Lieber Leserinnen und Leser,
die Union hat zwar erst für Mitte September ihr umfassendes Klimaschutzkonzept inklusive einer CO2-Bespreisung angekündigt, zeigte aber im August Stück für Stück, was sie sich darunter vorstellt. So hat Annegret Kramp-Karrenbauer gemeinsam mit dem stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Andreas Jung in einem Gastbeitrag am 11. August für die "Welt am Sonntag" eine umfassende Steuerreform im Energiesektor sowie eine Abwrackprämie für Ölheizungen gefordert. Bundeskanzlerin Merkel erklärte zwei Tage später, dass sie den Vorschlag einer CO2-Steuer skeptisch sieht und einen Handel mit Zertifikaten ausgeweitet auf die Sektoren Wärme und Verkehr präferiert. Und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat jüngst Eckpunkte seiner Mittelstandsstrategie vorgestellt, die vorsieht, dass Unternehmen, im Falle der Einführung eines CO2-Preises, bei den Stromkosten umfassend entlastet werden sollen. Das gesamte Konzept soll noch vor der Sitzung des Klimakabinetts am 20. September veröffentlicht werden.
Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:
TOP-NEWS I: Bundeskabinett beschließt Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat am 28. August den vom BMWi vorgelegten Entwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ beschlossen. Zur Unterstützung des Strukturwandels erhalten die vom Ausstieg aus der Kohleverstromung betroffenen Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro. Die Regionen können mit den Finanzhilfen die Wirtschaft in unterschiedlichsten Bereichen ankurbeln, etwa mit wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, der Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder beim Umweltschutz und der Landschaftspflege. Das Gesetz muss noch durch den Bundestag beschlossen werden.
Zuvor hatte das BMWI am 21. August den Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes zur Konsultation gestellt. Das BMWi hat die Konsultation sehr kurzfristig angesetzt und den Verbänden nur einen Tag Zeit gegeben, um eine Stellungnahme zu erarbeiten.
Der bne bedauert in seiner Stellungnahme, dass in dem Entwurf eine naheliegende ergänzende Lösung bisher übersehen wurde: Die energiewirtschaftliche Weiternutzung der Braunkohlereviere. Denn in dem Maße, wie Braunkohlekraftwerke stillgelegt werden, müssen auch erneuerbare Energien ausgebaut werden. Und dafür haben die Braunkohlereviere beste Voraussetzungen, handelt es sich doch um Kraftwerksstandorte mit großen Netzanschlüssen und viel Fläche. In Zeiten, in denen der Ausbau klimafreundlicher erneuerbarer Energien immer mehr von der Verfügbarkeit von Flächen abhängt, müssen die Braunkohlereviere Teil der Lösung werden. Der Bau neuer regenerativer Erzeugungsanlagen in den Revieren ist Garant für einen erfolgreichen Strukturwandel in den Kohleregionen.
Der bne merkt in seiner Stellungnahme auch an, dass die avisierten Klimaschutzziele nur zu erreichen sind, wenn die Bundesregierung weitere Maßnahmen schnell angeht. So braucht es einen wirksamen CO2-Preis auch in den Sektoren Wärme und Verkehr, um ein Level-Playing-Field zwischen den Energieträgern zu schaffen und Ökostrom für das Heizen und Fahren attraktiv zu machen. Es muss ein marktliches Konzept entwickelt werden, das jenseits des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Investitionen in saubere Technologien anreizt und eine Nachfrage nach Ökostrom aus dem Markt erzeugt.
Weitegehende Informationen:
Der Gesetzesentwurf
Die bne-Stellungnahme
Das bne-Statement
TOP-NEWS II: bne reicht Stellungnahme zu Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans ein
Der bne hat sich an der Konsultation des BMWi zum Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans beteiligt und seine Stellungnahme am 2. August eingereicht. Darin begrüßt der bne grundsätzlich den vorgelegten Entwurf und fordert neben den klaren Zielvorgaben jedoch auch gut steuerbare Instrumente, die einerseits klimafreundliche Anreize setzen und andererseits den Einstieg in die Sektorenkopplung stärken.
