Lieber Leserinnen und Leser,
die drastisch schwachen Ausbauzahlen von Windanlagen an Land verdeutlichen einmal mehr, dass der Erfolg der Energiewende auch zu großen Teilen von der öffentlichen Akzeptanz abhängt. Aufgrund der Vielzahl an Bürgerinitiativen, Natur- bzw. Tierschützern etc., die schon genehmigte Anlagen durch Klagen verhindern, wurden seit der Einführung des EEG noch nie so wenige Windräder zugebaut. Von der Politik ist im Moment kein Anzeichen zu vernehmen, wie sie dieses Problem lösen möchte. Die von Union und SPD gegründete Arbeitsgruppe für Akzeptanz & Energiewende wurde mit großen Ambitionen angekündigt, konnte diesen nicht jedoch gerecht werden. Zu festgefahren sind die unterschiedlichen Positionen u.a. bei Fragen zu Abstandregelungen oder Naturschutz. Solange sich nicht das Spitzenpersonal der beteiligten Parteien mit dem Thema beschäftigt, erscheint eine Lösung in weiter Ferne.
Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:
TOP-NEWS I: bne fordert mehr Sektorenkopplung im Gebäudeenergiegesetz
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) begrüßt in seiner Stellungnahme zwar den vorgelegten Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz als ersten Schritt in Richtung Sektorenkopplung, fordert aber auch mehr Maßnahmen, um die Sektorenkopplung zu stärken. Der bne fordert insbesondere, dass klimaneutrale Wärmelösungen auf Basis von Strom aus erneuerbaren Energien und die Nutzung alternativer CO2-freier Brennstoffe nicht nur punktuell ermöglicht, sondern auf vielfältige, technologieoffene Art und Weise eingebunden werden.
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Die Stellungnahme
Die bne-Pressemitteilung
TOP-NEWS II: BGH-Entscheidung zu Höhe der Eigenkapitalzinsen von Netzbetreibern
Verbraucher können in Zukunft mit niedrigeren Netzentgelten rechnen. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung in dieser Woche die Absicht der Bundesnetzagentur bestätigt, die staatlichen Garantierenditen für die rund 900 Betreiber von Elektrizitätsnetzen von 2019 bis 2023 um rund 2,1 Milliarden Euro zu kappen. Mit der Höhe der Eigenkapitalzinssätze wird festgelegt, wie viel Gewinn die Unternehmen in der kommenden Regulierungsperiode erwirtschaften dürfen und wie viel Netzentgelt die Strom- und Gaskunden bezahlen müssen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßten die Entscheidung in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Denn mit der Entscheidung des BGH werden private Haushalte vor höheren Strompreisen geschützt.
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Die gemeinsame Pressemitteilung von bne und vzbv
TOP-NEWS III: bne-Stellungnahme zu Innovationsausschreibungen
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich die Idee hinter Innovationsausschreibungen. Innovationausschreibungen bieten das Potenzial Instrumente für eine bessere Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien zu erproben. Leider wird mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf die Chance vertan, systemdienliche Innovationen, anzureizen. Zu nennen sind u.a. die effiziente Kombination aus flexiblen erneuerbaren Energien mit Speichern und netzdienlich gesteuerten Lasten, die Vermeidung bzw. Linderung von Flächenkonflikten sowie die Förderung innovativer Konzepte und Technologien der Sektorenkopplung.
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Die bne-Stellungnahme
EU I: Aktualisierte Leitlinie für REMIT
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) veröffentlichte am 17. Juli eine aktualisierte Version seiner Leitlinie zur Anwendung von REMIT (Verordnung (EU) Nr.. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011). Die Leitlinie beschreibt die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT). Die Aktualisierung beinhaltet Änderungen in Bezug auf die Verpflichtung zur Offenlegung von Insider-Informationen. So legt die Agentur in der aktualisierten Version fest, dass Insider-Informationen über eine Plattform offengelegt werden müssen. Weiterhin regelt sie die Ausnahmen vom Verbot des Insiderhandels.
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Die aktualisierte Leitlinie
EU II: Öffentliche Konsultation zur Definition von Insider-Informationen
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) startete am 17. Juli eine öffentliche Konsultation zur Definition von Insider-Informationen. Die Agentur lädt alle interessierten Parteien ein, an der öffentlichen Konsultation bis zum 16. September 2019, 12.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit, teilzunehmen.
Ziel der öffentlichen Konsultation ist es, Informationen über die Erfahrungen und Ansätze der Marktteilnehmer bei der Bewertung von Insider-Informationen und bei der Einhaltung der Verpflichtung zur effektiven und rechtzeitigen Offenlegung von Insider-Informationen zu sammeln. Die Agentur plant, nach der Konsultation ihre Leitlinien für die Offenlegung von Insiderinformationen gemäß REMIT weiter zu verbessern, einschließlich der Bewertung der Einführung von Schwellenwerten für die Definition von Insiderinformationen und die Offenlegung von Insiderinformationen.
