Medienpartner des bne im Jahr 2020:
Referentenentwurf für ein Gesetz für faire Verbraucherverträge
3 Fragen an Arndt Börkey, Leiter Strom und Regulierung beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft
Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Laufzeit von Verträgen für Dienstleistungen wie Mobilfunk und Fitnessstudios oder Zeitungsabos auf ein Jahr begrenzen. Jetzt liegt der Referentenentwurf für ein Gesetz für faire Verbraucherverträge vor. Warum ist das auch ein Thema für die Energiewirtschaft?
Arndt Börkey: Konkret geht es um Verträge, die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen betreffen.. Natürlich berührt das auch Verträge über Strom- und Gaslieferungen und andere Energiedienstleistungen. Im Kern will der Gesetzgeber mit dem Gesetzgebungsverfahren die maximale Laufzeit eines Vertrages auf ein Jahr begrenzen, bei einer stillschweigenden Vertragsverlängerung von maximal drei Monaten und einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat. Bisher gilt für erstmals abgeschlossene individuelle Energielieferverträge eine Vertragslaufzeit von maximal zwei Jahren sowie eine stillschweigende Vertragsverlängerung von maximal einem Jahr. Dabei verkennt der Gesetzgeber, dass auch Verträge mit kürzeren Laufzeiten im Markt angeboten werden, die Kunden jedoch bewusst die häufig günstigeren Verträge mit längeren Laufzeiten wählen. Für manche Koppelprodukte, bei denen zum Stromvertrag auch noch zusätzliche Geräte angeboten werden, bräuchte man sogar längere Laufzeiten. Solche Produkte sind dann kaum noch wirtschaftlich anzubieten. Auch die verkürzten Fristen für die Vertragsverlängerung erhöhen tendenziell die Preise, da dann Preisrisiken zu berücksichtigen sind, die bei Verlängerungen um ein Jahr nicht auftreten.
Also geht der Referentenentwurf aus bne-Sicht eher in die falsche Richtung?
Arndt Börkey: Ja, der Gesetzgeber beabsichtigt auch, Verbraucher vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen besser zu schützen. Das ist ein guter Vorsatz. Doch der Ansatz des Referentenentwurfs greift an der falschen Stelle an. Grundsätzlich ist ein telefonischer Vertragsabschluss im Sinne von Verbrauchern, die schnell und komfortabel einen Vertrag abschließen wollen. Darum sollte die Gesetzgebungsänderung auch in Zukunft die Option ermöglichen, Verträge telefonisch abzuschließen. Auch die vorgeschlagene zusätzliche Bestätigung für den Vertragsabschluss kann unterlaufen werden und führt für die korrekt arbeitenden Vertriebe nur zu hohem zusätzlichen Aufwand. Hier braucht es einen besseren Vorschlag als die „Bestätigungslösung“ für telefonisch abgeschlossene Verträge.
Ist der im Referentenentwurf schon enthalten?
Arndt Börkey: Noch nicht. Aber der Bundesverband Neue Energiewirtschaft erarbeitet derzeit mit anderen Beteiligten einen konkreten Vorschlag. Ziel muss es sein, Anbieter, die Kunden Verträge unterschieben, möglichst schnell zu identifizieren, dieses Verhalten wirksam zu unterbinden und zu sanktionieren.
Arndt Börkey ist Leiter Strom und Regulierung beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft.
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bne I: Bewertung der BSI-Dokumente für die BMWi-BSI-Task-Force Smart Grid
Am 23. Januar 2020 hat der bne seine Kommentierung der durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Verfügung gestellten Dokumente (Kontextdokument und Themenspezifisches Arbeitsdokument (Smart Grid)) an das BSI versendet. Die bne-Rückmeldung enthält 46 Veränderungsvorschläge, u.a. zu sequenziellen Ablaufbeschreibungen und Informationsflüssen.
Weitergehende Informationen:
bne-Kommentierung der Vorschläge zur Standardisierung der nächsten Generation SMGW auf bne-online.de (Excel-Datei)
bne II: Kostentransparenz-Berechnung des bne zum Vergleich von gleitenden Marktprämien mit Fixprämien
Wettbewerbliche Energiewende braucht Transparenz; um diese Transparenz zu schaffen, hat der bne Berechnungen vorgenommen, mit der Fixprämien bei der KWK und KWK-Innovationsausschreibungen mit gleitenden Marktprämien bei Photovoltaik- und Windonshore-Anlagen verglichen werden können. Künftig werden damit auch technologiespezifische Ausschreibungen innerhalb einzelner Technologien vergleichbar sein, sollten diese mal mit Fixprämien und mal mit gleitenden Marktprämien bezuschlagt werden. Oft werden in der Wahrnehmung gleitende Marktprämien (Standard bei erneuerbaren Energien) mit dem anzulegenden Wert verwechselt; dabei ergibt sich die gleitende Marktprämie aus dem anzulegenden Wert abzgl. der monatlichen Marktwerte. Nur ein Vergleich dieses Marktprämienwertes mit der Fixprämie ergibt Sinn, wurde aber bislang noch nicht vorgenommen. Diese Transparenz ist nun möglich. Dabei zeigt sich, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen mit Abstand die niedrigsten Prämien haben. In Bezug auf die Marktwerte des Jahres 2019 hätte die gleitende Marktprämie bei Photovoltaik-Anlagen der letzten technologiespezifischen Ausschreibungsrunde bei 1,42 Cent/kWh gelegen.
