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bne-Newsletter 09/2019

Lieber Leserinnen und Leser,

der vergangene Monat stand ganz im Zeichen eines klimapolitischen Showdowns, bei dem die Regierungsparteien nach und nach ihr politisches Konzept zum Klimaschutz und der Ausgestaltung einer CO2-Bepreisung vorstellten. Der Höhepunkt war der 20. September, an dem das Klimakabinett nach langer Beratung das Eckpunktepapier zum Klimaschutz vorgestellt hat. Der große öffentliche Applaus blieb jedoch aus, stattdessen war viel Kritik aus allen Bereichen der Branche zu vernehmen. Mit dem Eckpunktepapier wurde nun zunächst nur die grobe Fahrtrichtung vorgeben. Wie die konkrete Ausgestaltung des Klimaschutzprogrammes aussieht, wird die Branche noch weitere Wochen und Monate begleiten. Wie er sich bei der Frage der CO2-Bespreisung aufgestellt hat, können Sie im vorliegenden Newsletter nachlesen.

Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:

IN EIGENER SACHE: Carsten Pfeiffer wird Leiter Politik und Strategie beim bne

Am 16. Oktober 2019 wird Carsten Pfeiffer neuer Leiter Politik und Strategie beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft, bne. Der Politikwissenschaftler wechselt vom Bundesverband Erneuerbare Energie, bei dem er von 2012 bis 2019 die Position des Leiters Strategie und Politik innehatte. Zuvor war er von 1998 bis 2012 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro Hans-Josef Fell, MdB.

Pfeiffer übernimmt die Position von Markus Meyer. Dieser bekleidet ab dem 16. Oktober 2019 beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft die neuen Positionen "Leiter Verbandsentwicklung" sowie "Leiter Erneuerbare Energien".

 

TOP-NEWS I: bne stellt Konzept einer CO2-orientierten Steuerreform vor

Der bne hat am 10. September ein Eckpunktepapier zur CO2-Bepreisung vorgelegt. Darin schlägt der bne eine CO2-orientierte Steuerreform für die Sektoren Energie, Wärme und Verkehr vor  ̶ eingebettet in ein abgestimmtes Paket von Entlastungen bei Steuern und Umlagen im Strompreis, Korrekturen von überholten Regelungen u.a. bei Mehrwertsteuer, Einkommensteuer sowie unterstützenden Begleitinstrumenten. Der Vorschlag des bne sieht vor, einen CO2-Preis im Energiesteuersystem auf Brenn-, Kraft- und Treibstoffe in den Sektoren Wärme und Verkehr (Non-ETS-Sektoren) sowie beim Luftverkehr einzuführen und einen CO2-Mindestpreis für die Stromerzeugung im EU-Emissionshandelssystem zu setzen. Im Gegenzug werden Steuern, Abgaben und Umlagen im Strompreis um rund 36 – 45 % gesenkt. Die Wirksamkeit der Reform ist durch Korrekturen im bestehenden System zu verbessern, indem z.B. die Deckelung der staatlichen Einnahmen aus der Luftverkehrsabgabe („Ticketsteuer“) und Emissionshandel, die Heizölermäßigung im Energiesteuergesetz und die Förderung für Heizsysteme auf Basis fossiler Energieträger gestrichen wird. Zudem sollen die Gelder verwendet werden, um gezielt Menschen mit niedrigem Einkommen zusätzlich zu entlasten.

Weitergehende Informationen:

Das bne-Eckpunktepapier

Die bne-Pressemitteilung

TOP-NEWS II: Einigung beim Eckpunkte-Papier für das Klimaschutzprogramm 2030

Nach einer 19-stündigen Verhandlung in der Nacht von Donnerstag auf Freitag zwischen den Koalitionsspitzen lag eine Einigung zum Klimapaket auf dem Tisch, die am Freitag vom Klimakabinett bestätigt und letztendlich am Mittwoch, den 25. September, vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Kern des Klimapakets ist die Einführung einer CO2-Bespreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme. Mit einem Mindestpreis von 10€ pro Tonne CO2 soll ab 2021 ein Zertifikatehandel eingeführt werden, dessen Preis jedes Jahr ansteigt. Für Entlastung soll u.a. die Erhöhung der Pendelpauschale sorgen. Des Weiteren enthält das Paket eine Vielzahl an Anreizen und Förderungen, die Investitionen von mehr als 54 Milliarden Euro bis 2023 vorsehen. So soll u.a. der Einbau von neuen Heizungen gefördert und die Mehrwertsteuer für Bahntickets gesenkt werden. Wie sich Einnahmen und Ausgaben hierzu auf Jahre und Maßnahmen verteilen, geht aus dem Finanztableau hervor, das den Eckpunkten vom 20.9. inzwischen hinzugefügt wurde.

