Lieber Leserinnen und Leser,
Experten erwarten für 2020 die große Modelloffensive für Elektromobilität. Im nächsten Jahr soll es nicht mehr nur 60 unterschiedliche Modelle, sondern bereits über 170 geben. Anzeichen für die Modelloffensive sind schon heute am Markt zu erkennen: Um die Markteinführung des nächsten Modells des eigenen Elektroautos vorzubereiten, verkauft ein deutscher Autobauer sein aktuelles Modell derzeit zum Kampfpreis knapp über 20.000 Euro. Durch einen Preisnachlass von 37 Prozent liegt das Elektromobil damit unter dem Listenpreis eines vergleichbaren Verbrenners. Die Automobilwirtschaft scheint in den Startlöchern zu stehen. Doch der Einstieg in die E-Mobilität wird ohne ein Verständnis des energiewirtschaftlichen Umfelds nicht gelingen. So bleibt nicht mehr viel Zeit, um bis zum Markthochlauf noch einen Paradigmenwechsel beim Laden von Elektrofahrzeugen zu vollziehen: Vom ungesteuerten zum intelligenten Laden. „Intelligent“ laden E-Autos, wenn sich der Ladevorgang nach dem Kundenbedürfnis, der Stromerzeugung und der Netzauslastung ausrichtet. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, hat der bne in einem Positionspapier zusammengestellt. Der „Masterplan“ des bne zum intelligenten Laden liegt nun auch in einer englischsprachigen Ausgabe vor.
Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:
Bundeskabinett I: GEG-Entwurf verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Ziel ist es, ein Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden zu schaffen. In der Einschätzung des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft ist der Entwurf zwar ein erster Schritt hin zur Sektorenkopplung, doch reicht er noch lange nicht aus. Trotz guter Ansätze, wie die Einführung der Anrechenbarkeit von Strom aus erneuerbaren Energien oder die Innovationsklausel für den Quartiersansatz, werden die eigentlichen Herausforderungen nicht adressiert. Zudem beziehen sich die genannten Maßnahmen nur auf den Neubau. Doch immer ambitioniertere Vorgaben für den Neubau werden die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor nicht retten. Hier sollte eher einer Überforderung durch Abbau von Beschränkungen (EE-Anrechenbarkeit) und Öffnung für unterstützende Alternativen (wie etwa die Nutzung von Biomethan und grünem Wasserstoff) entgegengewirkt werden.
Weitergehende Informationen:
Der bne hatte bereits am 28. Juni 2019 seine Stellungnahme zum GEG-Entwurf in seiner Fassung vom 28. Mai 2019 veröffentlicht.
Der Link zum Gesetzesentwurf: bmwi.de
Bundeskabinett II: BEHG-Entwurf verabschiedet
Die Einführung einer CO2-Bepreisung für den Wärme- und Verkehrsbereich ist ein längst überfälliger Schritt. Nun hat das Bundeskabinett am 23. Oktober 2019 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines nationalen Emissionshandels (BEHG) für den Wärme- und Verkehrsbereich beschlossen. Das Gesetz soll die Basis für ein nationales Emissionshandelssystem sein. Der Emissionshandel soll ab 2021 gelten und CO2 in der Einführungsphase zunächst mit einem fixen Preis von 10 Euro pro Tonne verteuern. In den Folgejahren soll der Preis mäßig steigen, um dann schließlich ab 2026 in einem Korridor von 35 Euro bis zu 60 Euro pro Tonne CO2 auktioniert zu werden. Aus Sicht des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft ist der Vorschlag für das nationale Emissionshandelssystem extrem komplex und überbürokratisch, teuer in der Umsetzung, rechtlich bedenklich und intransparent. Darüber hinaus ist das BEHG ungeeignet, die Erreichung der Klimaziele in den betreffenden Sektoren voranzubringen und signifikante Treibhausgasminderungen zu bewirken. Der bne hatte am 21. Oktober 2019 zum Referentenentwurf für das Gesetz Stellung genommen. Der bne fordert darin eine Kurskorrektur und Einführung einer CO2-orientierten Steuerreform für Wärme und Verkehr bereits ab 2020.
Weitergehende Informationen:
bne-Stellungnahme zum BEHG-Entwurf vom 21. Oktober 2019.
bne-Statement vom 23. Oktober 2019. Zu wenig, zu spät und ohne langfristige Wirkung.