Weitergehende Informationen:
Das Hintergrundpapier zu den Berechnungen inklusive Auswertung finden Sie hier bne-online.de
bne III: bne als Sachverständiger für Energiearmut im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie angehört
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen gegen Stromsperren vorgehen. Der Antrag der Linken mit dem Titel „Stromsperren gesetzlich verbieten“ und der Antrag der Grünen mit dem Titel „Stromsperren verhindern – Energieversorgung für alle garantieren“ waren am 15. Januar 2020 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie. bne-Geschäftsführer Robert Busch war einer von sieben geladenen Sachverständigen. Weitere angehörte Sachverständige waren Juliane Leinitz, Stadtwerke München GmbH (Stadtwerke München), Paula Hahn, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund e. V. (Mieterbund), Sabine Frantzen, RheinEnergie AG (RheinEnergie), Dörte Elß, Verbraucherzentrale Berlin e. V. (VZ Berlin) und Thorsten Kasper, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV). Im Rahmen der Anhörung hat der bne eine Stellungnahme zur Energiearmut veröffentlicht. Darin macht er deutlich: Es handelt sich im Kern um ein finanzielles Problem der Betroffenen, was im Sozialrecht zu lösen ist. Die staatlichen sozialen Sicherungssysteme müssen dafür sorgen, dass staatlich gewährte Unterstützung ausreichten, dass Haushalte ihre Stromrechnung und den Wärmebedarf bezahlen können. Eine Sozialisierung über die Strompreise ist in vielerlei Hinsicht kontraproduktiv.
Weitergehende Informationen:
Die bne-Stellungnahme auf der bne-Webseite: bne-online.de
Bundesregierung: Keine Zeit und keinen Mut für die Reform der Netzentgeltstruktur
In der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP Fraktion äußert sich diese zu der geplanten Reform und der Entwicklung der Netzentgelte.
Schon im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode war eine Reform der Netzentgelte angekündigt worden. Ziel sei es „die Kosten verursachergerecht und unter angemessener Berücksichtigung der Netzdienlichkeit“ zu verteilen und „bei Stromverbrauchern unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit mehr Flexibilität“ zu ermöglichen. Doch aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass es bisher kein Rechtssetzungsverfahren gäbe. In Vorbereitung auf eine Reform der Netzentgeltsystematik seien drei Gutachten beauftragt und zwei davon bereits veröffentlicht worden. Vor der 2020 erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zur Regelungsbefugnis im Bereich der Entgeltsystematik seien allerdings noch keine weiteren Schritte für einem Reformprozess geplant worden, so die Bundesregierung.
Ebenso bekundete die neue Abteilungsleiterin der Abt. III im BMWi auf Nachfrage des bne, dass wegen der Komplexität des Themas und der mannigfaltigen Auswirkungen auf verschiedene Abnehmergruppen eine Befassung in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten sei.
Die Netzentgelte für Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden seien in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. 2019 lag der Durchschnitt für Haushaltskunden bei 7,22 Cent/kWh und damit 1,42 Cent höher als noch im Jahr 2009; für Gewerbekunden lag er bei 6,31 Cent/kWh (1,32 Cent mehr als 2009) und für Industriekunden bei 2,33 Cent/kWh (+0,9 Cent). Als Gründe für die Preissteigerung führt die Bundesregierung den Ausbau der Netze, das Engpassmanagement (Einspeisemanagement, Redispatch und Netzreserve), vermiedene Netzentgelte und die Offshore-Netzanbindungen bis 2018 an. Auch eine Anpassung bei der Anreizregulierung, bei der von einer Ist- auf eine Plankostenbetrachtung umgestellt wurde, hätte 2017 und 2018 einen Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte gehabt. Die Kosten für das Engpassmanagement beliefen sich laut Bundesregierung im Jahr 2018 auf 1,438 Milliarden Euro.
Weitergehende Informationen:
Drucksache 19/16417: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP. 8.1.2020.
Bundeskabinett: Kohleausstiegsgesetz beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 29. Januar 2020 das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Der Gesetzesentwurf geht im nächsten Schritt in den Bundestag. Bis Mitte des Jahres soll das Gesetz verabschiedet sein.
Das Gesetz sieht vor, dass die Beendigung der Kohleverstromung bis spätestens Ende 2038 erfolgt und ab 2026 geprüft werden soll, ob der Ausstieg bereits bis Ende 2035 möglich ist. Weiterhin sollen Betreiber von Braunkohlekraftwerken Entschädigungen in Höhe von 4,35 Mrd. Euro erhalten. Weitere Entschädigungen für die Betreiber von Steinkohlekraftwerken sollen über Ausschreibungen ermittelt und verteilt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz Strukturhilfen in Höhe von insgesamt 40 Mrd. Euro für die betroffenen Kohleregionen vor. Es ist weiterhin geplant, freiwerdende CO2-Zertifikate zu löschen, Kompensationen für Stromverbraucher im Fall eines Strompreisanstiegs durch den Kohleausstieg zu schaffen, an ältere Beschäftigte im Kohlesektor Anpassungsgelder zu zahlen und das KWKG zu verlängern und weiterzuentwickeln.
Am 22. Januar 2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) zur Stellungnahme veröffentlicht. Neben Maßnahmen zur Reduzierung der Kohleverstromung enthält das Gesetz unter anderem auch Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Die Ressortabstimmung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen und die Länderanhörung erfolgt parallel. Das Gesetz soll bereits am 29. Januar 2020 im Bundeskabinett beschlossen werden. Die Frist zur Stellungnahme endete bereits am 23. Januar 2020. Trotz dieser kurzen Fristsetzung hat der bne eine Stellungnahme abgegeben. Darin kritisiert der Verband, der vorgelegte Gesetzentwurf erfülle nicht ansatzweise die Erwartungen des bne an einen zügigen und marktwirtschaftlichen Kohleausstieg, der zudem für Steuerzahler und jene Energieverbraucher bezahlbar ist, denen keine Strompreisentlastungen in Aussicht gestellt wurden. Statt eines politisch festgelegten Ausstiegspfades, der viel zu spät Kohlekraftwerke stilllegt und notwendige CO2-Einsparungen hinauszögert, wäre aus Sicht des bne eine zeitnahe Einführung eines wirksamen CO2-Mindestspreises im EU-Emissionshandel wesentlich effektiver. Das Gesetz müsse mindestens sicherstellen, dass die ETS-Zertifikate, die durch die Kraftwerksstilllegung frei werden, vollständig gelöscht werden.