Eckpunkte des Pakets sollen die Grundlage für das ausführlichere "Klimaschutzprogramm 2030" bilden. Entwürfe wurden schon bekannt, die Bundesregierung will das Programm aber in den kommenden Wochen fertigstellen.

Weitergehende Informationen:

Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030

Das Finanztableau

TOP-NEWS III: Öffentliche und branchenweite Kritik am Klimaschutzgesetz

Nach dem sich das Klimakabinett auf ein gemeinsames Eckpunkte-Papier geeinigt hatte und die Ergebnisse veröffentlicht wurden, war insbesondere die Kritik an dem CO2-Preis groß. Teile der Opposition im Bundestag, die Zivilgesellschaft sowie die Wissenschaft wiesen auf die geringe Lenkungswirkung eines CO2-Preises in Höhe von 10€ hin. Kritik bzw. Zweifel an der rechtmäßigen Umsetzung wurden auch geäußert. So haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Bundesumweltministerium bereits im Vorfeld Bedenken geäußert, dass ein Zertifikatehandel mit einem Mindest- und Höchstpreis eine verdeckte Steuer sei, für die der Bund keine Gesetzgebungskompetenz habe. Auch nach dem Beschluss des Klimapakets wurde die Kritik von unterschiedlicher Seite erneuert.

Auch der bne hat in mehreren Pressestatements das Eckpunkte-Papier kritisiert. Insbesondere die verspätete und ambitionslose Einführung des CO2-Handels wird kritisiert, die ein komplexes, überbürokratisches CO2-Preissystem mit sich bringt und auch keine Planungssicherheit vor 2025 liefert, wie sich der CO2-Preis von 2027 bis 2030 entwickeln soll. In einem weiteren Pressestatement sieht der bne die Bundestagsabgeordneten nun in der Pflicht, wirksame Klimaschutzmaßnahmen anzustoßen und die Beschlüsse des Bundeskabinetts nachzujustieren, insbesondere hinsichtlich eines höheren CO2-Preises.

Weitergehende Informationen:

Das bne-Statement I

Das bne-Statement II

TOP-NEWS IV: bne-Verbandsmagazin zum Thema CO2-Bepreisung veröffentlicht

Die aktuelle Ausgabe des bne-Verbandmagazins Kompass wurde am 10. September veröffentlicht. Die Kompass-Ausgabe 01/2019 mit dem Titel „Marktwirtschaft und Klimaschutz verbinden: Zeit für einen CO2-Preis“ stellt die derzeit diskutierten Ansätze und politischen Positionen vor, ob und wie Kohlendioxid einen Preis erhalten soll. In der deutschen Debatte konkurrieren im Wesentlichen zwei Positionen miteinander: Die eine setzt auf ein Handelssystem, die andere auf eine direkte CO2-Steuer. Wie eine CO2-Steuer im Alltag funktioniert, machen beispielsweise Schweden und die Schweiz vor. In Skandinavien wurde der Mechanismus bereits vor über 25 Jahren eingeführt.

Als Gastautoren konnten für die aktuelle Ausgabe diese Experten für die folgenden Themen gewonnen werden:

  • Dr. Paul R. Seger, Schweizerischer Botschafter in Deutschland: Die Schweizer Lenkungsabgabe
  • Per Thöresson, Schwedischer Botschafter in Deutschland: Das schwedische Modell eines CO2-Preises
  • Dr. Patrick Graichen, Agora Energiewende: Die Lehren aus den Gelbwesten-Protesten
  • Swantje Fiedler, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft: Optionen für einen sozialverträglichen CO2-Preis ,

  Weiterhin enthält die Publikation:

  • Interview mit Jochen Flasbarth, BMU, Prof. Dr. Ottmar Edenhofer, PIK, und Robert Busch, bne
  • Interviews mit den energie- und klimapolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen

