genannten Frequenzen errichtet werden. Zugleich gelte es, zu den Eckpunkten Stellung zu nehmen.

Weitergehende Informationen:

Bundesnetzagentur: Frequenzbedarfsermittlung und Eckpunkte

BSI: Rollout von intelligenten Messsystemen gestartet

Am 24. Februar 2020 ist die Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Kraft getreten und hat den Startschuss für den im Messstellenbetriebsgesetz vorgegebenen allgemeinen Rollout von intelligenten (digitalen) Messsystemen und die Umsetzung der Einbauverpflichtungen gegeben. Das Messstellenbetriebsgesetz setzt EU-Recht um und sieht vor, dass der Einbau von intelligenten Messsystemen für Großverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden verpflichtend ist. Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden sollen ein intelligentes Messsystem erhalten. Für Messstellenbetreiber läuft nun die Zeit, in der sie Pflichteinbauten vornehmen müssen. Innerhalb von drei Jahren müssen sie 10 Prozent der Verbraucher mit SMGW ausgestattet haben. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, auch bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden intelligente Messsysteme einzusetzen, wenn sie bestimmte Preisvorgaben einhalten. Von der Einbaupflicht vorerst ausgenommen sind Verbrauchsstellen mit registrierender Leistungsmessung, Verbraucher über 100.000 kWh, steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) sowie Anlagen, die nach dem EEG- und KWKG gefördert werden. Denn zu ihnen hatte das BSI in seiner Marktanalyse noch keine abschließende Einschätzung zur Frage der technischen Möglichkeit getroffen. Dies soll spätestens zum 30. Oktober 2020 erfolgen.

An den aktuell zertifizierten Geräten kritisiert der bne, dass sie viel zu spät kommen und kaum mehr Funktionen als bisher genutzte analoge Zähler bieten. Die erste Generation intelligenter Messsysteme ist aus seiner Sicht eine Enttäuschung für den Markt und Verbraucher. Er fordert daher eine Öffnung des Messstellenbetriebsgesetzes für innovative Messsysteme und -lösungen.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) veröffentlichte am 30. Januar 2020 den Fahrplan für die weitere Digitalisierung der Energiewende sowie die Leitlinien zur sternförmigen Kommunikation. Die beiden amtlichen Schreiben enthalten Ankündigungen des BMWi, die für die Vervollständigung der Markterklärung durch das BSI nötig waren: u.a. Aussagen zu geplanten Gesetzesanpassungen etwa für EEG- und KWKG-Anlagen, § 14a EnWG. Zudem stellt das BMWi in dem Fahrplan u.a. klar, dass „die ‚MaKo 2020‘ bis zur technischen Realisierbarkeit der sternförmigen Kommunikation abrechnungsrelevanter Daten für Messstellen mit Smart-Meter-Gateways übergangsweise fortgelten“ soll.

Weitergehende Informationen:

Marktanalyse und Markterklärung auf der BSI-Webseite: bsi.bund.de

bne-Pressemitteilung: bne-online.de

Die Vorschläge des bne zur Öffnung des MsbG: bne-online.de

BMWi: Fahrplan für die weitere Digitalisierung der Energiewende: bmwi.de

BMWi: Leitlinien zur sternförmigen Kommunikation bmwi.de

EU I: CEER veröffentlicht Bericht über Stromverluste

Der Rat der Europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) hat am 21. Februar 2020 seinen 2. Bericht über Stromverluste veröffentlicht. Dieser Bericht analysiert, wie Staaten die Leistungsverluste definieren, berechnen und wie mithilfe von nationalen Regulierungsrahmen darauf reagiert wird. Der Bericht basiert auf den Daten von 35 nationalen Regulierungsbehörden und untersucht statistisch das Verhältnis zwischen Stromverlusten und anderen Variablen. Ergebnis des Berichts ist ein Ländervergleich in Bezug auf Verteilungs-, Übertragungs- und Gesamtverluste.

