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bne-Newsletter 07/2018

Lieber Leserinnen und Leser,

Oliven aus Brandenburg? Laut Aussage eines Experten der Munich RE ist das keine Spinnerei, sondern eine realistische Perspektive als Folge des Klimawandels. Was den einen oder anderen Olivenliebhaber freuen mag, ist insgesamt nicht sehr erstrebenswert, sind die Folgen in den vielen Regionen der Erde doch weitaus negativer. Ein rasches Umsteuern weg von fossilen Energien tut not. Ein wirksamer CO2-Preis könnte dafür ein erster Baustein sein.

Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:

TOP NEWS I: Stellungnahme des bne zum Festlegungsverfahren AMELIE

Der bne unterstützt den Festlegungsentwurf  BK9-18/607 („AMELIE“), der auf die Umsetzung des europäischen Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgelte abzielt. Einheitliche Entgelte sind sachgerecht, da die dahinterliegende Transportleistung innerhalb eines Marktgebietes durch die Netze der verschiedenen, das Marktgebiet aufspannenden Netzbetreiber gemeinsam erbracht wird. Insbesondere bei Transportleitungen, die im Eigentum mehrerer FNB stehen, ist die bisherige Vermarktung der Kapazitäten durch die einzelnen Netzbetreiber mit unterschiedlichen Tarifen zwar im bestehenden Regulierungssystem angelegt, aber in der Sache kaum nachvollziehbar. Der bne hatte die Einführung einheitlicher Ein- als auch Ausspeiseentgelte in den Gasmarktgebieten bereits in seiner bne-Stellungnahme vom 15. April 2016 zum zweiten Beschlussentwurf für die Festlegung HOKOWÄ gefordert.

Zum Download

Die bne-Stellungnahme zum Download

TOP NEWS II: bne stellt Leitfaden für die digitale Energiewende vor

Zum Start der The smarter E Europe in München hat der bne am 20. Juni einen Leitfaden „Geschäftsmodelle und Rechtsrahmen der digitalen Energiewende“ vorgestellt. Er gibt einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen, die sich insbesondere aus dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ergeben. Mit zahlreichen konkreten Beispielen werden auf 100 Seiten verschiedene Anwendungsfälle beschrieben, bei denen beispielsweise Mehrwertdienste mit sogenannten freien Messsystemen angeboten werden können. Der gemeinsam von bne und der Energierechtskanzlei AssmannPeiffer erstellte Leitfaden richtet sich an Unternehmen, die mit Anwendungen des Smart Meterings in Berührung kommen. Dazu zählen Akteure, die einen Großteil ihrer Wertschöpfung in der Energiewirtschaft erlösen: Messstellenbetreiber und Hersteller von Messgeräten, Stromlieferanten, Energiedienstleister, Direktvermarkter, Stadtwerke und Anlagenbetreiber beziehungsweise Prosumer. Angesprochen werden aber auch Hersteller von Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen, Betreiber von Ladesäulen oder Anbieter von Smart Home-Produkten.

Der Preis pro Exemplar des Leitfadens beträgt 259 € zzgl. MwSt. (277,13 € inkl. MwSt.). bne-Mitglieder erhalten 30 Prozent Rabatt auf den Nettopreis und zahlen 181,30 € zzgl. MwSt. (193,99 inkl. MwSt.).

Weitere Informationen:

Überblick zur Publikation und Informationen zur Bestellung

TOP NEWS III: Diskussion zur Wettbewerb und Digitalisierung auf bne-Jahreskonferenz

Das Programm der bne-Jahreskonferenz am 26. Juni in Berlin war dicht und hochkaratig besetzt. Im Fokus stand das  Thema „20 Jahre Liberalisierung: Herausforderungen im digitalen Zeitalter“. Der ehemalige Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth berichte in seiner Keynote sehr anschaulich und amüsant über die ersten Schritte auf dem Weg zum liberalisierten Energiemarkt. Er schloss mit dem Appell an die Politik, nicht alles in der Energiewende perfekt regeln zu wollen. Deutschland drohe sonst auf diesem Gebiet weiter zurückzufallen. Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamtes, beleuchtete in seinem Beitrag die aktuelle Marktsituation. Seine Behörde werde sich das Vorhaben in jeder Hinsicht genau anschauen und die Zuständigkeiten prüfen; dies gelte auch für die geplante RWE-Beteiligung von 16,7 Prozent an E.ON.  Dr. Frank Meyer, Senior Vice President im Bereich neue Geschäftsfelder bei E.ON, sprach im Anschluss über die Vision, E.ON von einem Erzeuger zu einem Energiedienstleister umzubauen. Mit Arik Meyer, Gründer von SwitchUp sowie Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale NRW diskutierten die Referenten in der Folge über Themen wie Stromwechselbörsen, Unbundling und Strompreise.