Weitergehende Informationen:

Das bne-Verbandsmagazin Kompass

TOP-NEWS V: bne-Positionspapier „Flexibilität durch Elektromobilität“ veröffentlicht

Der bne nennt in seinem neuen Positionspapier „Flexibilität durch Elektromobilität“ Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration einer wachsenden E-Auto-Flotte in das Energiesystem und wie Flexibilitätspotentiale der Elektromobilität kosteneffizient und kundenfreundlich gehoben werden können. Der Schlüssel dafür ist intelligentes Lademanagement, das sich an den Parametern Kundenbedürfnis, Stromerzeugung und Netzauslastung ausrichtet. Damit dies möglich ist, müssen die dafür notwendigen Fahrzeugdaten verfügbar gemacht werden und marktbasierte Flexibilitätsbeschaffung im Verteilnetz bereitgestellt werden. Somit können finanzielle Anreize geschaffen werden, E-Autos zu jenen Zeitpunkten zu laden, an denen die Stromnachfrage und Netzauslastung am niedrigsten ist.

Weitergehende Informationen:

Das Positionspapier

Die bne-Pressemitteilung

TOP-NEWS VI: bne und Branche veröffentlichen Diskussionspapier zur Mieterstromförderung

Der bne und die Mieterstrombranche haben Vorschläge für den Rechtsrahmen erarbeitet, die kurz- bis mittelfristig Solaranlagen in den Städten ermöglichen sollen. Das dazugehörige Diskussionspapier wurde am 6. September veröffentlicht. Darin fordern die beteiligten Akteure der Mieterstrombranche regulatorische Maßnahmen, damit zwei Jahre nach Einführung der Mieterstromförderung die urbane Energiewende an Fahrt aufnimmt. Die Verbesserungsvorschläge der Mieterstrombranche beziehen sich auf eine Reihe von Einzelmaßnahmen: Unter anderem wird gefordert, dass die Ungleichbehandlung von Mieterstrom und Eigenversorgung aufgehoben und steuerliche Barrieren für Solarenergie beseitigen werden.

Weitergehende Informationen:

Das Diskussionspapier

EU I: von der Leyen stellt Kommissionsmitglieder vor

Die künftige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 10. September die Mitglieder der neuen EU-Kommission vorgestellt. Frans Timmermanns, sozialdemokratischer Spitzenkandidat bei der EU-Wahl und ehemaliger niederländischer Außerminister, wird dabei die wichtige Rolle des Vizekommissionspräsidenten einnehmen, der auch für die Klimapolitik zuständig sein wird. Im Gegensatz zur vorherigen EU-Kommission liegen die Bereiche Klima und Energie nicht mehr in der Verantwortung eines Kommissars. Energie wird zukünftig von Kadri Simson, ehemalige Wirtschaftsministerin in Estland, geleitet. Rovana Plumb (Transport), Janusz Wojciechowski (Landwirtschaft) und Virginijus Sinkevičius (Umwelt und Ozeane) sind weitere Kommissare, die für Aspekte der EU-Energie- und Klimapolitik zuständig seien werden.

Weitergehende Informationen:

Die gesamte EU-Kommission

Mission letter to Timmermans

Mission letter to Simson

EU II: Studie zeigt, dass Ausbau der EE Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie stärkt

Die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission hat eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass Investitionen in erneuerbare Energien erhebliche Vorteile für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie sowie einen erheblichen Schub für Beschäftigung und Wachstum bringen. So lagen in 2017 im Wärmemarkt (Biomasse, Biogas, Wärmepumpen und solarthermische Segmente) 650 000 Arbeitsplätze vor und es wurde ein Gesamtumsatz von 67,2 Mrd. EUR erwirtschaftet. Die Studie stellt jedoch auch fest, dass kein Level-Playing-Field zwischen den einzelnen Energieträgern vorliegt. Um dieses Problem zu beheben, empfiehlt die Studie die Schaffung eines europäischen Heizmarktes, in dem ein CO2-Preis integriert wird, wodurch gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. In einem weiteren Teil der Studie werden EE-Zielvorgaben für die Industrie diskutiert und welche Auswirkungen diese auf die Bruttowertschöpfung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Erneuerbaren-Sektor haben.