Bundeskabinett III: Bundes-Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2019 das Bundes-Klimaschutzgesetz und das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Das Klimaschutzgesetz schreibt gesetzlich verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Sektor pro Jahr ausstoßen darf. Dafür gelten Sektorenziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Das Bundeskabinett beschloss am 9. Oktober 2019 außerdem das Klimaschutzprogramm 2030. Dieses Programm baut auf den Eckpunkten auf, die das Klimakabinett am 20. September 2019 beschlossen hatte. Enthalten sind Maßnahmen zur Einsparung von CO2 für alle Sektoren: für die Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Landnutzung und Abfallwirtschaft. Kern des Programms ist die Einführung eines CO2-Preises für die Bereiche Verkehr und Wärme ab 2021. Aus Sicht des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft sind die Ziele und Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 unzureichend. Darüber hinaus fehlen dem Programm Vorschläge für objektive Kontrollmechanismen.
Weitergehende Informationen:
Das Bundes-Klimaschutzgesetz
Das Klimaschutzprogramm 2030
Das bne-Statement
BNetzA: Ausschreibungsergebnisse für Wind- und Solarenergie
Am 18. Oktober 2019 hat die Bundesnetzagentur Zuschläge der technologiespezifischen Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie für Solarenergie zum Gebotstermin 1. Oktober 2019 erteilt. Hier zeigte sich ein starker Gegensatz zwischen den beiden erneuerbaren Technologien: Wind an Land war massiv unterzeichnet. Erneut gingen nur Gebote für etwa ein Drittel der Gebotsmenge ein. Dagegen war im Bereich der Photovoltaik die ausgeschriebene Menge von 150 Megawatt deutlich überzeichnet. Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 27 Zuschläge für eine zu errichtende Solarleistung von 153 Megawatt. Die Zuschläge gingen ganz überwiegend an Bieter mit Geboten auf bayerischen Ackerflächen (19 mit 130 Megawatt). Der bne hat die Mitteilung der BNetzA zum Marktsegment Photovoltaik in einem Pressestatement kommentiert und davor gewarnt, sich auf den Ergebnissen auszuruhen. Der Vergleich der Ergebnisse vergangener Ausschreibungen zeige deutlich, dass die zunehmende Flächenverknappung die Preise treibt. Wichtig ist daher, dass die Bundesländer von ihrer Länderöffnungsklausel Gebrauch machen.
Weitergehende Informationen:
bne-Statement zum Ergebnis der vierten Ausschreibung für Photovoltaikanlagen vom 18. Oktober 2019.
Förderung: Brandenburg fördert Stromspeicher
Das brandenburgische Wirtschaftsministerium hat ein Kleinspeicher-Förderprogramm aufgelegt. Eigentümer oder Miteigentümer von bestehendem oder neu zu errichtendem selbst genutztem Wohneigentum erhalten Fördergelder für die Beschaffung und die Installation von Stromspeichersystemen sowie Ausgaben für die Herstellung der technischen Voraussetzungen des Datenmonitorings. Ziel dabei ist es, durch Stromspeicher den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und damit gleichzeitig das Stromnetz zu entlasten. Zuschussberechtigte können ab dem 1. November 2019 das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg nutzen, um die Fördergelder zu beantragen.
Weitergehende Informationen:
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung von Maßnahmen zur Energiespeicherung im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg vom 10. September 2019: ilb.de
EU I: ACER startet drei Konsultationen zu Regelenergie
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 28. Oktober 2019 drei öffentliche Konsultationen gemäß der EU-Verordnung zur Regelenergie gestartet mit dem Ziel, für alle Mitgliedsstaaten gemeinsame Regeln festzulegen. Die Regulierungsbehörden konnten sich zuvor nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen. Die öffentliche Konsultation besteht aus drei Teilen. Der erste Teil befasst sich mit der Methodik für die Preisfindung für Regelenergie und zonenüberschreitende Kapazität. Dabei werden Fragen zum Umgang mit Kapazitätsbeschränkungen zwischen den Zonen, zur Bepreisung von fahrplanaktivierter- und direktaktivierter Minutenreserve, technischen Preislimits udn Vergütung der Mengen außerhalb der vereinbarten Lieferzeiträume behandelt. Der zweite Teil betrifft den Umsetzungsrahmen für die Einrichtung einer europäischen Plattform für den Austausch von Regelenergie aus Frequenzreserven mit manueller Aktivierung (mFRR). Hier stehen Fragen zum Umgang mit von den ÜNB nachgefragter Regelenergie mit Preislimits, zum gegenläufigen Aktivierung von Regelenergie und zur Nichtverfügbarkeit von Angeboten zur Diskussion. Der dritte Teil betrifft den Umsetzungsrahmen für die Einrichtung einer europäischen Plattform für den Austausch von Regelenergie aus Frequenzreserven mit automatischer Aktivierung (aFRR). Hier werden Fragen zu Aktivierung der Reserven gestellt, zur Harmonisierung der Full-Activation-Time und ebenfalls zur von den ÜNB deklarieren Nichtverfügbarkeit von Angeboten. Für alle drei Konsultationen endet die Einreichungsfrist am 18. November 2019.