Das am 16. Januar 2020 bekannt gewordene Verhandlungsergebnis zum Kohleausstieg kommentierte der bne mit einer Pressemitteilung. Darin kritisierte der Verband, der Kohleausstieg gehe zu langsam und verzerre den Wettbewerb. Während in Brüssel die Anpassung der europäischen Klimaziele vorbereitet würde, organisiere die Bundesregierung einen Kohleausstiegspfad, der sich an veralteten nationalen Klimazielen orientiert, die noch vor dem Pariser Klimaschutzabkommen festgelegt wurden. Zudem werde der Kohleausstieg so organisiert, dass er an mehreren Stellen in den Wettbewerb eingreift. Damit der nationale Kohleausstieg der Erreichung der Klimaziele nicht im Wege stehe, müssten zudem auch marktwirtschaftliche Instrumente zur Geltung kommen. Das bedeute insbesondere, dass der Europäische Emissionshandel auf die neuen Ziele ausgerichtet und durch einen CO2-Mindestpreis ergänzt werden muss. Hierfür sollte sich die Bundesregierung jetzt nachdrücklich in Brüssel einsetzen.
Weitergehende Informationen:
Informationen zum Gesetzentwurf auf der BMWi-Webseite: bmwi.de
bne-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Kohleausstiegsgesetz vom 23. Januar 2020. bne-online.de
bne-Pressemitteilung vom 16.1.2020 auf der bne-Webseite bne-online.de
Bundeswirtschaftsministerium: Stilllegungspfad Braunkohle. 15.1.2020.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Pressemitteilung zur Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg. 16.1.2020.
BMWi I: Verordnung zu Innovationsausschreibungen bei Erneuerbare-Energien-Anlagen in Kraft getreten
Am 30. Januar 2020 ist die Verordnung zu Innovationsausschreibungen bei Erneuerbare-Energien-Anlagen in Kraft getreten. Ziel der Innovationsausschreibungen soll es sein, Neuerungen beim Ausschreibungsdesign als auch in technischer Hinsicht zu testen. So kommt in der Innovationsausschreibung ein fixe Marktprämie zur Anwendung: Diese erachtet der bne für ungeeignet, Innovationen oder die Marktintegration zu fördern. Der gravierende Nachteil einer fixen Marktprämie gegenüber der gleitenden Marktprämie ist, dass sie sich nicht entsprechend der Erlöse aus dem Strommarkt anpasst. Während die gleitende Marktprämie bei steigendem Strompreisniveau sich selbst abschafft, würde bei der fixen Marktprämie auch weiterhin einer Förderung ausgezahlt werden. Dies widerspricht der Intention, sich möglichst schnell vom Fördersystem EEG loszueisen.
Weiterhin regelt die Verordnung, dass Anlagenbetreiber für Stromerzeugung bei negativen Preisen an der Strombörse keine Zahlungen erhalten. Eine Zuschlagsbegrenzung führt dazu, dass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagt werden.
Die Verordnung gibt auch die Möglichkeit, sogenannte Anlagenkombinationen auszuschreiben. Hier hat sich der Wortlaut der Verordnung im Hinblick auf die Entwurfsfassung vom Sommer 2019 verbessert. Nachdem der bne Kritik geäußert hatte, sieht die Verordnung nun auch den Zusammenschluss von mehreren Anlagen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen, die auch mit Speichern kombiniert werden können, vor. Die Ausrichtung der Speichervorgaben auf die Regelenergie ist aus bne-Sicht allerdings auch wiederum kritisch zu betrachten, da dies zu Marktverzerrungen führen könnte.
Weitergehende Informationen:
bne-Stellungnahme vom 9. Juli 2019 zur Verordnung zu den Innovationsausschreibungen. bne-online.de
Die Verordnung zu Innovationsausschreibungen bei Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Fassung vom Oktober 2019: bmwi.de
BMWi II: Aktionsplan Gebotszone veröffentlicht
Am 8. Januar 2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Aktionsplan Gebotszone veröffentlicht. Mit dem Aktionsplan legt die Bundesrepublik ein Maßnahmenpaket mit zugehörigem Zeitplan vor, um die inländischen strukturellen Netzengpässe zu reduzieren. Im ersten Teil des Dokumentes stellt das Ministerium Maßnahmen zur Verringerung von Netzengpässen und zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Redispatch vor. Sie unterscheiden sich in nationale Maßnahmen (z.B. Erhöhung der Stromübertragungskapazität, Beschleunigung des Netzausbaus, Engpassmanagement) sowie in regionale Initiativen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der zweite Teil des Aktionsplans stellt den linearen Anstieg der Handelskapazitäten auf 70 Prozent bis Ende 2025 einschließlich der Grundsätze der Berechnung der Kapazitätsstartwerte dar.
Weitergehende Informationen:
Bundeswirtschaftsministerium: Aktionsplan Gebotszone. Januar 2020.
BMWi III: Marktanreizprogramm novelliert
Am 1. Januar 2020 ist die Novelle des Marktanreizprogramms (MAP) in Kraft getreten. Nun ersetzen prozentuale Fördersätze die Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen. Das novellierte MAP ermöglicht Besitzer einer alten Ölheizung, beim Wechsel auf eine Heizung, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent der Investitionskosten zu erhalten. Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.
BMJV I: Referentenentwurf für ein Gesetz für faire Verbraucherverträge vorgelegt
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat seinen Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge am 24. Januar 2020 veröffentlicht. Es handelt sich um keinen Kabinettsbeschluss, sondern um eine unabgestimmte Hausmeinung. Ziel des Gesetzes sei es, Verbraucher vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen zu schützen und unerlaubte Telefonwerbung zu sanktionieren. Vertragsklauseln in AGB, die den wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher widersprechen oder nicht mehr zeitgemäß seien, sollen künftig unwirksam werden. Geplant ist, die maximale Laufzeit eines Vertrages auf ein Jahr zu begrenzen, bei einer stillschweigenden Vertragsverlängerung von maximal drei Monaten und einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat.