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Das Konsulationsdokument
EU III: ACER startet Konsultation zu europäischen Gassektor
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) startete am 23. Juli eine Konsultation zu möglichen Maßnahmen und Legislativvorschlägen für den europäischen Energiesektor - und insbesondere den Gassektor - nach 2025. Die Konsultation zielt auf politische Fragen zum Marktdesign und gezielten Regulierungsmaßnahmen. Das Konsultationspapier konzentriert sich auf die Fragen im Zusammenhang mit der Kopplung von Strom und Gassektor, die über die regulatorische Angleichung des Gas- und Elektrizitätssektors hinausgehen.
Dafür werden die Überlegungen berücksichtigt, die aus dem vom Rat der Europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) im März dieses Jahres vorgelegten Konsultationspapier über die regulatorischen Herausforderungen für einen nachhaltigen Gassektor hervorgehen.
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Das Konsultationspapier
EU IV: Zweiter CEER-Berichte zu Verbraucherthemen in der Neufassung der Elektrizitätsrichtlinie veröffentlicht
Der Rat der europäischen Regulierer (CEER) hat am 22. Juli einen Bericht zu Verbraucherthemen im Rahmen der Neufassung der Elektrizitätsrichtlinie veröffentlicht. Der Bericht ist eine Sammlung von Fallstudien zur Implementierung von Technologien, die den Verbrauchern im Rahmen des Clean Energy Package zugutekommen. Darin werden Fallstudien aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu folgenden Themen beschrieben:
- Erkenntnisse aus der On-Demand-Einführung von intelligenten Zählern
- Dynamische Preiskontrakte
- Datenaustausch und Interoperabilität
CEER hat bereits einen Bericht über Energiegemeinschaften und den Eigenverbrauch und wird noch einen Bericht zu Fragen der Verbraucherbefähigung veröffentlichen. Mit den Berichten möchte CEER zu einem besseren Bewusstsein und Verständnis für die neuen Bestimmungen der Richtlinie beitragen und die Umsetzung und Anwendung durch die nationalen Regulierungsbehörden (NRB), politische Entscheidungsträger, Marktteilnehmer und Verbraucher erleichtern.
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Der Bericht
BMWI I: Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit veröffentlicht
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat am 3. Juli 2019 den Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit veröffentlicht. Darin wird die bestehende Versorgungssituation bewertet und ihre künftige Entwicklung untersucht. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl der Kohle- als auch der Kernenergieausstieg die Versorgungssicherheit nicht gefährdet. Des Weiteren wird dem europäischen Verbundsystem eine relevante Rolle zugeschrieben, um aktuelle und zukünftige Unterdeckungen des deutschen Stromsystems zu verhindern.
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Der Monitoringbericht
BMWI II: Rahmen für Kohleausstiegsgesetzgebung vorgelegt
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 3. Juli 2019 einen Überblick über den Rahmen und die nächsten Schritte der Kohleausstiegsgesetzgebung vorgelegt. Diese ergeben sich aus den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ von Anfang 2019. Das Ministerium kündigte an, noch im Herbst ein Kohleausstiegsgesetz präsentieren zu wollen. Die Eckpunkte zum Strukturwandel wurden bereits am 22. Mai 2019 im Kabinett verabschiedet.
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Der Rahmen für Kohleausstiegsgesetzgebung
BMWI III: Wissenschaftlicher Beirat favorisiert Ausweitung des Emissionshandels
In Sachen CO2-Preis hat sich in Berlin nun auch das Bundeswirtschaftsministerium mit einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats positioniert. Darin sprechen sich die Gutachter für eine schnellstmögliche grundsätzliche Reform der Energiepreise aus. Bemerkenswert ist, dass sich der Beirat die alte Forderung des bne zu Eigen macht, den widersprüchlichen Wildwuchs an Steuern Abgaben und Umlage zu bereinigen um den CO2-Preis als langfristiges Investitionssignal in den Vordergrund zu stellen. Weiterhin empfehlen sie, Emissionsmärkte mit Preiskorridoren für die Sektoren „Gebäude“ und „Verkehr“ zu schaffen. Gleichzeitig soll auf dem europäischen ETS ein Preiskorridor eingeführt werden. Mittelfristig müssten alle Sektoren in einem einheitlichen europäischen Emissionsmarkt zusammengeführt werden, auf dem sich ein einheitlicher Preis pro Tonne CO2 ergibt.