Weitergehende Informationen:
ACER-Konsultation zu: pricing methodology for balancing energy and cross-zonal capacity.
ACER-Konsultation zu: mFRR
ACER-Konsultation zu: aFRR
EU II: ACER und CEER veröffentlichen Monitoringbericht zu Energiemärkten
In der Europäischen Union (EU) sind im Jahr 2018 die durchschnittlichen Energiepreise der Endverbraucher um 3,5% für Gas und 1,9% für Strom gestiegen. Das ist eines der Ergebnisse der am 30. Oktober 2019 von der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und dem Rat der Europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) veröffentlichten Bände II und III des “Market Monitoring Report” (MMR). Der Report besteht insgesamt aus vier Bänden: Teil I behandelt Gasgroßhandelsmärkte, Teil II Einzelhandelsmärkte, Teil III Verbraucherschutz und Empowerment und der noch ausstehendeTeil IV Strom-Großhandelsmärkte. Der Report bewertet, wie der europäische Energiebinnenmarktes (IEM) im Jahr 2018 funktioniert und enthält Empfehlungen, wie die Marktbarrieren behoben werden könnten. Weitere Ergebnisse der aktuellen Veröffentlichung: Mehr als ein Drittel der europäischen Energieverbraucher verfügt über intelligente Zähler, die es den Verbrauchern ermöglichen, eine aktive Rolle auf den Energiemärkten zu spielen und die eigenen Flexibilitätsoptionen auszuspielen.
Weitergehende Informationen:
ACER, CEER: 8th ACER-CEER Market Monitoring Report focusing on 2018, Oktober 2019.
EU III: ACER veröffentlicht 18. Ausgabe des REMIT Quarterly
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 31. Oktober 2019 die 18. Ausgabe des REMIT Quarterly veröffentlicht. Darin wird unter anderem über die Sanktionierung zweier Marktteilnehmer durch die spanische Regulierungsbehörde berichtet. Die Sanktionierten hatte im Januar 2017 mit illegalen Schlusskursen auf dem Gasmarkt gegen die Regeln des europäischen Binnenmarkts verstoßen. Weiterhin berichtet ACER über eine Abmahnung eines deutschen Marktteilnehmers. Dieser hatte bereits im Oktober 2016 mit Aktionen auf dem deutschen Gasmarkt gegen Article 5 der REMIT-Verordnung verstoßen.
Weitergehende Informationen:
ACER: REMIT Quarterly. 31.10.2019.
EU IV: ACER startet Konsultation für zwei Methoden zur Strommarktkopplung
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 22. Oktober 2019 zwei öffentliche Konsultationen zum Thema Strommarktkopplung eingeleitet. Ausgangspunkt sind Vorschläge der nominierten Strommarktbetreiber (Nominated Electricity Market Operator, NEMO) für die Anpassung des Preiskopplungsalgorithmus und des Continuous-Trading-Matching-Algorithmus. Die öffentliche Konsultation endet am 11. November 2019.