Weitergehende Informationen:
BMJV: Referentenentwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge. 24. Januar 2020. bmjv.de
BMJV II: Referentenentwurf des Wohnungseigentumsgesetzes veröffentlicht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 14. Januar 2020 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes veröffentlicht. Der veröffentlichte Entwurf basiert auf dem im August 2019 vorgelegten Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und zielt auf eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, das seit 1951 in weiten Teilen unverändert besteht. Ziel des Gesetzgebungsverfahrens sei es, die steigende Nachfrage nach altersgerechtem und energetisch saniertem Wohnraum zu befriedigen. Mit dem Gesetz soll auch der Aufbau einer flächendeckenden und zuverlässigen Ladeinfrastruktur für Elektroautos gefördert werden. Der Gesetzesentwurf wurde zur Stellungnahme an die Länder und Verbände versandt.
Weitergehende Informationen:
Der Gesetzesentwurf steht zur Verfügung unter: bmjv.de
BNetzA I: Empfehlung zur Anwendung des Leitfadens "Marktprozesse Netzbetreiberwechsel", Version 1.2, sowie der Anwendungshilfe "Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas", Version 1.3"
Die Bundesnetzagentur teilte am 27. Januar 2020 mit, dass die Beschlusskammern 6 und 7 empfehlen, zwei Dokumente in jeweils neuer Fassung im Rahmen der Marktkommunikation zu berücksichtigen. Bei den Dokumenten handelt es sich um den Leitfaden "Marktprozesse Netzbetreiberwechsel", Version 1.2 sowie die Anwendungshilfe "Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas", Version 1.3".
Der BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden "Marktprozesse Netzbetreiberwechsel" in überarbeiteter Fassung beschreibt die durchzuführenden Marktprozesse, wenn in einem Netzgebiet die Verantwortung eines Netzbetreibers für Marktlokationen, Messlokationen sowie - soweit angewendet - für Tranchen auf einen anderen Netzbetreiber übergeht. Weiterhin beschreibt der Leitfaden exemplarisch Regelungen für die Abwicklung der laufenden Stammdaten-/Wechselprozesse vor, während und nach dem Übergang der Verantwortung für die Marktlokationen, Messlokationen und Tranchen.
Die BDEW/VKU/GEODE/BNE-Anwendungshilfe zur Mehr-/Mindermengenabrechnung beschreibt die elektronischen Interaktionen zwischen Lieferant und Netzbetreiber zur Abrechnung von entstandenen Mehr-/Mindermengen in den Sparten Strom und Gas für Marktlokationen mit einem standardisierten Lastprofilverfahren (gemäß § 12 StromNZV und § 24 GasNZV). Weiterhin wird die Abwicklung der Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen Netzbetreiber und Marktgebietsverantwortlichen dargestellt.
Weitergehende Informationen:
Die BNetzA-Empfehlung: bundesnetzagentur.de
Die Dokumente können von der BDEW-Homepage heruntergeladen werden:
Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom und Gas (Version 1.3)
Netzbetreiberwechsel (Version 1.2)
BNetzA II: Änderung der Handelsschlusszeit für die gemeinsame Beschaffung von Regelleistung aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung in Deutschland und Österreich genehmigt
Die Bundesnetzagentur hat am 20. Januar 2020 öffentlich bekannt gemacht, dass sie den Vorschlag der regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aus Deutschland und Österreich für eine Änderung der Handelsschlusszeit für die gemeinsame Beschaffung von Regelleistung aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung gemäß Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 33 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung) genehmigt hat. Die Entscheidung war schon am 12. Dezember 2019 getroffen worden. Die Behörde teilte am 20. Januar 2020 mit, dass der verfügende Teil der Entscheidung im Amtsblatt 01/2020 der Bundesnetzagentur veröffentlicht wird. Sie weist darauf hin, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.
Weitergehende Informationen:
BNetzA über die Genehmigung des Vorschlags der regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aus Deutschland und Österreich für eine Änderung der Handelsschlusszeit für die gemeinsame Beschaffung von Regelleistung aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung gemäß Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 33 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung): bundesnetzagentur.de
BNetzA III: Konsultationsstart zum Szenariorahmen 2021-2035 der ÜNB für den Stromnetzausbau
Mitte Jasnuar 2020 haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ihren Szenariorahmen 2021-2035 an die Bundesnetzagentur übergeben. Der Szenariorahmen enthält vier mögliche Szenarien der wahrscheinlichen Entwicklung des Stromsektors bis zu den Jahren 2035 und 2040. Für die BNetzA ist das Dokument die Grundlage für die Ermittlung des notwendigen Netzausbaus. Vom 17. Januar 2020 bis 14. Februar 2020 konsultiert die BNetzA den Szenariorahmen. Die interessierte Öffentlichkeit kann sich nicht nur schriftlich per E-Mail und Post zum Szenariorahmen 2021-2035 äußern, sondern auch in zwei Dialogveranstaltungen direkt das Gespräch mit Vertretern der Bundesnetzagentur und mit dem Fachpublikum suchen. Am 6. Februar 2020 soll in Nürnberg und am 7. Februar 2020 in Berlin über Fragen zum Szenariorahmen diskutiert werden.
Weitergehende Informationen:
Der Entwurf des Szenariorahmens 2021-2035 und das Begleitdokument hat die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf: https://www.netzausbau.de/2021-2035-sr
Die BNetzA hat das Programm der Dialogveranstaltungen und die Anmeldeoptionen auf der Webseite netzausbau.de hinterlegt.
BNetzA IV: Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste aktualisiert
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Januar 2020 die Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste aktualisiert. Sie enthält die bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Stilllegungsanzeigen der Erzeugungs- und Speicheranlagenbetreiber. Die Liste führt auch Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 3.999,1 MW auf, welche die BNetzA als systemrelevante eingestuft hat und die aus Gründen der Versorgungssicherheit derzeit nicht endgültig stillgelegt werden dürfen.
