Lieber Leserinnen und Leser,
es kommt einem vor, wie ein Déjà-vu. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will den Netzausbau beschleunigen. Dazu hat er diese Woche einen Aktionsplan Stromnetz vorgestellt, der Verfahren vereinfachen und die Koordination von Bund, Ländern und Behörden verbessern soll. Der erste Versuch, bei dem Thema voran zu kommen, ist es nicht. Bereits das Energieleitungsausbaugesetz aus dem Jahr 2009 sollte Fortschritte bringen, mit überschaubaren Ergebnissen. Immerhin zeigt das Auftreten des Wirtschaftsministers, dass er sich einem einzelnen, wenn auch schwerwiegenden Problem der Energiepolitik zuwendet. Fast ein Jahr nach der Bundestagswahl wird das auch Zeit.
Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:
TOP NEWS I: Verbändeallianz fordert Änderungen am Mieterstromgesetz
Vor einem Jahr trat das Mieterstromgesetz in Kraft; bisher wurden jedoch nur wenige Projekte nach den Vorgaben realisiert. Der bne forderte daher Ende Juli gemeinsam mit neun weiteren Verbänden, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband, der deutsche Mieterbund, der Bundesverband Solarwirtschaft und der Immobilienverband GDW, Änderungen am Gesetz. In einem öffentlichen Schreiben, das unter anderem an das Bundeswirtschaftsministerium geschickt wurde, kritisieren die Verfasser dabei die ungleiche Belastung von Mieterstrom und solarem Eigenverbrauch mit der EEG-Umlage. Die sei ein Haupthindernis für Mieterstromprojekte. Auch die nach wie vor unklare Definition des räumlichen Zusammenhangs sei ein Hemmnis. Der bne kritisierte in einem Pressestatement vom 25. Juli, dass durch die vielen Einschränkungen und bürokratischen Regelungen des Gesetzes viel dezentrales Erzeugungspotential insbesondere in den Städten verschenkt werde. „Wir würden uns wünschen, dass die Bundesregierung nun endlich die regulatorischen Fesseln beim Mieterstrom löst“, heißt es in einem bne-Statement zur Verbändeallianz.
Zum Download:
Das Papier Verbändeallianz „Ein Jahr Mieterstrom“
Das Pressestatement des bne
TOP NEWS II: bne kommentiert Klage der EU-Kommission gegen Deutschland
Am 19. Juli hat die EU-Kommission Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union gegen Deutschland eingereicht. Der Vorwurf: Verstoß gegen das 3. Energiepaket. So sieht Brüssel die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde in Deutschland dadurch eingeschränkt, dass viele Aspekte für den Zugang zu Netzen oder Regelenergiedienstleistungen bereits durch Einzelverordnungen der Bundesregierung geregelt werden. Beispiele sind etwa die StromNEV oder die GasNZV. Außerdem bemängelt die EU-Kommission eine unzureichende Entflechtung bei Übertragungs- beziehungsweise Fernleitungsnetzbetreibern. Kritikpunkt: Es sei in vertikal integrierten Unternehmen nicht ausreichend sichergestellt, dass die verschiedenen Aktivitäten unabhängig voneinander betrieben werden. Das Verfahren der EU-Kommission begann bereits im Jahr 2015, die Bundesregierung hatte 2016 eine Stellungnahme eingereicht. Die EU-Kommission hielt danach das EU-Recht in der Angelegenheit noch immer nicht für ausreichend eingehalten und reichte nun Klage ein.