Weitergehende Informationen:

Der Bericht auf der CEER-Webseite: https://www.ceer.eu/documents/104400/-/-/e0fd0bbe-24f8-550e-c151-369c688dab55

EU II: ACER gibt weitere Hinweise zu CO2-Emissionsgrenzen

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 18. Februar 2020 Berechnungsbeispiele für die CO2-Emissionsgrenzen für die Erzeugungskapazität im Rahmen der Kapazitätsmechanismen veröffentlicht. Dieses Dokument ist eine Ergänzung zur bereits im Dezember 2019 veröffentlichten ACER-Stellungnahme, in der die Grundsätze für einen umfassenden, harmonisierten Ansatz zur Berechnung der Emissionsgrenzen auf EU-Ebene dargelegt worden waren.

Weitergehende Informationen:

ACER: Examples of Calculation. CO2emission limits in Capacity Mechanisms. acer.europa.eu

ACER-Stellungnahme vom 17. Dezember 2019. acer.europa.eu

EU III: ACER startet zwei Konsultationen zu europäischen Ausgleichsmärkten

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 19. Februar 2020 zwei öffentliche Konsultationen gestartet, die auf die Integration der EU-Ausgleichsmärkte abzielen. Alle interessierten Kreise sind aufgefordert, ihre Stellungnahmen bis zum 10. März 2020 einzureichen. Vor der Veröffentlichung der Ergebnisse wird die ACER am 26. Februar in Ljubljana einen Workshop organisieren.

Die erste Konsultation bezieht sich auf die Methodik zur Erstellung einer Liste von Standardprodukten für Ausgleichskapazitäten für Frequenzwiederherstellungsreserven und Ersatzreserven. Die zweite Konsultation bezieht sich auf die Methodik zur Festlegung eines Zuweisungsverfahrens für zonenübergreifende Kapazitäten für den Austausch von Ausgleichskapazitäten oder die gemeinsame Nutzung von Reserven.

Weitergehende Informationen:

Zugang zu den Konsultationen:

PC_2020_E_04 - Public consultation on the methodology establishing a list of standard products for balancing capacity for frequency restoration and replacement reserves. acer.europa.eu

PC_2020_E_05 - Public consultation on the methodology establishing a co-optimised allocation process of cross-zonal capacity for the exchange of balancing capacity or sharing of reserves.  acer.europa.eu

EU IV: ACER verschärft Regeln für die Kopplung des Strommarktes

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 3. Februar 2020 eine Entscheidung veröffentlicht, nach der strengere Anforderungen und Regeln für Marktteilnehmer gelten, um die Day-Ahead-Kopplung auf weitere Mitgliedstaaten auszuweiten und fortschrittliche Funktionen wie die flussbasierte Kapazitätsberechnung und 15-Minuten-Produkte zu integrieren. Im Intraday-Zeitrahmen werden bis Ende 2022 drei Intraday-Auktionen das Modell des kontinuierlichen Handels ergänzen. Diese sollen die (knappen) Interkonnektorkapazitäten besser zuweisen und Möglichkeiten für den grenzüberschreitenden Handel im Intraday-Zeitrahmen bieten, wodurch die Integration erneuerbarer Energiequellen gestärkt wird. Die ACER definierte auch die Produkte, die die Marktteilnehmer bei diesen Auktionen verwenden können.

Weitergehende Informationen:

ACER-Entscheidungen Nr. 04/2020 and Nr. 05/2020

 

 

Termin I: TSEEU organsiert kostenloses Webinar zu Energiecontrolling in Industrie und Gebäuden

Die Innovationsplattform The smarter E Europe organisiert am 5. März 2020 zwischen 15 und 16 Uhr ein kostenloses Webinar mit dem Titel „Energiecontrolling in Industrie und Gebäuden / Klimafreundliche Energieversorgung mit smarten Lösungen optimal nutzen“. Während des Webinars werden zwei Anwendungsbereiche der intelligenten Messsysteme für das Energiecontrolling in Unternehmen und Gebäuden präsentieren.

Während dieser Veranstaltung kommt der Input von:

Christian Neumann, Geschäftsführer, Mondas GmbH zum Thema: Automatisierte Fehlererkennung und Wartungsoptimierung für Wärmenetze und BHKW

Dr. Thomas Goette, Geschäftsführer, GreenPocket GmbH zum Thema: Verbrauchsvisualisierung und KI-basiertes Energiecontrolling

Moderiert wird das Webinar von Anne Köhler, Leiterin Gas, Dekarbonisierung & digitale Energiewende beim bne.