Weitergehende Informationen:
Die BNetzA hat die Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste auf der eigenen Webseite veröffentlicht: bundesnetzagentur.de
BNETZA V: Solar-Ausschreibung fast dreifach überzeichnet
Die Bundesnetzagentur hat am 15. Januar 2020 die erfolgreichen Gebote aus der Ausschreibung für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Dezember 2019 bezuschlagt. In der letzten Solarausschreibung des Jahres 2019 wurden 346 Gebote mit einem Leistungsumfang von 1.344 MW abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 500 MW deutlich überzeichnet. Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 121 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 501 MW. Der größte Anteil der Zuschlagsmenge ging an Bieter für Solaranlagen in Bayern (42 Zuschläge mit 148 MW). Mit deutlichem Abstand folgten Mecklenburg-Vorpommern (10 Zuschläge mit 80 MW) und Schleswig-Holstein (6 Zuschläge mit 49 MW). Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 4,70 ct/kWh und 6,20 ct/kWh (Vorrunde 4,59 bis 5,20 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug in diesem Verfahren 5,68 ct/kWh und ist im Vergleich zur Vorrunde angestiegen (Vorrunde 4,90 ct/kWh).
Weitergehende Informationen:
Die Ergebnisse der Ausschreibung auf der Webseite der Bundesnetzagentur: bundesnetzagentur.de
BNetzA VI: Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030 bestätigt
Die Bundesnetzagentur, BNetzA, hat am 6. Januar 2020 den Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030 bestätigt. Der Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030 umfasst im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan knapp 3.600 zusätzliche Trassenkilometer, von denen der Großteil als Verstärkung bereits bestehender Verbindungen geplant ist. Bestätigte Netzentwicklungspläne können nach dem Energiewirtschaftsgesetz als Entwurf eines Bundesbedarfsplans dienen. Mit Erlass des Bundesbedarfsplans stellt der Gesetzgeber für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf verbindlich fest.
Weitergehende Informationen:
Die vollständigen Dokumente und weitere Informationen zum Netzausbau stellt die Bundesnetzagentur online zur Verfügung: www.netzausbau.de/2019-2030-nep-ub .
BNetzA und Bundeskartellamt: Start der Konsultation der Fragebögen für das Monitoring Energie 2020
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeskartellamt haben am 20. Januar 2020 die öffentliche Konsultation der Fragebögen für das Monitoring Energie 2020 gestartet. Interessierte haben die Möglichkeit, bis 7. Februar 2020 zu den Entwürfen der Fragebögen Stellung zu nehmen. Weiterhin teilten die Behörden mit, dass für die Datenabfrage ab dem 23. März 2020 ausfüllbare Fragebögen im Excel-Format zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Informationen:
Die BNetzA stellt Informationen zur Konsultation, die wesentlichen Änderungen der Fragebögen, die Ankündigung der Datenerhebung und zu der Datenübermittlungsplattform MonEDa auf der eigenen Webseite zur Verfügung: bnetza.de/monitoring2020
BSI: Markterklärung für Smart-Meter-Gateway wird vorbereitet
Nachdem am 19. Dezember 2019 ein drittes Smart-Meter-Gateway der ersten Generation ein BSI-Zertifikat erhalten hatte, arbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an der sogenannten Markterklärung. Diese soll laut Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums Anfang 2020 abgeschlossen werden. Mit der Markterklärung stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die „technische Möglichkeit“ des Einbaus von intelligenten Messsystemen behördlich fest. Sobald die Markerklärung vorhanden ist, dürfen für bestimmte Anwendungen nur noch zertifizierte Geräte neu verbaut werden. Die Markterklärung gilt als Startschuss für den im Messstellenbetriebsgesetz vorgegebenen allgemeinen Rollout von intelligenten (digitalen) Messsystemen und die Umsetzung der Einbauverpflichtungen.
FNB: Modell für neues Wasserstoffleitungsnetz veröffentlicht
Ist es bereits eine Abkehr von dem Gedanken, fossiles Gas durch die Beimischung von grünem Wasserstoff zu dekarbonisieren? Die Vereinigung der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB Gas) hat am 28. Januar 2020 ein Konzept und eine Karte für ein eigenständiges Wasserstoffnetz (H2-Netz) vorgestellt. Über ein solches Leitungsnetz ließen sich insbesondere Kunden aus der Industrie, die bereits jetzt größere Mengen Wasserstoff einsetzen oder eine Umstellung auf die Nutzung von H2 planen, direkt mit den Aufkommensquellen verbinden (potentielle Erzeugungsstandorte von grünem Wasserstoff, Importe, Speicher und LNG etc.). Vor diesem Hintergrund haben sich die FNB ihr Leitungssystem in Deutschland mit zahlreichen parallel verlaufenden Leitungsverbindungen angeschaut und daraus mit den möglichen Verbrauchsschwerpunkten ein H2-Zielnetz modelliert. In dem skizzierten Zielnetz würden vorhandene Erdgaspipelines vom Erdgasnetz getrennt, auf Wasserstoff umgestellt und mit weiteren 10 Prozent Netzneubau zu einem eigenständigen H2-Fernleitungsnetz zusammengefügt. Die umgewidmeten Leitungen seien wohl ohne weitere Umrüstung für den Transport von Wasserstoff einsetzbar. Das H2-Netz stünde auch nicht im Konflikt mit dem Netzentwicklungsplan Gas (NEP), da es erst dort ansetzt (in mehr als zehn Jahren), wo der NEP endet, so ein FNB-Vertreter auf Nachfrage des bne. Vielmehr soll Wasserstoff im kommenden NEP neben H-Gas und L-Gas als weitere Gasqualität etabliert werden. Das würde eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens erfordern, für den die FNB nun beim Gesetzgeber werben. Die nächste reguläre Veröffentlichung des NEP Gas als erster Konsultationsentwurf ist im Februar 2020 vorgesehen. Das BMWi teilte dagegen am 29. Januar 2020 mit, Deutschland werde im Rahmen eines länderübergreifenden Projektes mit den Niederlanden, Potentiale und Machbarkeit der Produktion von grünem Wasserstoff in der Nordsee zur Versorgung von industriellen Abnehmern im Grenzgebiet der Niederlande und Nordrhein-Westfalen untersuchen.