Weitergehende Informationen:
Die bne-Stellungnahme
ANZEIGE_____________________________________
________________________________________________________
EU I: ACER veröffentlich Brief zu REMIT-Datenqualität und REMIT Quarterly
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 26. Juli den dritten offenen Brief zur REMIT-Datenqualität veröffentlicht. REMIT Open Letters sollen die Zusammenarbeit zwischen ACER und den Berichtsparteien fördern, indem diese über die regelmäßigen Bewertungen von ACER hinsichtlich der Vollständigkeit, Genauigkeit und Aktualität der im Rahmen von REMIT erhaltenen Daten informieren.
Zudem veröffentlichte ACER am 30. Juli die neuste Ausgabe des REMIT Quarterly. Die Ausgabe enthält u.a. einen Bericht über das grenzüberschreitende Intraday-Marktprojekt (XBID) und die Auswirkungen auf die Überwachungsaktivitäten der Agentur. Außerdem wird ein Überblick über die Pläne der Agentur zur Überarbeitung ihrer elektronischen Formate für die Meldung von Transaktionsdaten, Grunddaten und Insiderinformationen gegeben.
Weitergehende Informationen:
REMIT Quarterly
EU II: Dritter CEER-Berichte zu Verbraucherthemen in der Neufassung der Elektrizitätsrichtlinie veröffentlicht
Der Rat der europäischen Regulierer (CEER) hat am 7. August seinen dritten Bericht zu Verbraucherthemen im Rahmen der Neufassung der Elektrizitätsrichtlinie veröffentlicht. Der Bericht ist eine Sammlung von Fallstudien zur Implementierung von Technologien, die den Verbrauchern im Rahmen des Clean Energy Package zugutekommen. Darin werden Fallstudien aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu folgenden Themen beschrieben:
- Vorvertragliche Informationen
- Energieverträge
- Rechnungsstellung und Abrechnungsinformationen
- Umschaltung
Mit den Berichten möchte CEER zu einem besseren Bewusstsein und Verständnis für die neuen Bestimmungen der Richtlinie beitragen und ihre Umsetzung und Anwendung durch die nationalen Regulierungsbehörden, politische Entscheidungsträger, Marktteilnehmer und Verbraucher erleichtern.
Weitergehende Informationen:
Der Bericht
EU III: ACER veröffentlicht Empfehlung zu grenzüberschreitenden Stromhandel
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat eine Empfehlung zur Umsetzung einer Mindestkapazität in Höhe von 70% für den grenzüberschreitenden Handel veröffentlicht, die gemäß Art. 16 Abs. 8 der EU-Verordnung 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt festgelegt werden müssen.
Die ACER-Empfehlung ist auf die von der Europäischen Kommission im November 2016 vorgelegten Vorschläge für das Clean Energy Package zurückzuführen. Dieses enthält eine spezifische Bestimmung zur Kapazitätsberechnung, die vorsieht, dass die Übertragungsnetzbetreiber ab dem 1. Januar 2020 ein verbindliches Mindestmaß für den zonenübergreifenden Handel zur Verfügung stellen. Die veröffentlichte Empfehlung fördert eine konsequente Umsetzung dieser Bestimmung. Sie bietet den Übertragungsnetzbetreibern Leitlinien für die Umsetzung des Kapazitätsziels von mindestens 70 % und den Regulierungsbehörden Leitlinien für die Überwachung der Erreichung dieses Ziels in harmonisierter und kohärenter Weise.
Weitergehende Informationen:
Die ACER-Empfehlung
EU IV: ACER startet Konsultation zu Zuteilungsregeln bei grenzüberschreitendem Handel
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 23. August eine Konsultation zu Zuteilungsregeln bei grenzüberschreitendem Handel gestartet.