Weitergehende Informationen:

Die Studie

EU III: Kommission stellt Evaluationsbericht zu Energiesteuern vor

Die EU-Kommission hat einen Evaluationsbericht zu den seit 2003 geltenden EU-Vorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen veröffentlicht. Darin kommt sie zu dem Ergebnis, dass diese nicht mehr zeitgemäß seien und mit der Klima- und Energiepolitik der EU nicht Schritt gehalten können. Dass darauf aufbauend Änderungsvorschläge erarbeitet werden, ist noch nicht abzusehen.

Die Energiebesteuerungsrichtlinie aus dem Jahr 2003 legt Mindeststeuersätze für Erzeugnisse fest, die als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden, sowie für elektrischen Strom. Die Mitgliedstaaten können ihre nationalen Steuersätze nach eigenem Ermessen auch oberhalb dieser Mindeststeuersätze festsetzen.

Weitergehende Informationen:

Der Bericht

BMWi: Mieterstrombericht bescheinigt schlechte Zwischenbilanz

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 18. September den Bericht zur Evaluierung der Mieterstromregelungen veröffentlicht. Darin wird deutlich, dass der Mieterstrom deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Denn im Juli 2019 waren lediglich Mieterstromanlagen mit insgesamt ca. 14 MW gemeldet. Das sind nur rund ein Prozent der jährlichen Obergrenze für den Mieterstromzuschlag, die bei 500 MW liegt. Der Bericht zeigt auf, dass die aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen nicht ausreichen, um das Potenzial der Mieterstromprojekte auszuschöpfen und es daher notwendige Anpassungen bedarf: Verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen durch eine Anhebung der Vergütung, eine Präzisierung der aktuellen Regelungen zur Anlagenzusammenfassung, sowie eine Klarstellung der Zulässigkeit des Lieferkettenmodells.

Der bne hat in seiner Pressemitteilung die unbefriedigende Situation angemahnt und eine schnelle und konsequente Überarbeitung der Mieterstromförderung gefordert.

Im Vorfeld der Veröffentlichung des Berichtes haben die beiden Bundestagsabgeordneten Klaus Mindrup (SPD) und Andreas Lenz (CSU) Stakeholder aus Politik und Unternehmen sowie Verbandsvertreter zu einer Mieterstrom-Runde in den Bundestag eingeladen, bei der auch der bne vertreten war. Beim Austausch der unterschiedlichen Akteure hat der bne auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass neben der genannten Kritik im Mietstrombericht auch Anpassungen im Wohneigentumsrecht notwendig sind, um Mieterstromprojekte zukünftig zu stärken.

Weitergehende Informationen:

Der Bericht des BMWi

Die bne-Pressemitteilung

BNETZA I: Festlegung volatiler Kosten zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 2. September den Referenzpreis für Verlustenergie für das Jahr 2020 festgelegt. Mit 51,01 Euro/MWh wurde der Preis deutlich angehoben. Die Energie, die bei Transport, Umspannung oder Verteilung verloren geht, muss durch den Stromnetzbetreiber ausgeglichen werden. Die dabei entstehenden Kosten können durch die Netzbetreiber geltend gemacht und auf die Netzentgelte umgelegt werden. Die Verlustenergiekosten des jeweiligen Kalenderjahres ergeben sich aus dem Produkt des Referenzpreises und der ansatzfähigen Menge. Die Berechnung des Referenzpreises erfolgt anteilig aus dem Baseload-Preis (69 %) und dem Peakload-Preis (31 %).

Weitegehende Informationen:

Die Festlegung der BNetzA

BNETZA II: Vorgaben zu Jahres- /Tätigkeitsabschlüssen von Netzbetreibern & vertikal integrierten EVU

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Verfahren zur Festlegung von Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 2. Oktober 2019 eingereicht werden. Hintergrund des Verfahrens sind die Erfahrungen der Beschlusskammer 9 der BNetzA aus den bisherigen regulatorischen Verwaltungsverfahren insbesondere zur Festlegung der kalendarischen Erlösobergrenzen sowie zur Genehmigung der Salden der Regulierungskonten.