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Das Gutachten
BMU I: Schulze veröffentlicht drei Gutachten zur sozialverträglichen Ausgestaltung eines CO2-Preises
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat am 5. Juli 2019 gemeinsam mit Vertretern des Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V. (FÖS) drei Gutachten für eine sozialverträgliche Ausgestaltung einer Kohlenstoffdioxid-Bepreisung vorgestellt. Die Gutachten machen deutlich: Ein wirksamer CO2-Preis ist notwendig, kann aber nicht das alleinige Instrument einer modernen Energie- und Klimapolitik sein. Der bne hat die Veröffentlichung in einem Pressestatement kommentiert und dabei ein ganzheitliches Konzept gefordert, das die verschiedenen Instrumente wie Emissionshandel, Abgaben- und Umlagensystematik harmonisiert und erkennbare Wiedersprüche im Vorfeld beseitigt.
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Die BMU-Pressemitteilung
Die bne-Pressemitteilung
BMU II: Schulze legt Aktionsprogramm für strombasierte Brennstoffe vor
Das Bundesumweltministerium innitiert ein Aktionsprogramm für den Einsatz von strombasierten Brennstoffen (Power-to-X/PtX). Das Programm besteht aus vier Teilen: Netzwerk-Veranstaltungen, Modellprojekten, Neugründung eines P2X-Kompetenzzentrum mit Demonstrationsanlage sowie eines P2X-Sekretariat.
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Das BMU-Aktionsprogramm PtX
BMBF, BMWI & BMVI: Aktionsplan „Forschung für Autonomes Fahren“ vorgestellt
Der neue Aktionsplan „Forschung für autonomes Fahren – ein übergreifender Forschungsrahmen von BMBF, BMWi und BMVI“ bündelt Schwerpunkte und Leitlinien für die künftige Ausrichtung der Forschungsförderung für das autonome Fahren und wurde am 27. Juni 2019 vorgestellt. Der Aktionsplan ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung. Damit soll die Beherrschung der Schlüsseltechnologien für das autonome Fahren – wie Sensorik, Elektronik, Künstliche Intelligenz und Big Data – gefördert werden. Der Aktionsplan wird in den nächsten Monaten konkret ausgestaltet.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sofortprogramm für Klimaschutz vorgestellt
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat ihr Sofortprogramm für mehr Klimaschutz vorgestellt. Darin fordert sie neben der zügigen Einleitung des Kohleausstiegs auch die Einführung eines CO2-Preises. Eine finanzielle Mehrbelastung soll mit einem „Energiegeld“ in Höhe von 100 Euro ausgeglichen werden, das an jeden Bürger jährlich ausgezahlt werden soll. Zusätzlich wird in dem Papier die Abschaffung der Stromsteuer vorgeschlagen.
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Das Sofortprogramm
BNETZA I: Konsultation zum Hinweispapier „Messen und Schätzen“
Die Bundesnetzagentur hat das Konsultationsverfahren für das Hinweispapier zu Messen und Schätzen eröffnet. Stellungnahmen zu dem Konsultationsentwurf können bis zum 15. September 2019 an die Bundesnetzagentur gesendet werden. In dem Hinweis zum Messen und Schätzen geht es um die Anwendung neuer Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Abgrenzung von Strommengen für die Abwicklung der EEG-Umlagepflichten.
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Das Konsultationspapier
BNETZA II: Gebotstermin für die nächste Ausschreibung Windenergie an Land steht fest
Abgabefrist für Gebote für eine Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land ist der 2. September 2019. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermins beträgt 500 MW. Der Höchstwert beträgt 6,20 Cent pro kWh. Teilnahmeberechtigt sind Projekte mit Genehmigungen nach dem BImSchG, die bis zum 12. August 2019 erteilt und dem Register gemeldet wurden.
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Die Ausschreibungsbedingungen
BNETZA III: Überprüfung der Vollmacht bei Kündigung von Strom- und Gaslieferverträgen
Per Mitteilung vom 12. Juli stellen die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur bezüglich der Anforderung von Vollmachten im Kündigungsprozess klar: „Die Bezugnahme auf begründete Einzelfälle ist nach dem Regelungszweck nicht dahingehend zu verstehen, dass nur in Fällen einzelner Kündigungen die Anforderung einer Vollmacht gerechtfertigt sein kann. Einen Einzelfall können auch sämtliche Kündigungen eines einzelnen Lieferanten darstellen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diesen mindestens teilweise keine wirksame Vollmacht zugrunde liegt.“ Entsprechend der Festlegungen GPKE und GeLi Gas sieht der Standardfall vor, dass keine Kundenvollmacht vorgelegt werden und der neue Lieferant deren Vorliegen lediglich vertraglich zusichern muss. Anlass dieser offiziellen Klarstellung, seien vermehrte Nachfragen aus dem Markt, wie begründete Einzelfälle davon abzugrenzen sind, so die Regulierungsbehörde.