Der bne begrüßte den Schritt in einem Pressestatement am 19. Juli. In der Tat entstehen etwa im Zusammenhang mit den zur Netzstabilisierung vorgesehenen Gaskraftwerken Marktverzerrungen, wenn beispielsweise der Anbieter von Erzeugungsanlagen und der Übertragungsnetzbetreiber, der diese Anlagen ausschreibt, eigentumsrechtlich verbunden sind, heißt es darin. Der bne betonte jedoch, dass die EU-Kommission auch die Verteilernetzebene in den Blick nehmen muss. Hier bestehen nach wie vor massive Ausnahmen vom Unbundling für Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden, die den fairen Wettbewerb verzerren und damit einer effizienten Energiewende schaden. Auch die Stärkung der Regulierungsbehörde, die die EU-Kommission mit ihrer Klage anstrebt, hält der bne für sinnvoll: Es darf nicht übersehen werden, dass noch immer ein großer Teil der Verteilnetzbetreiber im Eigentum der öffentlichen Hand ist und damit Interessenkonflikte bestehen, die nur durch eine unabhängige Behörde mit weitgehenden Befugnissen aufgelöst werden können.
Zum Download:
Die Pressemitteilung der EU-Kommission
Das bne-Statement
TOP NEWS III: bne nimmt Stellung zu BEATE 2.0
Leider vernachlässigt der Festlegungsentwurf für BEATE 2.0 der Bundesnetzagentur wichtige Zusammenhänge, so der bne in seiner Stellungnahme vom 19. Juli. In dem Beschlussentwurf geht es um die Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Entgelte für unterjährige Kapazitäten und sachgerechte Ermittlung der Netzentgelte. Doch die Existenz von vertraglichen Kapazitätsengpässen in Deutschland und der anhaltende Verzicht der Fernleitungsnetzbetreiber auf die Anwendung eines aktiven Engpassmanagementsystems wurden in den Überlegungen zu BEATE 2.0 nicht berücksichtigt. Die Regulierung müsse zwar eine entsprechende Beteiligung an der Finanzierung durch alle Netznutzer sicherzustellen. Ob die Lösung allerdings allein in der Lenkung der Nachfrage hin zu Jahreskapazitäten liegt, indem alle vom Gaswirtschaftsjahr abweichenden Buchungen verteuert werden, ist fraglich.
Der bne nimmt die Konsultation jedoch auch zum Anlass, die Bundesnetzagentur zu einer Klarstellung an die Verteilnetzbetreiber aufzufordern, damit diese ihre verbindlichen Netzentgelte ebenfalls früher veröffentlichen. Die Veröffentlichung finaler Entgelte durch die Fernleitungsnetzbetreiber Anfang Juni legt die Grundlage dafür, dass Verteilnetzbetreiber ihre Entgeltkalkulation entsprechend früher abschließen können.
Zum Download:
Die bne-Stellungnahme
EU I: ACER-Report zum Gas Balancing Network Code veröffentlicht
ACER, die Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden in Europa, hat am 6. August den dritten Bericht zur Umsetzung des Gas Balancing Network Code veröffentlicht. Die Vorschriften für den Gasausgleich zielen darauf ab, den Gashandel zwischen den EU-Ausgleichszonen zu erleichtern und zur Entwicklung kurzfristiger Märkte beizutragen. ACER empfiehlt in dem Bericht unter anderem den nationalen Regulierungsbehörden (NRB), Übertragungsnetzbetreibern und Marktteilnehmern, die Entwicklung des Konzepts der Ausgleichssysteme zu verfolgen. Außerdem regt ACER an, dass dort, wo über kurzfristige standardisierte Produkte hinaus ein signifikanter Einsatz anderer Instrumente stattfindet, eine ständige Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden zu deren Notwendigkeit, Angemessenheit und Transparenz erfolgt.
Zum Download:
Der Bericht
EU II: Kommission genehmigt Förderung für Eigenversorgung durch hocheffiziente KWK-Anlagen
Die von Deutschland geplante Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch hocheffiziente KWK-Anlagen ist von der EU-Kommission am 1. August genehmigt worden. Auf Grundlage dieser Maßnahme wird im Einklang mit den Leitlinien für ein weiteres Jahr die Übergangsregelung gelten, bevor die Umlage bei Eigenversorgungsanlagen ab dem Jahr 2019 nach dem gleichen System wie bei allen anderen Anlagen erhoben wird.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die deutsche Förderregelung mit dem EU-Beihilferecht in Einklang steht, weil sie eine Überkompensation der Eigenversorgung durch hocheffiziente KWK-Anlagen verhindern soll und beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden.