Weitergehende Informationen:

Der Festlegungsentwurf

BNETZA III: Mitteilung zum Beschluss „GaBi Gas 2.0“

Die Bundesnetzagentur verspricht, die Qualität der untertägigen Informationsbereitstellung bei der Gasbilanzierung weiter im Blick zu behalten. Das geht aus der am 20. September veröffentlichten Mitteilung Nr. 4 zur Umsetzung der Festlegung „GaBi Gas 2.0“ hervor. Anlass war der von den Marktgebietsverantwortlichen hierzu vorgelegte Bericht, der zeigte, dass im Zeitraum 2017/18 bei rund 20 % der Gasnetzbetreiber noch erhebliche Defizite bei Datenqualität und fristgerechter Übermittlung bestanden. Die Beschlusskammer 7 befragte daraufhin gezielt diese Netzbetreiber nach Gründen für die hohen Fehlerquoten – mit dem Ergebnis: rund 2/3 der Fehler ließen sich auf Probleme bei der Datenübertragung, beim Energiedatenmanagement oder dem Zusammenspiel von beidem zurückführen. Die Regulierungsbehörde kündigt in der Mitteilung nun an, diese Befragung für das Gaswirtschaftsjahr 2018/19 zu wiederholen – auch um zu prüfen, ob Verbesserungen erfolgt sind.

Weitergehende Informationen:

Die Mitteilung der BNetzA

BNETZA IV: 450 MHz-Funkfrequenz für die Energiewirtschaft

Auch nach 2020 soll die Energiewirtschaft die 450-MHz-Funkfrequenzen nutzen können. Dafür hat sich der Beirat der Bundesnetzagentur am 23. September ausgesprochen. Somit kann die Energiewirtschaft auch weiterhin auf die langwellige Funkfrequenz zurückgreifen. Ein solches Netz ist ein zentrales Element, um die vielfältigen Aufgaben einer intelligenten und digitalen Vernetzung im Bereich der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Damit werden u.a. Lösungen im Bereich der Netzüberwachung und -steuerung, der Anbindung von Erzeugungs- sowie Verbrauchsanlagen und des Auslesens intelligenter Messsysteme ermöglicht. Die 450-MHz-Funkfrequenz gilt als sichere, schwarzfallfeste und bundesweit verfügbare Kommunikationslösung.

BUNDESRAT: Gesetzesantrag zur Elektromobilität wird vorgestellt

Zur Förderung der Elektromobilität möchten Baden-Württemberg und Bayern den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. In einem Gesetzesantrag schlagen sie dafür Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz vor. Die Initiative wurde am 20. September 2019 im Bundesrat vorgestellt. Danach soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt. Einen ähnlichen Vorstoß hat der Bundesrat bereits im Dezember 2017 beschlossen und dem Bundestag zugeleitet (BR-Drs. 730/17).

Weitergehende Informationen:

Der Gesetzesantrag

MONOPOLKOMMISSION: 7. Sektorgutachten Energie veröffentlicht

Die Monopolkommission hat am 18. September das 7. Sektorgutachten Energie “Wettbewerb mit neuer Energie“ veröffentlicht. Darin macht die Monopolkommission auf Wettbewerbsprobleme aufmerksam, die mit der Energiewende verbunden sind. So werden u.a. in den Bereichen Ausschreibungen für Windenergie als auch beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge Wettbewerbsprobleme gesehen. Der bne greift in seinem Statement noch zwei weitere Probleme auf, die in dem Bericht auch genannt werden. So werden die kurzfristige Einführung der Regelarbeitsmärkte und eine Einführung einer Preisobergrenze von Monopolkommission und bne als geeignete Instrumente genannt, um die aktuell problematische Situation bei der Regelenergiebeschaffung aufzulösen. Außerdem zeigt der Bericht, dass im Segment der PV niedrigere Preise möglich wären, wenn eine offenere Flächenkulisse vorliegen würde.

Weitergehende Informationen:

Das Sektorgutachten

Das bne-Statement

NIEDERSACHSEN: SPD und CDU vereinbaren Klimagesetz

Die niedersächsischen Regierungsfraktionen von SPD und CDU haben sich auf einen Entwurf für ein Klimagesetz in Niedersachsen geeinigt. Im vergangenen Monat hatte die SPD-Fraktion das Papier bereits gebilligt, am 10. September stimmte dann auch die CDU-Fraktion zu. Mit diesem Gesetz werden Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, zum Schutz und Aufbau von Kohlenstoffspeichern und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Niedersachsen festgelegt und notwendige Umsetzungsinstrumente geschaffen. Konkret heißt das, dass die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % im Vergleich zu 1990 sinken sollen. Bis 2050 wird eine Reduktion um 80 bis 95 % angestrebt.