Im zweiten Panel diskutieren Dr. Erik Landeck, Geschäftsführer Stromnetz Berlin und Dr. Frank Reyer (Amprion) zusammen mit Dirk Rosenstock (REstore) und Peter Geisel (Gridsense) über Rahmenbedingungen für intelligente Netze und Flexibilisierung. Fragen zur aktuellen Energiepolitik standen im Mittelpunkt der Diskussion mit Bundestagsabgeordneten Johann Saathoff (SPD), Dr. Ingrid Nestle (Bündnis 90/Die Grünen) und Michael Theurer (FDP). Dabei standen der zähe Start der Bundesregierung, die Klimapolitik und das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende im Mittelpunkt. Eine Energiewelt, die auf künstlicher Intelligenz beruht, skizzierte Prof. Wolfgang Ketter, Direktor des ewi Köln in seinem Vortrag. Diese vernetzte Energiewelt stand auch im Mittelpunkt der abschließenden Diskussionen mit Dr. Holger Krawinkel (MVV), Dr. Christian Chudoba (Gründer und Geschäftsführer Lumenaza GmbH) und Dr. Christoph Schlenzig (seven2one). Auch hier zeigte sich, dass die Energieregulierung in vielerlei Hinsicht Innovationen bedroht. Die Diskutanten plädierten daher für regulatorische Experimentierfelder.

EU I: Clean Energy Package

Unter bulgarischer Ratspräsidentschaft konnten einige Vorhaben des Clean Energy Package im Juni 2018 zum Abschluss gebracht werden. Dazu gehören die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, die Effizienz-Richtlinie, die Gebäudeeffizienz-Richtlinie und die Governance-Verordnung. Am 11. und 12. Juli hat nun die erste technische Trilogverhandlung zu Strommarkt-Richtlinie und -Verordnung unter der Ratspräsidentschaft von Österreich stattgefunden. Diese Rechtsakte sind für den bne von besonderem Interesse, da mit ihnen viele wichtige Regelungen für die künftige Ausgestaltung des Marktdesigns festgelegt werden. Dies betrifft u.a. die Rahmenbedingungen für Aggregatoren und Lastmanagement, die Rolle von Verteilnetzbetreibern, den Zugang zu Flexibilitäten und die dazugehörige Ausgestaltung von Marktmechanismen. Vor den Verhandlungen zeichnete sich bereits ab, dass es insbesondere zu den Regelungen, die Gebotszonen und Kapazitätsmechanismen betreffen, sehr unterschiedliche Ausgangspositionen bei den verhandelnden Institutionen gibt. Weitere strittige Themen sind Einspeisevorrang und Abschaltreihenfolge bei Netzengpässen / Redispatch sowie regulierte Endkundenpreise, insbesondere im Zusammenhang mit der Diskussion um Energiearmut und schutzbedürftige Kunden.

Den weiteren Verlauf des Verfahrens wird der bne aktiv und insbesondere über seine europäischen Verbandsmitgliedschaften bei Smart Energy Europe (SmartEn) und European Energy Retailers (EER) begleiten. Weitere Trilogverhandlungen wurden für den 11. September, den 18. Oktober, den 13. November sowie den 5. und 6. Dezember angesetzt. Die österreichische Ratspräsidentschaft strebt einen Abschluss der Verhandlungen vor Jahresende an.

Zum Download:

Die Pressemitteilung der Kommission zur Effizienz-Richtlinie

Die Pressemitteilung der Kommission zur Governance-Regelung

Die Erneuerbaren-Richtlinie

Die Pressemitteilung des EU-Rates

EU II: Überarbeitete Gebäuderichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die neue, überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU) 2018/844 wurde am 19. Juni im Amtsblatt der EU (L156) veröffentlicht und tritt am 9. Juli 2018 in Kraft. Die EU-Länder müssen die neuen Vorgaben der Richtlinie innerhalb von 20 Monaten in nationales Recht umsetzen. Die neue EU-Richtlinie umfasst Maßnahmen, die die Geschwindigkeit der Gebäudesanierung in Richtung energieeffizienterer Systeme beschleunigen soll sowie die Energieeffizienz neuer Gebäude verbessern und sie intelligenter machen soll. 

Zum Download:

Die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union

BUNDESKABINETT: Monitoringbericht zur Energiewende beschlossen

Erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um die Energieeinsparziele bis zum Jahr 2020 auch wirklich zu erreichen. Das ist ein Fazit des sechsten Monitoringberichts zur Energiewende, den das  Bundeskabinett am 27. Juni beschlossen hat. Demnach ist der Primärenergieverbrauch im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent gestiegen – konträr zum Einsparziel von minus 20 Prozent bis 2020. Auch der Endenergieverbrauch in Gebäuden gestiegen: um 4,3 Prozent im Jahr 2016 gegenüber 2015. Um die Zielvorgabe einer Reduktion um 20 Prozent bis 2020 zu erreichen, müsste der Verbrauch in den verbleibenden Jahren fünfmal schneller sinken. Auch im Verkehr entwickelte sich der Endenergieverbrauch gegenläufig zu den Zielen des Energiekonzepts – um 2,9 Prozent stieg der Verbrauch gegenüber dem Vorjahr an.

