Lieber Leserinnen und Leser,
die versprochene Digitalisierung der Energiewende kommt nur schleppend voran. Mit dem Digitalisierungsbarometer, das Ernst & Young (EY) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt hat, liegt es nun schwarz auf weiß vor, dass die politische Maßnahmen nicht greifen und Deutschland die Digitalisierung der Energiewende nicht in den Griff bekommt. Mit lediglich 22 von 100 Punkten wird Deutschland ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Insbesondere die mangelhafte Umsetzung des Zertifizierungsprozesses intelligenter Messsysteme wird von EY moniert. Damit wird deutlich, dass die Kritik des bne in der Vergangenheit nicht unbegründet war und der Zertifizierungsprozess nicht nur an Geschwindigkeit gewinnen muss, sondern sich insbesondere für innovative Lösungen öffnen muss.
Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:
TOP-NEWS I: bne begrüßt neue Mitglieder
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft konnte seit Herbst 2018 viele neue Mitgliedsunternehmen begrüßen, die in den unterschiedlichsten Bereichen der Energiewirtschaft tätig sind. So sind die Unternehmen Viessmann Deutschland GmbH, WestfalenWIND Strom GmbH MaxSolar GmbH, Smart Power GmbH, GreenRock Management GmbH & Co. KG und statt-werk GmbH dem bne als Mitglieder beigetreten.
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Die bne-Pressemitteilung
TOP-News II: bne kritisiert Entwurf zur Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
Der Bundesrat billigte am 15. Februar eine Neuregelung der Niederspannungsanschlussverordnung, deren Entwurf das Bundeswirtschaftsministerium im Oktober 2018 erarbeitet hatte. Die Verordnung überlässt die Entscheidung, ob und wie zügig Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge errichtet wird, den Verteilnetzbetreibern. In einer Pressemitteilung am gleichen Tag warnte der bne davor, dass der Ausbau von Ladeinfrastruktur damit unnötig behindert wird. Der Planungsprozess für einen Ladepunkt verläuft nun so: Der Kunde meldet dem Verteilnetzbetreiber, dass er einen Ladepunkt errichten will. Der Netzbetreiber hat zwei Monate Zeit, zu antworten, ob er dem Bau zustimmt. Antwortet der Netzbetreiber nicht, hat der Kunde keine Handhabe, eine Rückmeldung einzufordern. Stimmt der Netzbetreiber der Errichtung nicht zu, gibt es ebenfalls keine Handhabe. Der Netzbetreiber hat außerdem die Befugnis, die Nutzung des Ladepunktes dauerhaft mit Auflagen wie einem Lastmanagement mit einer deutlichen Reduzierung der Ladeleistung zu belegen.
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Die bne-Pressemitteilung
TOP-NEWS III: bne kommentiert Themenliste zur KoV XI
Zeitnahe Bereitstellung der RLM-Allokationsdaten und deutliche Verbesserung der SLP-Prognosen der Netzbetreiber fordert der bne in seiner Stellungnahme zur Änderung der Kooperationsvereinbarung (KoV). Die nächste reguläre Anpassung der KoV ist zum 1. Oktober 2021 geplant. In Anbetracht der mangelnden Bereitschaft der Gasnetzbetreiber, sich für eine vollständige Standardisierung des Lieferantenrahmenvertrages Gas durch die Bundesnetzagentur einzusetzen, spricht sich der explizit gegen eine Änderung der Anlage 3 (LRV) in der KoV XI aus. Soweit Änderungsbedarf besteht, muss eine Lösung gefunden werden, dies ohne Änderung der Anlage 3 abzubilden. Denn der extrem aufwendige Austausch der geänderten Verträge zwischen Netzbetreibern und Vertrieben ist vollkommen ineffizient und sollte unbedingt vermieden werden.
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Die bne-Stellungnahme
EU I: bne zur Entwicklung von EU-Netzkodizes
Der bne hat seinen Beitrag zur Konsultation der EU-Kommission zur Erstellung der jährlichen Prioritätenlisten für die Entwicklung von Netzkodizes und Leitlinien für das Jahr 2019 eingereicht. Der bne weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die nationale Umsetzung der Netzkodizes insbesondere zu einer effiziente Umsetzung neuer flexibler, digitaler und dezentraler Lösungen beitragen muss und fordert in diesem Zusammenhang bundesweit einheitliche Prozesse und Bedingungen für den Netzanschluss. Die Standardisierung eines unterbehördlichen Regelwerks darf nicht ohne Rahmensetzung, Aufsicht und Genehmigung durch die Regulierungsbehörde erfolgen. Zugleich dringt der bne darauf, dass zeitnah neue Netzkodizes entwickelt werden müssen, die auf dem Clean Energy Package aufbauen. So ist die Entwicklung von Netzkodizes im Hinblick auf die Operationalisierung von Art. 32 (Anreize für die Nutzung der Flexibilität in den Vertriebsnetzen) und Art. 33 (Integration der Elektromobilität in das Stromnetz) von großer Bedeutung für das Vorankommen der Energiewende.