In der ersten Konsultation geht es darum, ob es sinnvoll ist, im Sinne einer beschleunigten Einführung des gemeinsamen Intraday-Handels gegebenenfalls auf komplexere Produkte zu verzichten, und ob eine von mehreren Optionen zur Verkürzung der Handelsunterbrechung genutzt werden sollte. Informationen zur öffentlichen Konsultation zum NEMO-Vorschlag für die Methodik des Preiskopplungsalgorithmus und des Continuous Trading Matching Algorithmus: acer.europa.eu
In der zweiten Konsultation fragt ACER, ob die von den NEMO vorgeschlagenen Produktdefinitionen für den Intraday-Handel vom Markt akzeptiert werden. Informationen zur öffentlichen Konsultation zum NEMO-Vorschlag zu Produkten, die bei der Intraday-Kopplung berücksichtigt werden können: acer.europa.eu
EU V: ACER aktualisiert die 4. Auflage seiner Guidance zur Anwendung von REMIT
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) veröffentlichte am 16. Oktober 2019 eine aktualisierte Version der vierten Ausgabe der Guidance zur Anwendung der EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes im Großhandel (REMIT). Die Änderungen betreffen die Art, wie der Begriff Marktmanipulation definiert werden soll. Insbesondere wurde der Abschnitt sechs der Guidance aktualisiert: Er enthält nun Beispiele für Marktmanipulationen und gibt weitere Hinweise zum Verhalten beim Zurückhalten von Kapazitäten.
Weitergehende Informationen:
ACER:Remit Portal.
ACER: Guidance 4th Edition.
EU VI: CEER legt eine Regulierungsstrategie für die Energiedigitalisierung fest
Der Rat der europäischen Regulierer (CEER) hat am 10. Oktober 2019 ein Positionspapier zur Digitalisierung des Energiesektors veröffentlicht. Es zeigt auf, wie die Digitalisierung im Energiesektor optimal genutzt werden kann, um Energieverbrauchern zu nützen und sie zu schützen. Demnach sollte die Digitalisierung des Energiesektors dazu beitragen, für Erzeugung, Verbrauch und Netznutzung Preissignale zu senden, um systemdienliches Verhalten der Verbraucher anzureizen. Weiterhin soll die Digitalisierung Verteilnetzbetreiber ermutigen, Flexibilitäten zu nutzen. Die erhobenen Daten sollen nicht nur den Netzbetreibern, sondern allen Marktakteuren zur Verfügung stehen. Verbraucher müssten gestärkt werden.
Um diese Kernelemente zu erfüllen, hat CEER fünf Maßnahmen und sieben Empfehlungen für Regulierungsbehörden, Verteilnetzbetreiber und andere Akteure festgelegt. Das Positionspapier ist das Ergebnis einer umfassenden öffentlichen Konsultation, innerhalb derer auch der bne im Sommer 2019 angehört wurde.
Weitergehende Informationen:
CEER Digitalisation Paper
bne-Stellungnahme: bne on CEER’s consultation on Dynamic Regulation to Enable Digitalisation of the Energy System. 14. Mai 2019.
bne I: Verbände kritisieren Regierung wegen zu kurzen Rückmeldefristen
Die Verbändeanhörung zum BEHG-Entwurf vom 19. bis 21. Oktober 2019 war eines von vielen Beispielen der vergangenen Monate für einen unwürdigen demokratischen Prozess. Schon beim Gesetzgebungsverfahren zum Referentenentwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz oder beim Referentenentwurf eines Strukturstärkungsgesetzes gab es extrem kurze Fristen und unzureichende Organisation bei der Verbändebeteiligung. Daher veröffentlichten 14 Verbände, u.a. auch der bne, am 22. Oktober 2019 einen offenen Brief an das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien, in dem sie eine Rückkehr zu einem sachgerechten Verfahren forderten.
In dem gemeinsamen Schreiben haben der bne und andere Verbände deutlich gemacht, dass bei klimapolitischen Gesetzgebungsvorhaben durchaus dringender Handlungsbedarf bestehe. Allerdings dürfe die erforderliche Verfahrensbeschleunigung nicht allein zu Lasten der anzuhörenden Verbände gehen. Die Verbände fordern die Bundesregierung angesichts der wiederholt unzureichenden Fristen für Stellungnahmen dringend auf, bei zukünftigen Anhörungen zu angemessenen Fristen zurückzukehren. So soll Verbänden eine fristgerechte umfassende und sachgerechte Stellungnahme ermöglicht werden.
Unterzeichner des offenen Briefes sind: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Bundesverband Erneuerbare Energie, der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, der Bundesverband Windenergie, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag , der Deutsche Naturschutzring, die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die Dienstleitungsgewerkschaft Verdi, der Verband kommunaler Unternehmen, der Verband der Chemischen Industrie, die Wirtschaftsvereinigung Metalle und die Wirtschaftsvereinigung Stahl.
bne II: Englische Übersetzung des Positionspapiers "Flexibilität durch Elektromobilität"
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft hat nun auch eine englischsprachige Version seines Positionspapiers "Flexibilität durch Elektromobilität" veröffentlicht.