Weitergehende Informationen:
Die Karte für ein H2-Netz der FNB Gas
VDE: Anwendungsregel für das eichrechtskonforme Laden von Elektrofahrzeugen verabschiedet
Der VDE hat eine Anwendungsregel für das eichrechtskonforme Laden von Elektrofahrzeugen verabschiedet. Die VDE-AR-E 2418-3-100 „Elektromobilität – Messsysteme für Ladeeinrichtungen“ zeigt auf, wie Wechsel- und Gleichstromladeeinrichtung eichrechtskonform gestaltet werden können. Die Anwendungsregel richtet sich an Hersteller, Zertifizierungsstellen und Eichbehörden. Der bne hatte sich im Sommer 2018 an der Konsultation des Regelentwurfs beteiligt: Der Großteil der bne-Anmerkungen wurde aufgenommen, insbesondere die Definition der „Infouhr“ wurde entsprechend angepasst. Im Dezember 2019 wurde nun die öffentliche Einspruchsberatung abgeschlossen. Die Veröffentlichung der Anwendungsregel wird für das Frühjahr 2020 erwartet.
Weitergehende Informationen:
Mehr Informationen sind auf der Internetseite von VDE/DKE verfügbar.
EU I: ACER veröffentlicht Beschlüsse für einen einheitlichen EU-Regelenergiemarkt
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 28. Januar 2020 drei Beschlüsse über den Umsetzungsrahmen für EU-weite Handelsplattformen für Regelenergie veröffentlicht. Ziel ist es, nationale Regelenergiemärkte effektiv in einen einzigen EU-Regelenergiemarkt zu integrieren. Zwei der ACER-Entscheidungen regeln den Stromausgleich aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit manueller Aktivierung (mFRR) und mit automatischer Aktivierung (aFRR). Ein dritter Beschluss legt eine harmonisierte Methodik für die Preisgestaltung von Regelenergie fest. Durch die Beschlüsse werden die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zwei gemeinsame europäische Handelsplattformen einrichten, die es ermöglichen, Regelenergie EU-weit zu handeln. Ziel ist es, Übertragungsnetzbetreiber zu befähigen, ihre nationalen Übertragungssysteme durch die Aktivierung der billigsten verfügbaren Angebote auszugleichen. Die harmonisierte Methodik zur Preisgestaltung von Regelenergie soll dazu beitragen, dass die über die Plattform gehandelten Gebote einen Grenzpreis erhalten, der dem Preis des marktgängigen Angebots entspricht. Bisher wird national meist eine Pay-as-bid-Preisgestaltung verwenden.
Weitergehende Informationen:
ACER Decision 03-2020 on the Implementation framework for mFRR Platform acer.europa.eu
ACER Decision 02-2020 on the Implementation framework for aFRR Platform acer.europa.eu
ACER Decision 01-2020 on the Methodology for pricing balancing energy acer.europa.eu
EU II: CEER veröffentlicht Bericht über den Regulierungsrahmen für europäische Energienetze
Der Rat der Europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) hat am 28. Januar 2020 eine neue Auflage des Berichtes über den Regulierungsrahmen für europäische Energienetze veröffentlicht. Der Bericht analysiert die unterschiedlichen Regulierungssysteme für Strom- und Gasnetze (auf der Ebene der Übertragungs- und Verteilnetze) in den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie in Island und Norwegen. Er gibt einen Überblick über die bestehenden Regulierungspraktiken, die Renditeberechnungen, die Bestimmung der „Regulated Asset Base“ (RAB) und die Abschreibung von Vermögenswerten in den verschiedenen Regulierungssystemen. Der Bericht besteht aus einer kurzen Beschreibung der nationalen Regulierungsrahmen in den untersuchten Ländern sowie der Präsentation von Ergebnissen von Umfragen der nationalen Regulierungsbehörden.
Der Bericht zieht u.a. diese Schlussfolgerungen:
Viele nationale Regulierungsbehörden nutzen zur Anlagenbewertung das WACC-Konzept.
Die meisten nationalen Regulierungsbehörden beziehen Anlagevermögen mit in die RAB ein. Mehr als die Hälfte der Behörden beziehen Betriebskapital nicht in die RAB ein.
Die meisten nationalen Regulierungsbehörden wenden bei der Regulierung von Gas und Elektrizität eine lineare Abschreibung an, aber sie verwenden unterschiedliche Abschreibungswerte.
Weitergehende Informationen:
CEER: CEER Report on Regulatory Frameworks for European Energy Networks. Januar 2020.
EU III: ENTSOG veröffentlicht ersten Monitoringbericht zum Incremental-Capacity-Verfahren
Der Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG) hat am 20. Januar 2020 einen Monitoringbericht zum Incremental-Capacity-Verfahren zur marktbasierten Ermittlung des Bedarfs und gegebenenfalls die Schaffung von zusätzlichen Gastransportkapazitäten an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten veröffentlicht. In den Bericht sind die Antworten von 38 ENTSOG-Mitgliedern eingeflossen. Grundlage ist die EU-Verordnung (EU) 2017/459 zur Festlegung eines Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Gasfernleitungsnetzen (Netzkodex Kapazitätszuweisung - NC CAM) vom 16. März 2017. Sie sieht das sog. Incremental-Capacity-Verfahren zur marktbasierten Ermittlung des Bedarfs und gegebenenfalls die Schaffung von zusätzlichen Gastransportkapazitäten an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten vor (Art. 22 bis 31 NC CAM).