Im Juli 2019 legten die europäischen Übertragungsnetzbetreiber ACER den Vorschlag zur Änderung der harmonisierten Zuteilungsregeln für langfristige, zonenübergreifende Übertragungsrechte vor. Ziel des Vorschlags ist die Förderung eines wirksamen langfristigen grenzüberschreitenden Handels durch die Entwicklung gleicher Wettbewerbsbedingungen in ganz Europa. In den gemeinsamen Regeln sind unter anderem die Rechte und Pflichten der registrierten Teilnehmer sowie die Voraussetzungen für die Teilnahme an Versteigerungen festgelegt. Für diesen Vorschlag können interessierte Parteien bis zum 12. September ihre Stellungnahme einreichen.
Weitergehende Informationen:
Das Konsultationsdokument
BMWI I: BM Altmaier kündigt Krisengipfel zu Windenergie an
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am 31. Juli auf den starken Rückgang des Ausbaus der Windkraft reagiert und einen Krisengipfel für den 5. September mit relevanten Akteuren aus Wirtschaft, den Ländern, aber auch mit Bürgerinitiativen angekündigt. Der Gipfel soll zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen vermitteln, um die Akzeptanz für den Bau von Windkraftanlagen zu erhöhen.
BMWI II: Gutachten zur Telekommunikationsinfrastruktur für die Digitalisierung der Energiewende veröffentlicht
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 20. August eine Studie veröffentlicht, welche die Vor- und Nachteile verschiedener Telekommunikationstechnologien für die Digitalisierung der Energiewende untersucht. Experten des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) untersuchten die Anforderungen der Energieversorgung an Telekommunikationsinfrastrukturen und an die Regulierung. Konkret wurde untersucht, ob die vorhandenen Angebote von Telekommunikationsnetzbetreibern geeignet und verfügbar sind, um Verteilernetzbetreiber und Messstellenbetreiber bei der Digitalisierung ihrer Prozesse (z.B. Steuerung und Kontrolle der Netze, Übertragung von Messwerten, Angebot von Mehrwertdiensten) zu unterstützen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ein eigenes Mobilfunknetz für kritische Infrastrukturen im Frequenzbereich 450 MHz die besonderen Anforderungen umfassend und mit den niedrigsten Kosten erfüllen könnte.
Weitegehende Informationen:
Die Studie
BMWI III: Gutachten zur Digitalisierung der Energiewende veröffentlicht
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach monatelangem Warten das Gutachten zur § 14a-Verordnung veröffentlicht. Das Gutachten wurde vom BMWi vor längerer Zeit im Rahmen des Projekts „Digitalisierung der Energiewende“ in Auftrag gegeben. Ziel der Beauftragung war, auf Basis des Gutachtens zu entscheiden, wie der regulatorische Rahmen ausgestaltet werden muss, damit Flexibilität genutzt werden können. Dafür finden sich im Gutachten Vorschläge für das Marktdesign für intelligente Netze, die Steuerbarkeit flexibler Verbraucher und die Schaffung von Anreizen für netzorientiertes Verhalten. Der im Gutachten dargestellte Vorschlag umfasst insbesondere folgende Punkte:
- Flexible Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG sollen sein: Ladeeinrichtungen für Elektromobile, PtH-Anlagen in Form von Speicherheizungen oder Wärmepumpen, dezentrale Speicher
- Die Verbraucher werden in drei Gruppen unterschieden (anbei Ausgestaltungsbeispiel für die vorgeschlagene Netzentgeltsystematik und Darstellung der Verbrauchergruppen):
- Der klassische Verbraucher ohne flexible Verbrauchseinrichtungen
- Der teilflexible Verbraucher mit klassischen und einzelnen flexiblen Verbrauchseinrichtungen
- Der vollflexible Verbraucher besitzt ein Energiemanagementsystem und klassische sowie flexible Verbrauchseinrichtungen werden darüber koordiniert
- Teil- bzw. vollflexible Kunden sollen für ihren flexiblen Verbrauch an § 14a EnWG teilnehmen müssen. Aus der momentanen Freiwilligkeit in § 14a EnWG soll eine Pflicht werden.