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Die Mitteilung zu GPKE und GeLi Gas
BNETZA IV: Start der Konsultation zur Systembilanz im deutschen Stromnetz
Die Bundesnetzagentur hat am 18. Juli eine Konsultation zu Maßnahmen zur Stärkung einer ausgeglichenen Systembilanz im deutschen Stromnetz gestartet. Anlass ist die teils deutliche Unterdeckung der deutschen Regelzone im Juni 2019. Die Konsultationsfrist läuft am 9. August 2019 ab.
Die BNetzA hat außerdem ein Verfahren eingeleitet, um kurzfristig strukturelle Maßnahmen umzusetzen: So soll die Berechnungsmethode zur Bildung des Ausgleichsenergiepreises durch Verschärfung bestehender Pönalen angepasst werden. Weiterhin werden die Übertragungsnetzbetreiber aufgefordert, einen Reformvorschlag zur Berechnung des Ausgleichsenergiepreises zur Genehmigung bei der Bundesnetzagentur vorzulegen. Dieser Preis soll durch eine Kopplung an einen geeigneten Börsenpreisindex Anreize zur Ausnutzung von Preisunterschieden beseitigen. Des Weiteren sollen die Marktteilnehmer zu einem früheren verbindlichen Ausgleich ihrer Bilanzkreise verpflichtet werden, um systemgefährdende Leerverkäufe kurz vor der physischen Erfüllung zu verhindern. Schließlich soll eine schnellere Ursachenermittlung durch eine beschleunigte Übermittlung bestimmter Messwerte an die Übertragungsnetzbetreiber ermöglicht werden.
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Die BNetzA-Mitteilung
BNETZA V: Aufhebung des Mischpreisverfahrens zur Bezuschlagung von Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 22. Juli das Mischpreisverfahren zur Bezuschlagung von Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung aufgehoben und damit einer Klage von Next Kraftwerke entsprochen. Die Bundesnetzagentur kündigte daraufhin die Rückkehr zum Leistungspreisverfahren für die entsprechenden Ausschreibungen an. Die Übertragungsnetzbetreiber nannten den 30. Juli als Termin zur Umstellung des Bezuschlagungssystems.
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Die BNetzA-Meldung
OLG DÜSSELDORF I: Festlegung der Bundesnetzagentur zum Xgen Gas aufgehoben
Wie die Anwaltskanzlei Rödl & Partner am 11.7.2019 mitteilte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bei einem in dieser Woche verhandelten Beschwerdeverfahren gegen den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Gas (Xgen Gas) erhebliche Zweifel daran geäußert, dass die Festlegung sachgerecht erfolgt ist. Insbesondere sei die starke Volatilität sowie Mängel bei der Begründung der Festlegung kritisiert worden. Daher hätte das Oberlandesgericht die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Xgen Gas aufgehoben. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof sei zugelassen worden.
OLG DÜSSELDORF II: Stadtwerke ziehen Beschwerde gegen Mako 2020 zurück
Die Beschwerde gegen die Marktkommunikation 2020, die 15 Stadtwerke im März 2019 beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht hatten, wurde nun zurückgezogen. Laut Medienberichten rechnen die Stadtwerke nicht mehr damit, bis zur Umsetzungsfrist am 1. Dezember eine Entscheidung in ihrem Sinne erzielen zu können. Das Oberverwaltungsgericht habe schon im Eilverfahren deutlich gemacht, dass es der Auffassung der Stadtwerke nicht folgen werde. Entschiede das OLG Düsseldorf aber auch im Hauptsacheverfahren im Sinne der Bundesnetzagentur, müssten die Stadtwerke mit ihrer Beschwerde weiter vor den Bundesgerichtshof ziehen. Mit dessen Entscheidung sei aber keinesfalls mehr in diesem Jahr zu rechnen. Messstellenbetreibern bleiben nun noch fünf Monate Zeit, sich für ihre neuen Aufgaben fit zu machen.
bne IN DEN MEDIEN:
bne bei ZfK, energate, PV-Magazine u.v.m.: Im vergangenen Monate griffen Medien u.a. die bne-Reaktion zu den CO2-Gutachten, die das Bundesumweltministerium am 12. Juli veröffentlicht hatte auf.
Einen Überblick finden Sie hier: https://www.bne-online.de/de/presse/medienecho/
Impressum
Redaktion: Maximilian Weiß
Mitarbeit: Alena Müller
Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin
Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10
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