Weitergehende Informationen:
bne policy paper: Flexibility provided by E-Mobility. October 2019.
Das Positionspapier "Flexibilität durch Elektromobilität" in deutscher Sprache.
bne III: Verbändebündnis für mehr Mieterstrom
Ein Verbändebündnis, an dem auch der bne beteiligt ist, legte am 27. September 2019 einen Sieben-Punkte-Plan für mehr Mieterstrom vor. Das aus 12 Verbänden bestehende Bündnis schlägt sieben konkrete Maßnahmen vor, mit denen Mieterstrom attraktiver gestaltet werden kann. Dazu gehören unter anderem die Gleichstellung der Förderung von Mieterstrom und Eigenstrom sowie der Abbau bürokratischen Hürden, sodass Mieterstrom auch für kleine Mehrfamilienhäuser attraktiv wird. Auch wird der Abbau steuerliche Hemmnisse für Vermieter sowie die Verkürzung der Genehmigungsfristen gefordert.
Weitergehende Informationen:
Der Sieben-Punkte-Plan: vzbv.de
TERMIN I: Schon gesichert gegen Cyberangriffe auf den Energiesektor?
Es ist höchste Zeit für höchste Sicherheit: Energieinfrastruktur und Erzeugungsanlagen werden zunehmend digitaler. Dadurch wächst die Gefahr, dass sie Opfer von Cyberangriffen werden. Auch neue Geschäftsmodelle basierend auf Technologien wie Cloud, IoT oder Blockchain heben die Bedeutung der Informationssicherheit hervor. Wie gut sind Sie aufgestellt, um die digitalen Zukunftsherausforderungen in der Energiewirtschaft zu meistern? Kennen Sie den IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur und dessen Vorgaben für den sicheren Betrieb von Energieanlagen? Worauf müssen Sie sich vorbereiten mit der Aktualisierung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0?
Conexio GmbH organisiert in Kooperation mit dem Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) ein Webinar zum Thema Cybersecurity in der Energiewirtschaft am 7. November 2019. Das Webinar unter dem Titel „Tatort: Digitale Energiewende"“ gibt eine Einordnung des Themas, praxisnahe Berichte sowie Hilfestellungen und wertvolle Anregungen zur Sicherung Ihrer Unternehmensnetzwerke und IT-Infrastrukturen.
Melden Sie sich jetzt an und erfahren Sie während des Webinars mehr über:
- Vorgaben für den sicheren Betrieb von Energieanlagen
- Konsequenzen der Aktualisierung des IT-Sicherheitsgesetzes für Unternehmen der Energiewirtschaft und Betreiber von Energieerzeugungsanlagen
Weitergehende Informationen:
Agenda und Anmeldung: forum-neue-energiewelt.de
TERMIN II: bne ist Kooperationspartner des dena-Energiewende-Kongresses 2019 am 25. und 26. November
Unter dem Motto "EIN NEUER RAHMEN" orientiert sich das Programm des Kongresses an drei Clustern: Integrierte Energiewende - Integrierte Infrastruktur und Innovationen.
Sind die Energie- und Klimaziele für 2030 noch realistisch zu erreichen? Passt der finanzielle und ökonomische Rahmen? Wird eine nachhaltige Wirtschaftspolitik ausreichend fokussiert?
Darüber wird auf dem dena-Energiewende-Kongress 2019 am 25. und 26. November diskutiert. Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland wird den Kongress mit einer Keynote eröffnen.
Der bne ist Kooperationspartner des Kongresses.
Weitergehende Informationen:
Das Kongressprogramm
TERMIN III: The smarter E Europe 2020
Europas größte energiewirtschaftliche Plattform, The smarter E Europe, öffnet in München ihre Pforten vom 17. bis 19. Juni 2020. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) ist Premiumpartner von The smarter E Europe.
Weitergehende Informationen:
bne-Webseite mit Informationen zur The smarter E Europe: bne-online.de
Webseite The smarter E Europe thesmartere.de
Impressum
Redaktion: Arndt Börkey, Bianca Barth, Maximilian Weiß, Alena Müller
Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin
Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10
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www.bne-online.de
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