Zum Download:

Der Monitoringbericht – Vollversion

Der Monitoringbericht – Kurzversion

Stellungnahme der Expertenkommission zum Bericht

Kurzfassung der Stellungnahme der Expertenkommission

BUNDESNETZAGENTUR I: Leitfaden Einspeisemanagement 3.0 veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. Juni den Leitfaden zum Einspeisemanagement in der Fassung 3.0 veröffentlicht. Der Leitfaden legt das Grundverständnis der BNetzA zur Anwendung der Regelungen zum Einspeisemanagement dar. In die aktualisierte Version sind Ausführungen zur Ermittlung der Entschädigungszahlungen für direktvermarktete EE-Anlagen aufgenommen worden – hierzu bestehen derzeit viele Praxisfragen. Im aktualisierten Leitfaden erläutert die BNetzA, wie die Entschädigung unter den gegebenen Voraussetzungen ohne Über- oder Unterkompensationen ermittelt werden kann.

Eine weitere Neuerung im Leitfaden ist die Anwendung des Einspeisemanagements auf KWK-Anlagen. Im Dokument finden sich konkretisierende Erläuterungen, wie abgeregelte KWK-Strommengen und die entsprechenden Entschädigungszahlungen für KWK-Anlagenbetreiber sachgerecht ermittelt werden können.

Weitere Informationen:

Der Leitfaden EinsMan 3.0

BUNDESNETZAGENTUR II: Konsultation Modalitäten für Regelreserveanbieter

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 9. Juli eine Konsultation zu den Modalitäten für Regelreserveanbieter gestartet. Der Vorschlag wurde von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegt und enthält die Einführung einer technischen Preisobergrenze für Regelarbeit, die Einführung eines Regelarbeitsmarkts und die Etablierung eines neuen Abrechnungsmodells für Sekundärregelung und Minutenreserve. Außerdem enthalten sind Regelungen zu Bestimmungen und Bedingungen zur Aggregation von Verbrauchsanlagen, Energiespeicheranlagen und Gesamteinrichtungen zur Stromerzeugung in einem Fahrplangebiet als Regelreserveanbieter, welche in den Präqualifikationsbedingungen abgebildet sind. Die Datenlieferpflicht mit Bezug zum Präqualifikationsverfahren wird konkretisiert; die Pönalisierungen bei Verstoß gegen die Modalitäten werden angepasst.

Zum Download:

Weitere Informationen zur Konsultation

BUNDESNETZAGENTUR III: Konsultation zur Standardisierung der Gastransportkapazitätsprodukte

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) möchte Schluss machen – sowohl mit der Vielfalt der von den Fernleitungsnetzbetreibern angebotenen Kapazitätsprodukte, als auch mit unterschiedlichen Produkteigenschaften. Das beschränkt zuordenbare Kapazitätsprodukt (BZK) möchte sie gleich ganz vom Markt nehmen. Die Kritik an der Vielzahl der Kapazitätsprodukte ist nicht neu: Bereits 2014 hat ein von WECOM für die BNetzA erstelltes Gutachten auf dieses deutsche Phänomen hingewiesen (die anderen Staaten im europäischen Gasbinnenmarkt kommen beim Netzzugang mit den zwei frei zuordenbaren Produkten – fest und unterbrechbar – aus). Auch ein 2016 durch eine IFG-Anfrage des bne erzwungene Veröffentlichung eines Gutachtens zur regulatorischen Behandlung von Lastflusszusagen kam zu dem Ergebnis, dass BZK weder in der qualitativen noch in der quantitativen Analyse gut abschneiden.

Am 28. Juni veröffentlichte die Beschlusskammer 7 nun einen entsprechenden Festlegungsentwurf namens „KASPAR“. Der Regulierer begründet seinen Vorstoß zum jetzigen Zeitpunkt u.a. mit der bis 2022 umzusetzenden Marktgebietszusammenlegung. Im Sinne von § 1 EnWG ist den Marktakteuren ein möglichst effizienter Netzzugang anzubieten. Die breite Palette an Kapazitätsprodukten mit z.T. schwer von einander abzugrenzenden Eigenschaften kann sich jedoch nachteilig auf den diskriminierungsfreien Netzzugang auswirken, so die BNetzA. Bis zum 28. August steht der Festlegungsentwurf zur Konsultation.

Zum Download:

Weitere Informationen zum Festlegungsverfahren KASPAR

Die DNV KEMA Studie zu Kapazitätsprodukten und Lastflusszusagen

bne IN DEN MEDIEN

bne bei energate-messenger, EUWID Neue Medien, IWR, energydaily, energate-messenger, bizz energy, Montel, Klimareporter u.v.m.: Zahlreiche Medien berichteten im vergangenen Monat über Aktivitäten des bne. Einen Überblick finden Sie hier.

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