Dieses Verfahren findet mindestens in jedem ungeraden Jahr und unmittelbar nach Beginn der jährlichen Kapazitätsauktion statt. Er besteht aus zwei Phasen: einer unverbindlichen Phase, in der die Nachfrage nach zusätzlicher Kapazität bewertet wird, und einer verbindlichen Phase, in der während der jährlichen Auktion Verpflichtungen für zusätzliche Kapazität von den Netznutzern gesammelt werden. Wenn verbindliche Zusagen eingehen, wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts für zusätzliche Kapazität durch einen wirtschaftlichen Test beurteilt, der dazu dient, festzustellen, ob ein Projekt für zusätzliche Kapazität eingeleitet wird oder nicht.
Weitergehende Informationen:
ENTSOG: First incremental capacity process report. Januar 2020.
EU IV: Green Deal – Kommission präsentiert Pläne zur Finanzierung des ökologischen Wandels
Am 14. Januar 2020 hat die EU-Kommission ihren Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa vorgestellt. Er ist Bestandteil des im Dezember 2019 von der EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen vorgestellten Green Deal, mit dem Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden soll. Für das Erreichen der europäischen Energie- und Klimaziele sind nach Ansicht der EU-Kommission in den kommenden zehn Jahren Investitionen von rund 1,2 Billionen Euro notwendig. Mit dem Investitionsplan sollen bis 2030 mindestens 1 Billion Euro mobilisiert werden. Außerdem schlägt die Kommission einen Sonderfonds für einen „gerechten Wandel“ für die Regionen vor, die von der Klima- und Energiewende besonders betroffen sind. Diese sollen allein bis 2027 100 Milliarden Euro erhalten, bis 2030 sogar 143 Milliarden Euro. Allerdings soll der Fonds nur mit 7,5 Milliarden Euro an frischem Geld ausgestattet werden. Damit sollen dann weitere Investitionen auch von Unternehmen angereizt werden. EU-Abgeordnete kritisierten bereits, dass es sich um einen „Taschenspielertrick der Kommission“ handele und am Ende nur etwa 10 Millionen Euro pro Region für die Umschulung von Bergarbeitern, die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen oder für Darlehen zum Einbau von modernen Heizungen jährlich zur Verfügung stünden.
Den mit Abstand größten Investitionsbedarf prognostiziert die EU-Kommission im Gebäudesektor. Knapp 200 Milliarden Euro müssten demnach jährlich aufgewandt werden, um dort mehr Energieeffizienz zu erreichen. Vergleichsweise gering fallen die notwendigen Extra-Investitionen für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors aus. Hier rechnet die EU-Kommission mit zusätzlichen 20 Milliarden Euro pro Jahr. 40 Milliarden Euro zusätzlich könnten für den Energiesektor anfallen. Die massiven Investitionen zum Umbau der Wirtschaft sollen dabei nicht am teilweise strikten EU-Beihilferecht scheitern. Die EU-Kommission plant, die geltenden Regeln bis zum kommenden Jahr zu überarbeiten. Sie sollen in Zukunft das Ziel des Green Deals widerspiegeln. Den EU-Mitgliedstaaten soll es dann möglich sein, Unternehmen bei der Dekarbonisierung oder Elektrifizierung von Produktionsprozessen direkt zu unterstützen.
Einen genauen Blick will die EU-Kommission allerdings auf mögliche Entschädigungszahlen an Betreiber von Kohlekraftwerken werfen, wie sie aktuell in Deutschland vorgesehen sind. Dabei will die EU-Kommission insbesondere auf die Verhältnismäßigkeit achten, um Überkompensationen zu vermeiden. Nationale Regierungen müssten daher genau darlegen, dass die Entschädigungen nicht über Verluste im Zusammenhang mit der vorzeitigen Schließung eines Kraftwerkes hinausgehen. Nicht unter Beihilfe dagegen fallen beispielsweise Zahlungen für die Qualifizierung von Mitarbeitern oder auch Unterstützungsleistungen wie das Anpassungsgeld.
Weitergehende Informationen:
Mehr Infos und Zugang zu den Originaldokumenten: ec.europa.eu
EU V: ACER aktualisiert die Validierungsregeln unter REMIT
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) plant für die zweite Jahreshälfte 2020 die Einführung neuer Validierungsregeln für Gas- und Stromtransportdaten. Das genaue Datum wird noch bekannt gegeben. Zwei Jahre später werden diese Validierungsregeln dann verpflichtend sein. ACER empfiehlt allen Marktteilnehmern dringend, bei der Durchführung von Transaktionen nur EIC X-Codes zu verwenden, die gemäß der REMIT-Verordnung im "Centralised European Registry for Energy Market Participants" (CEREMP) aufgeführt sind.
EU VI: ACER startet drei Konsultationen zu Themen des Clean Energy Packages
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 6. Januar 2020 drei öffentliche Konsultationen zur Umsetzung des europäischen Clean Energy Packages eingeleitet. Die erste Konsultation betrifft den geografischen Geltungsbereich der Netzbetriebsregionen. Stellungnahmen können bis 19 Januar 2020 eingereicht werden. ACER plant, bis zum 6. April 2020 eine Entscheidung zu erlassen. Die zweite Konsultation bezieht sich auf die Methodik zur Ermittlung regionaler Stromkrisenszenarien und die dritte Konsultation auf die Methodik zur kurzfristigen und saisonalen Angemessenheitsprüfung. Beide Konsultationen werden zwischen dem 6. und 12. Januar 2020 stattfinden, so dass die Agentur dann zwei Entscheidungen bis zum 6. März 2020 erlassen kann.