Weitergehende Informationen:

Der Gesetzentwurf

FÖRDERUNG I: Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge wird gefördert

Das Land Baden-Württemberg wird zukünftig den Aufbau von nicht-öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos von Unternehmen fördern. Unternehmen haben somit die Möglichkeit, Förderung für Ladesäulen zu beantragen, die zum Beispiel von ihren Mitarbeitern zum Aufladen ihrer privaten E-Fahrzeuge genutzt werden können. Das neue Programm heißt Charge@BW und hat zum 1. September 2019 begonnen. Die Förderanträge können ab dem 1. November 2019 bei der L-Bank gestellt werden. Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt werden gefördert.

Weitergehende Informationen:

Die Fördergrundsätze

FÖRDERUNG II: Förderprogramme für Stromspeicher in Berlin und Sachsen-Anhalt

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin fördert ab Oktober 2019 die Anschaffung von netzdienlichen, sekundären Stromspeichersystemen. Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Photovoltaik in Berlin zu unterstützen und den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auch in sonnen- und windarmen Zeiten zu erhöhen. Der Speicher muss mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage kombiniert werden. Das Verhältnis von Nennleistung der neu zu errichtenden PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 Kilowatt peak (kWp) je 1 Kilowattstunde (kWh) betragen. Die Förderung wird 300 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Stromspeichersystems betragen. Maximal werden 15.000 Euro pro Stromspeichersystem gewährt.

Auch in Sachsen-Anhalt wird mit einem neuen Förderprogramm der Einbau von Stromspeichern für Photovoltaik-Dachanlagen gefördert. Das Land fördert mit dem Speicherförderprogramm die Beschaffung und Errichtung eines Stromspeichers für Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von bis zu 30 kWp. Mieterstrommodelle werden bis zu einer installierten Leistung von 100 kWp gefördert. Eine Förderung des Speichersystems gibt es nur dann, wenn gleichzeitig eine neue Photovoltaikdachanlage in Betrieb genommen oder die Leistung einer bestehenden Photovoltaikdachanlage mindestens verdoppelt wird. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 Euro je Vorhaben. Wer zusätzlich einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 Kilowatt (kW) installiert, erhält einen einmaligen Bonus von bis zu 1.000 Euro.

Weitergehende Informationen:

Das Förderprogramm Stromspeicher Berlin

Das Speicherförderprogramm Sachsen-Anhalt

EVENTS: bne ist Kooperationspartner des dena-Energiewende-Kongresses 2019 am 25. und 26. November

Unter dem Motto "EIN NEUER RAHMEN" orientiert sich das Programm des Kongresses an drei Clustern: Integrierte Energiewende - Integrierte Infrastruktur und Innovationen.

Sind die Energie- und Klimaziele für 2030 noch realistisch zu erreichen? Passt der finanzielle und ökonomische Rahmen? Wird eine nachhaltige Wirtschaftspolitik ausreichend fokussiert?

Darüber wird auf dem dena-Energiewende-Kongress 2019 am 25. und 26. November diskutiert. Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland wird den Kongress mit einer Keynote eröffnen.

Der bne ist Kooperationspartner des Kongresses.

Weitergehende Informationen:

Das Kongressprogramm

bne IN DEN MEDIEN:

bne bei Tagesspiegel Background, energate messenger, Handelsblatt, Energie & Management  und pv magazine u.v.m: Zahlreiche Medien berichteten im vergangenen Monat über Aktivitäten des bne, u.a. über den bne-Vorschlag einer CO2-orientierten Steuerreform. Außerdem wurde die bne-Forderung nach intelligentem Laden als Standard für Elektrofahrzeuge von ZfK, sonnenseiten.com, energie.de, emobilitaet.online in die Berichterstattung aufgenommen.

Weiterhin veröffentlichte pv magazine einen Audio-Podcast, in dem bne-Geschäftsführer Robert Busch über die Ziele und die Arbeit des Verbandes Auskunft gibt.

Einen Überblick finden Sie hier:  https://www.bne-online.de/de/presse/medienecho/ 

Impressum

Redaktion: Maximilian Weiß

Mitarbeit: Alena Müller

Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin

Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10

mail@bne-online.de
www.bne-online.de

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