- Die VNB-Eingriffe sollen begrenzt werden: Pro kW bedingter Bestellleistung soll der Verbrauch höchstens um 2 kWh/Tag reduziert werden können, es müssen mindestens 22 kWh/Tag Verbrauch gewährleistet sein.
- Diese VNB-Eingriffe werden nicht angekündigt, sondern kurativ zur EP-Behebung eingesetzt.
- Die momentane Praxis der VNB, einen separaten Zählpunkt pro steuerbarer Verbrauchseinrichtung zu verlangen, soll eingeschränkt werden. Ein separater Zählpunkt soll nur dort zwingend vorgeschrieben werden, wo dies technisch zur Durchführung erforderlich ist.
Weitergehende Informationen:
Das Gutachten
BMVI: Neuer Förderaufruf für E-Ladestationen gestartet
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 19. August seinen vierten Aufruf zur Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur veröffentlicht. Mit der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ und den dazugehörigen Aufrufen soll ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur ermöglicht werden. Hierfür werden bis 2020 insgesamt 300 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Die Förderrichtlinie und die jeweiligen Aufrufe dienen in erster Linie der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur. Die Antragstellung ist in der Zeit vom 19.08.2019 bis einschließlich 30.10.2019 über das Förderportal des Bundes easy-online möglich.
Weitegehende Informationen:
Der vierte Förderaufruf
BMF: Kabinett beschließt weitere steuerliche Förderung der Elektromobilität
Das Bundeskabinett hat am 31. Juli den Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität auf den Weg gebracht. In dem Gesetz werden u.a. folgenden Punkte behandelt:
- Steuerbefreiung für Ladestrom und Pauschalbesteuerung für Ladevorrichtung
- Sonderabschreibungen für Elektrolieferfahrzeuge
- Dienstwagenbesteuerung – Verlängerung der Sonderregelung für Elektrofahrzeuge
- Gewerbesteuerliche Erleichterungen bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen
Der bne begrüßt in einem Statement grundsätzlich die steuerliche Förderung von Elektromobilität, fordert aber gleichzeitig auch zeitnah wirksame Rahmenbedingungen, die Anreize für ein intelligentes Lademanagement schaffen.
Weitergehende Informationen:
Die BMF-Meldung
Das bne-Statement
BMJV: Abschlussbericht zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes liegt vor
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorgelegt. Mit der Reform des WEG soll die Grundlage geschaffen werden, dass Wohnungseigentümer und Mieter zukünftig leichter eine eigene Ladestation für ihr Elektroauto bauen können. Nach heutigem Stand müssen alle Miteigentümer bei Umbauten an dem Gemeinschaftseigentum zustimmen. Die Arbeitsgruppe schlägt nun vor, dass zukünftig die baulichen Maßnahmen durchgeführt werden können, wenn mehr als 50% der stimmberechtigen Eigentümer zustimmen. Auf Grundlage des Abschlussberichts wird bis Ende des Jahres ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der voraussichtlich 2020 beschlossen werden soll.
Weitergehende Informationen:
Der Abschlussbericht
BNETZA I: Die vierte unterzeichnete Ausschreibung für Onshore-Wind
Die Bundesnetzagentur hat am 9. August die Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Das Wettbewerbsniveau ist erneut deutlich gesunken: Von den ausgeschriebenen 650 MW konnten nur 208 MW an zulässige Gebote vergeben werden, damit wurde weniger als ein Drittel der ausgeschriebenen Menge vergeben. Der durchschnittliche Zuschlagswert ist der für diese Runde geltende Höchstwert von 6,20 ct/kWh.