Weitergehende Informationen:
acer.europa.eu
EU VII: ACER veröffentlicht Stellungnahme zu den Berechnungswerten der CO2-Emissionsgrenzwerte
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am19. Dezember 2019 eine Stellungnahme veröffentlicht, die technische Leitlinien für die Berechnung der CO2-Emissionsgrenzwerte für die Erzeugungskapazität im Rahmen der Kapazitätsmechanismen gemäß dem Mandat der in diesem Jahr eingeführten überarbeiteten Elektrizitätsverordnung der Europäischen Union enthält.
Die Stellungnahme der Agentur legt die Grundlage für eine harmonisierte Einführung von Emissionsgrenzwerten für die Erzeugungskapazität zur Teilnahme an Kapazitätsmechanismen. Die Agentur schlägt u.a. eine Formel für die Berechnung der Grenzwerte vor. Außerdem schlägt sie ein gestrafftes Verfahren für jene Erzeugungsanlagen vor, die ihre Emissionen bereits im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems melden. ACER plant, Anfang 2020 ein weiteres Dokument zum Thema Anfang Januar 2020 zu veröffentlichen, um auf spezifische Fälle der Anwendung der Emissionsgrenzwerte einzugehen und den Beteiligten Berechnungsbeispielen zu liefern.
Weitergehende Informationen:
ACER-Stellungnahme 22-2019 zu den Berechnungswerten der CO2-Emissionsgrenzwerte. Dezember 2019.
EU VIII: ACER und ENTSOG starten eine öffentliche Konsultation zur Frage der Funktionalität von Networkcodes (FUNC)
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und der Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG) haben am 8. Januar 2020 eine öffentliche Konsultation zur Frage der Funktionsfähigkeit der Netzkodizes (FUNC) gestartet. Die Konsultation läuft bis zum 14. Februar 2020. Diskutiert werden soll die fehlende Harmonisierung der Schnittstellen auf den Kapazitätsplattformen. Ziel er Konsultation ist es, die Präferenzen der Netznutzer hinsichtlich eines gemeinsamen Formats und Protokolls für die Kommunikation mit den Kapazitätsbuchungsplattformen zu verstehen. ACER und ENTSOG erwarten sich als Ergebnis der Konsultation einen Überblick, welche Vorschläge Marktteilnehmer für die Harmonisierung des Datenaustauschs zwischen dem Auktionshaus und den registrierten Netznutzern machen.
Ausgangspunkt ist die Kritik an der fehlenden Harmonisierung durch das Unternehmen Equinor ASA mit Sitz in Norwegen. Equinor verweist darauf, dass es vier verschiedene Kapazitätsbuchungsplattformen gibt, die unterschiedliche Protokolle und Formate für die Kommunikation mit den Netznutzern verwenden. Equinor schlägt die Einführung von Edig@s als Standardformat für die Kommunikation zwischen Kapazitätsbuchungsplattformen und registrierten Netznutzern vor. Edig@s ist das derzeitige Format, das für die Nominierungs- und Matching-Prozesse verwendet wird und ist als Kommunikationsformat im Interoperabilitätsnetzcode vorgesehen.
Weitergehende Informationen:
Das Formular zum Einreichen von Stellungnahmen bis 14. Februar 2020: surveymonkey.com
EU IX: ENTSOG veröffentlicht jährliche Gasnetzentwicklungskarte für Europa
Der Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG) hat in Zusammenarbeit mit Gas Infrastructure Europe (GIE) die achte Ausgabe der Netzentwicklungskarte veröffentlicht, die die bestehende und geplante Gasinfrastruktur und die Gaskapazitäten veranschaulicht. Die jährlich aktualisierte Karte liefert Informationen über die Gasnachfrage in den europäischen Ländern und die Kapazitäten der europäischen Gasinfrastruktur.
Weitergehende Informationen:
Die Karte steht auf der ENTSOG-Website.
EU X: CEER-Stellungnahme zum ESMA-Überprüfungsbericht zum Thema MiFID-II
Der Rat der Europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) hat am 23. Dezember 2019 eine Stellungnahme veröffentlicht, mit der er auf ein Konsultationspapier der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zum MiFID-II-Überprüfungsbericht über Positionslimits und Positionsmanagement reagiert. Bezüglich der Bewertung einer Ausgliederung von Energiegroßhandelsprodukten, die auf einem organisierten Handelssystem gehandelt werden und physisch abgewickelt werden müssen, kommt CEER zu einer anderen Einschätzung als ESMA: CEER geht davon aus, die Ausgliederung würde nicht zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Handelsplätzen führen. ESMA hatte sich im Vorfeld dafür stark gemacht, die Ausgliederung restriktiv zu überdenken. Diesen Vorschlag weist CEER entschieden zurück. Eine restriktive Überprüfung der Ausgliederung könne aus Sicht von CEER zu unbeabsichtigten Folgen führen, welche die Integrität und Transparenz der Energiegroßhandelsmärkte gefährde. CEER warnt z.B. vor zusätzlichen Kosten für die Energieunternehmen und höheren Preise für die Verbraucher durch weniger effiziente und teurere Absicherungen.
Weitergehende Informationen:
CEER: CEER response to ESMA's Consultation Paper on MIFID II review report on position limits and position management. 23. Dezember 2019.
bne in den Medien
Der Spiegel berichtet über eine Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Oliver Krischer aus der hervorgeht, dass handelsübliche Ladestationen für E-Autos derzeit noch nicht mit den Stromnetzen synchronisiert werden können. bne-Mitarbeiterin Anne Köhler ist eine von drei Zitatgeber*innen im Artikel. Sie äußert Zweifel am offenbaren Plan der Regierung, die Smart Meter später per Software-Upgrade nachzurüsten. Der Spiegel-Artikel im Internet: spiegel.de
energate-messenger.de veröffentlichte am 29. Januar 2020 einen Gastkommentar von Robert Busch, Geschäftsführer des bne, mit dem Titel „Die KWK hat ein Kostenthema“. Der Gastbeitrag im Internet: energate-messenger.de
Impressum
Redaktion: Robert Busch, Anne Köhler, Arndt Börkey, Alena Müller
Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
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Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin
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