Weitergehende Informationen:

Webinar-Beschreibung und Anmeldeoption auf der Webseite von TSEEU: https://www.thesmartere.com/de/home/webinars/upcoming-webinars/energiecontrolling-in-industrie-und-gebaeuden

Termin II: Fachtagung am 28. April in Hannover: PPA als neue Säule im Ausbau der Erneuerbaren

Die Conexio GmbH veranstaltet am 28. April 2020 von 9:30 bis 16:30 Uhr in Hannover eine Fachtagung zum Thema PPA. Der bne ist Partner der Veranstaltung. Teilnehmer der Tagung erfahren vor Ort, wie sie sich optimal vorbereiten und an der PPA-Story partizipieren können. Mit sinkenden erneuerbaren Stromgestehungskosten und steigenden Großhandelsstrompreisen haben große Stromverbraucher, Händler und Erzeuger zunehmendes Interesse an Vermarktungsmöglichkeiten neben der geförderten Direktvermarktung. Das Thema PPA ist daher nicht nur aktuell „en vogue“, sondern hat eine klare strategische Entwicklungsperspektive – sowohl für zukünftige EE-Neuprojekte als auch bestehende EE-Anlagen, die in den kommenden Jahren ihren Förderanspruch verlieren. Aber auch für die Abnehmerseite sind grüne PPA als Beschaffungsinstrument attraktiv.

Weitergehende Informationen:

Programm und Anmeldung über die Webseite des Veranstalters: https://www.forum-neue-energiewelt.de/neuer-player-ppa/

Termin III: The smarter E Europe 2020

The smarter E Europe ist Europas größte energiewirtschaftliche Plattform. Vom 17. bis 19. Juni 2020 vereint sie in München insgesamt vier Energiefachmessen: Die Intersolar Europe, ees Europe, Power2Drive Europe und EM-Power. So gelingt es, die bisher isolierten Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zusammenzubringen. Die Veranstalter erwarten über 50.000 Besucher. Als Aussteller treffen Sie Multiplikatoren, finden Know-how, knüpfen wichtige Kontakte zu Kunden und Investoren, bauen Geschäftsbeziehungen zu nationalen und internationalen Energieexperten auf und finden die richtigen Mitarbeiter für das eigene Unternehmen.

Weitergehende Informationen:

bne-Webseite mit Informationen zur The smarter E Europe: bne-online.de

Webseite The smarter E Europe thesmartere.de

bne in den Medien

Robert Busch ist Zitatgeber in einem Artikel, der im Newsletter "Energy 4.0". am 17. Februar 2020 zum Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) veröffentlicht wurde. Laut Busch sei die erste Generation intelligenter Messsysteme eine Enttäuschung für den Markt wie auch für die Verbraucher. https://www.mbi-energysource.de/

pv magazine berichtet am 12. Februar 2020 auf seiner Webseite pv-magazine.de über die derzeit anstehende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Es soll die Installation von Ladesäulen in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern erleichtern. Wie das pv magazine berichtet, greift das aus Sicht des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft zu kurz und sollte auch die Installation von Photovoltaik-Dachanlagen und Balkonmodulen erleichtert werden.

Tagesspiegel Background, ZfK und Photovoltaik haben die Kritik des bne aufgenommen, die erste Generation intelligenter Messsysteme sei eine Enttäuschung für den Markt und die Verbraucher.

Weitergehende Informationen:

https://background.tagesspiegel.de/energie-klima/bne-zweifelt-am-nutzen-zertifizierter-smart-meter

https://www.zfk.de/digitalisierung/smart-energy/artikel/be04687d60b3eb0527c76bf05ef39c5d/stimmen-zum-rollout-intelligenter-messsysteme-2020-02-02/

https://www.photovoltaik.eu/Archiv/Meldungsarchiv/article-897348-110949/smart-meter-rollout-keine-echtzeitdaten-keine-steuerung-.html

bne. Wir setzen Kräfte frei.

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