Weitegehende Informationen:
Die Ausschreibungsergebnisse
BNETZA II: Standardbedingungen der ÜNB für die zukünftige Kapazitätsreserve im Strommarkt genehmigt
Die Bundesnetzagentur hat am 23. Juli die Standardbedingungen der Übertragungsnetzbetreiber für die zukünftige Kapazitätsreserve im Strommarkt genehmigt. Mit den Standardbedingungen schaffen die Übertragungsnetzbetreiber die Grundlage, auf der sie die Reserveanlagen in der Kapazitätsreserve kontrahieren werden. Die Standardbedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber und dem Anlagenbetreiber. Darin enthalten sind u.a. Regelungen über die Verfügbarkeit und den Einsatz der Kapazitätsreserveanlage, die zu zahlende Vergütung, Vertragsstrafen und Rechtsnachfolgeregelungen.
Die Ausschreibung für den ersten Erbringungszeitraum (1. Oktober 2020 bis 30. September 2022) startet am 1. September 2019 und endet am 1. Dezember 2019.
Der bne kritisiert in einem Statement die einseitigen Ausschreibungsbedingungen, die auf konventionelle Kraftwerke ausgerichtet sind, so dass regelbare Lasten keine faire Chance haben und absehbar nicht zum Zuge kommen werden.
Weitergehende Informationen:
Die Standardbedingungen
Das bne-Statement
BNETZA III: Netzentwicklungsplan 2030 für Konsultation veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan geprüft und mehrere Vorschläge der Übertragungsnetzbetreiber für unnötig befunden. Die Bundesnetzagentur sieht 96 von 164 der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen für erforderlich. So soll eine weitere unterirdische Stromtrasse von Schleswig-Holstein nach Nordrhein-Westfalen gebaut werden. Eine weitere Stromautobahn nach Baden-Württemberg wurde hingegen gestrichen. Auch eine von Amprion betriebene Power-to-Gas-Anlage konnte der Prüfung nicht standhalten. Ebenso stehen mehrere Netzbooster vor dem Aus. Die BNetzA hat den vorläufigen Netzentwicklungsplan zur Konsultation gestellt.
Weitergehende Informationen
Der Entwurf des Netzentwicklungsplans
BNETZA IV: Festlegungsverfahren zur „GeLi Gas 2.0“ eröffnet
Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. August ein Festlegungsverfahren zur „GeLi Gas 2.0“ eröffnet. Dabei greift die BK 7 die Möglichkeit zur Anbindung von Gaszählern an ein Smart-Meter-Gateway auf. Zusätzlich werden aber auch Vorgaben zur Verschlüsselung und zum Datenaustausch geändert und verschiedene Einzelregelungen abweichend geregelt (z.B. verkürzte Fristen bei Identifikation mit MaLo). Die Vorgaben zu den Geschäftsprozessen werden dabei abweichend vom bisherigen Verfahren nur noch in Textform beschrieben und weichen insoweit auch formal deutlich von den Vorgaben im Strom ab.
Die Beschlusskammer bittet um Stellungnahmen bis zum 30. September 2019.
Weitergehende Informationen:
Die Informationen zum Festlegungsverfahren
BRAT: Bayern und Baden-Württemberg beschließen Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobilität in Mietwohnungen
Die Landesregierung von Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung haben auf ihrer gemeinsamen Kabinettsitzung in Meersburg eine Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobilität in Mietwohnungen und in Wohnungseigentümergemeinschaften beschlossen. Die von Baden-Württemberg erarbeitete Initiative sieht vor, die rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge zu senken.
Der Gesetzentwurf sieht eine neue Bestimmung im Mietrecht vor, wonach der Mieter gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Erlaubnis zum Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten haben soll. Der Vermieter soll die erforderliche Erlaubnis verweigern können, wenn er sich verpflichtet, selbst eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen, oder wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung des Gebäudes überwiegt. Ebenso soll im Wohnungseigentumsrecht ein entsprechender Anspruch des Wohnungseigentümers geschaffen werden, wonach die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau einer Ladestation zu gestatten hat und beschließen kann, dass der Bauwillige die Kosten zu tragen hat.