Zum Download:
Die Pressemeldung der Kommission zum Thema
EU III: CEER veröffentlicht Benchmarking-Bericht zur Kontinuität der Strom- und Gasversorgung
CEER, der Rat der europäischen Regulierungsbehörden, hat am 26. Juli den Benchmarking-Bericht 6.1 zur Kontinuität der Strom- und Gasversorgung in der EU veröffentlicht. Der Bericht aktualisiert einige der Unterbrechungsdaten des 6. Benchmarking-Berichts von 2016. Die SAIDI- und SAIFI-Werte (Unterbrechungsdauer- und Unterbrechungsfrequenz-Index) sind gegenüber den Werten des Jahres 2016 entweder stabil geblieben oder haben sich verbessert. Dabei sind die SAIDI-Werte für Gas im Allgemeinen viel niedriger als für Elektrizität: Im Jahr 2016 lag der SAIDI-Wert für Gas zwischen 0,008 und 6,043 Minuten pro Kunde; für Elektrizität betrug der Wert im gleichen Zeitraum zwischen 9 und 290 Minuten pro Kunde. Der aktualisierte Bericht enthält auch einige neue Daten über Unterbrechungen in Stromübertragungsnetzen und die neuesten verfügbaren Daten zu Gastransport und -verteilung.
Zum Download:
Der aktualisierte Benchmarking-Bericht 6.1
Der Benchmarking-Bericht aus 2016
EU IV: ACER schreibt Brief zur Qualität der Datenübermittlung unter REMIT und veröffentlicht neues REMIT Quarterly
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden in Europa, ACER, hat am 23. Juli einen zweiten Brief zur Qualität der Datenübermittlung im Rahmen der REMIT veröffentlicht. Mit dem Schreiben wird der erste Brief zum gleichen Thema vom 16. Februar 2017 ergänzt. Die angeschriebenen organisierten Marktplätze, Marktteilnehmer, Übertragungsnetzbetreiber, Systemspeicherbetreiber, LNG-Systembetreiber sowie Registered Reporting Mechanisms werden darüber informiert, dass ACER auch weiterhin regelmäßige Bewertungen der Vollständigkeit, Genauigkeit und rechtzeitigen Vorlage der unter REMIT erhaltenen Daten durchführt. Damit will ACER sicherstellen, dass die der Agentur gemeldeten Daten mit den REMIT-Berichtspflichten übereinstimmen.
Am gleichen Tag veröffentlichte ACER ein neues REMIT Quarterly, das eine aktualisierte Version der FAQs enthält. Außerdem wurde eine aktualisierte Version des Manual of Procedures (MoP) zur Datenberichterstattung veröffentlicht und der Anhang VI des Transaktionsberichts-Benutzerhandbuches auf den neuesten Stand gebracht.
Zum Download:
Der Brief zur Qualität der Datenübermittlung unter REMIT
Das REMIT Quarterly
Die FAQs
Das MoP
Der Anhang VI des Benutzerhandbuchs
EU V: CEER veröffentlicht Ergebnispapier der Konsultation zu Flexibilität im Verteilnetz
Am 17. Juli hat der Rat der Europäischen Regulierungsbehörden (CEER) die Zusammenfassung der Ergebnisse des im Mai 2017 eingeleiteten Konsultationsverfahrens zu Flexibilität im Verteilnetz veröffentlicht. Erfreulicherweise vertritt CEER die Ansicht, dass Verteilnetzbetreiber als Nachfrager von Flexibilität auftreten sollten, aber keine eigenen marktlichen Aktivitäten entwickeln dürften. Alle Flexibilitätsoptionen – Erzeugung, Speicher und Lastmanagement – sollten unter nicht-diskriminierenden Bedingungen gleichberechtigt von Verteilnetzbetreibern angefragt werden. Die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung von lokalen Flexibilitätsmärkten sollten auf nationaler Ebene festgelegt werden.