Weitergehende Informationen:
Die Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg
EEG: Umlage steigt 2020 leicht an
Die Agora Energiewende hat für das Jahr 2020 die EEG-Umlage prognostiziert und erwartet einen leichten Anstieg. Die Abgabe wird voraussichtlich zwischen 6,5 und 6,7 Cent pro Kilowattstunde liegen. Da auch die Börsenstrompreise steigen, werden Haushalte voraussichtlich mit höheren Strompreisen rechnen müssen. Der Anstieg der EEG-Umlage ist auf zwei Gründe zurückzuführen. Einerseits steigen mit dem Ausbau der Offshore-Windanlage die Förderkosten, andererseits gehen die Überschüsse auf dem EEG-Konto zurück.
Weitergehende Informationen:
Die Meldung der Agora Energiewende
STUDIE: Agora Verkehrswende veröffentlicht Studie zu Verteilnetzausbau für die Energiewende
Gesteuertes Laden von Elektrofahrzeugen verhindert Mehrkosten für das Verteilnetz. Das ist die zentrale Aussage der am 26. August veröffentlichten Studie „Verteilnetzausbau für die Energiewende - Elektromobilität im Fokus“ im Auftrag von Agora Energiewende, Agora Verkehrswende und The Regulatory Assistance Project (RAP). Die Studie rechnet vor, dass 15 Millionen Elektro-PKWs bis 2030 zu Investitionen in die Verteilnetze von 36 Milliarden Euro (oder jährlich 2,4 Milliarden Euro) führen würden. Die Studie betont, dass insgesamt durch die Elektromobilität nicht mehr in das Verteilnetz investiert werden müsse als ohne Markthochlauf von E-Fahrzeugen. Entscheidend dafür sei, dass Elektrofahrzeuge gesteuert laden.
Weitegehende Informationen:
Die Studie
EVENTS: bne ist Kooperationspartner des dena-Energiewende-Kongresses 2019 am 25. und 26. November
Unter dem Motto "EIN NEUER RAHMEN" orientiert sich das Programm des Kongresses an drei Clustern: Integrierte Energiewende - Integrierte Infrastruktur und Innovationen.
Sind die Energie- und Klimaziele für 2030 noch realistisch zu erreichen? Passt der finanzielle und ökonomische Rahmen? Wird eine nachhaltige Wirtschaftspolitik ausreichend fokussiert?
Darüber wird auf dem dena Energiewende-Kongress 2019 am 25. und 26. November diskutiert. Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland wird den Kongress mit einer Keynote eröffnen.
Der bne ist Kooperationspartner des Kongresses.
Weitergehende Informationen:
Das Kongressprogramm
bne IN DEN MEDIEN:
bne bei Tagesspiegel Background, energate messenger, Energie & Management und pv magazine u.v.m: Zahlreiche Medien berichteten im vergangenen Monat über Aktivitäten des bne, u.a. dass die Bundesnetzagentur die Standardbedingungen der Übertragungsnetzbetreiber für die zukünftige Kapazitätsreserve im Strommarkt genehmigt hat. Die Artikel beschreiben auch die Position des bne. Der Verband kritisiert, die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur mache sichtbar, dass zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung der Nachfrage fehlten und damit ein zentrales Element der Energiewende nach wie vor verhindert
Einen Überblick finden Sie hier: https://www.bne-online.de/de/presse/medienecho/
Impressum
Redaktion: Maximilian Weiß
Mitarbeit: Alena Müller
Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin
Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10
mail@bne-online.de
www.bne-online.de
Dem bne auf Twitter folgen.
Den Newsletter abonnieren.
Dieser Newsletter ist ein Service des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e.V. (bne). Eine gewerbliche Nutzung der Artikel oder Dokumente ist nur mit Zustimmung des bne erlaubt.
Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten wollen, nutzen Sie bitte diesen Link
bne. Wir setzen Kräfte frei.