CEER betont, dass einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Flexibilität von entscheidender Bedeutung sind – Verteilnetzbetreiber müssten als neutrale Marktplatzbetreiber auftreten. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage des Unbundlings essentiell. Je mehr Verantwortlichkeiten von Verteilnetzbetreibern übernommen werden, desto mehr regulatorische Kontrolle und effektives Unbundling seien von Nöten. Gleichzeitig sollte den Verteilnetzbetreibern die Nutzung von Flexibilität zum Management von Engpässen im Verteilnetz durch den regulatorischen Rahmen und in einem marktlich geprägten Rahmen ermöglicht werden.
Der bne hatte sich an der Konsultation beteiligt und findet viele der vorgebrachten Punkte im Ergebnispapier wieder.
Zum Download:
Das Ergebnispapier
Die bne-Stellungnahme zur Konsultation
ZOLL: Neue Aufzeichnungspflichten bei Energiesteuer
Der Zoll hat am 6. August Informationen zum Inhalt und zur Umsetzung der neuen Aufzeichnungspflichten nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in den Bereichen der Energiesteuer auf Erdgas und der Stromsteuer veröffentlicht. Die veröffentlichten Vordrucke 1109 (Gas) und 1418 (Strom) sind in den vergangenen Monaten entwickelt und mit verschiedenen Parteien abgestimmt worden. Betroffen sind im Wesentlichen klassische Energieversorgungsunternehmen, die Letztverbraucher mit Erdgas oder Strom beliefern.
Zum Download:
Die Vordrucke und weitere Informationen
BUNDESKABINETT: Emissionshandels-Novelle beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 1. August den Gesetzentwurf zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes beschlossen. Die Novelle ist die Grundlage für die Fortführung des EU-Emissionshandels in der kommenden Handelsperiode (2021-2030). Mit dem Gesetzentwurf wird die geänderte EU-Emissionshandels-Richtlinie (2003/87/EG) umgesetzt, die im April 2018 in Kraft getreten ist. Laut Richtlinie verringert sich das Gesamtbudget der zulässigen Emissionen stärker als bislang, zudem werden aufgelaufene Überschüsse schneller abgebaut. Die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten wird fortgeführt; außerdem haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, im Fall von zusätzlichen Kraftwerksstilllegungen Emissionszertifikate zu löschen, damit zusätzliche Emissionsminderungen nicht im Gesamtbudget des Emissionshandels verpuffen. Die Löschung setzt dabei jeweils einen Beschluss der Bundesregierung voraus.
Zum Download:
Der Gesetzentwurf
EVENTS: bne ist Partner der Neuen Energiewelt am 24./25. September in Berlin +++ bne auf Handelsblatt-Energiegipfel 2019
Die Konferenz Digitale Energiewelt am 24./25. September in Berlin gilt als Wegweiser und Impulsgeber für die neue Energiewelt und bringt Entscheider aus der Energiewirtschaft, Finanzwirtschaft, Key-player aus der digitalen Entwicklung sowie Netzbetreiber zusammen. Start-ups stellen ihre innovativen Geschäftsmodelle vor, gemeinsam werden Strategien entwickelt und neue Chancen und Perspektiven diskutiert, welche die neuen Technologien mit sich bringen. Der bne ist Partner des Events. Weitere Informationen zu der Veranstaltung.
Der Umbau der Energiebranche spiegelt sich auch in der Umbenennung der ehemaligen Handelsblatt-Jahrestagung wider: Vom 22. bis 24. Januar 2019 wird sich die Branche in Berlin zum Handelsblatt-Energiegipfel treffen. Auch bne-Geschäftsführer Robert Busch wird als Referent auf der Veranstaltung sprechen. Das Programm des Energiegipfels finden Sie hier.
bne IN DEN MEDIEN
bne in der FAZ, im Tagesspiegel Background Energie & Klima, bei energate-messenger, Energie & Management, iwr, ECOreporter, SI Magazin, EUWID Neue Energien, ZfK, energiespektrum u.v.m.:Zahlreiche Medien berichteten im vergangenen Monat über Aktivitäten des bne. Einen Überblick finden Sie hier.
bne. Wir setzen Kräfte frei.