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Die bne-Stellungnahme
EU II: ACER veröffentlicht Beschluss und Monitoringbericht zu grenzüberschreitendem Stromhandel
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 25. Januar ihren Beschluss zur Preisgestaltung von Kapazitäten beim grenzüberschreitenden Intraday-Handel veröffentlicht. Mit dem Beschluss wurde die Methodik der Preisgestaltung in mehreren Fällen geändert, da sie zuvor nicht mit der CACM-Verordnung übereinstimmte. Unter anderem werden fortan statt einer drei Intraday-Auktion stattfinden.
Des Weiteren hat ACER ihren ersten Monitoringbericht über die Umsetzung der Leitlinie für Capacity Allocation and Congestion Management (CACM) sowie die Leitlinie zu Forward Capacity Allocation (FCA) veröffentlicht. Die CACM- und FCA-Verordnung regeln den grenzüberschreitenden Day-ahead- und Intraday-Handel.
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Der Beschluss
Der Monitoringbericht
EU III: E.on und RWE erhalten teilweise grünes Licht
E.on und RWE haben eine erste kartellrechtliche Hürde genommen. Die EU-Kommission hat die Übernahme eines Großteils der E.on-Kapazitäten zur Stromerzeugung durch RWE genehmigt. Und die Beteiligten werden nicht müde zu wiederholen, dass es sich um einen völlig wettbewerbsneutralen Vorgang handele, der dem Wettbewerb keinen Schaden zufüge. Ein Schelm…. Ob das etwas nützt, wird sich zeigen, denn der Teil des Tauschgeschäfts, der weitaus kritischere Fragen aufwirft, steht jedoch noch aus: Die Beurteilung der EU-Kommission zur Übernahme Netzgeschäft und Vertriebsgesellschaften durch E.on. Hierzu wird die EU-Kommission voraussichtlich in eine vertiefte Prüfung einsteigen.
EU IV: Berechnung der grenzüberschreitenden Kapazitäten für Day-Ahead und Intraday vorgelegt
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Acer) hat die Methodik zur Berechnung der grenzüberschreitenden Kapazitäten für 13 EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, veröffentlicht. Diese regelt die Day-Ahead und Intraday Strommarktkopplung. Die Umsetzung der Entscheidung wird in mehreren Schritten von Dezember 2020 bis Dezember 2022 erfolgen und anschließend nach 18 Monaten umfassend überprüft. Damit sollen die Kapazitäten zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten erheblich erhöht werden.
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Der Acer-Beschluss
BMWI & BSI: Roadmap für intelligente Energienetze der Zukunft und Marktanalyse zum Smart Metering veröffentlicht
Mit der Digitalisierung der Energienetze sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, erneuerbare Energien in das Netz zu integrieren und den Ausbau der Elektromobilität zu ermöglichen. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) haben gemeinsam eine Standardisierungsstrategie zur sektorübergreifenden Digitalisierung veröffentlicht. Damit wird ein Fahrplan vorgegeben für den Umbau der Energienetze zu sogenannten „Smart Grids“. Ziel ist es, zukünftig alle Akteure der Stromversorgung intelligent zu verknüpfen.
Des Weiteren hat das BSI am 30. Januar die erste Marktanalyse nach dem Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen veröffentlicht. Das BSI stellt in der Marktanalyse fest, dass bisher erst ein Smart-Meter-Gateway zertifiziert wurde und daher der Rollout mit Einbaupflicht nicht möglich ist. Das BSI wird fortan jährlich bzw. anlassbezogen die Marktanalyse aktualisieren.
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Die Roadmap
Die Marktanalyse
BMWI: Förderung der „Reallabore der Energiewende“ gestartet
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 11. Februar die Förderung der „Reallabore der Energiewende“ gestartet. Die erste Ausschreibungsrunde des Projekts legt den Fokus auf die Bereiche "Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien", "großskalige Energiespeicher im Stromsektor" und "energieoptimierte Quartiere". Dazu stellt das BMWi im Zeitraum 2019 bis 2022 Fördermittel in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Damit soll der Technologie- und Innovationstransfer von der Forschung in die Praxis beschleunigt werden. Unternehmen können sich bis zum 5. April mit innovativen Energietechnologien und Konzepten bewerben, die dazu beitragen, die Umgestaltung des Energiesystems zu beschleunigen.
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Die BMWi-Pressemitteilung
BNETZA I: Erste Biomasseausschreibung in 2019 gestartet
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die erste von zwei Biomasseausschreibungen in 2019 gestartet. Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin 14,58 Cent pro Kilowattstunde. Aufgrund von unterzeichneten Biomasseausschreibungen in 2018 werden in 2019 in beiden Ausschreibungsrunden 133 MW ausgeschrieben. Gebotstermin ist der 1. April.
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Die Bekanntmachung
BNETZA II: ÜNB legen Netzentwicklungsplan 2030 vor
Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 4. Februar den neuen Netzentwicklungsplan 2030 vorgestellt. Darin wird vorgeschlagen, zusätzlich zur bisherigen Planung weitere 1.600 Kilometer an neuen Stromleitungen zu bauen. Dies schließt zwei neue Gleichstromverbindungen (HGÜ) ein, die die Kapazität zwischen Nord- und Süddeutschland erhöhen sollen. Mit dem zusätzlichen Ausbau und weiteren Netzoptimierungen steigen auch die Kosten des Netzausbaus von ca. 35 Milliarden Euro auf ca. 52 Milliarden Euro.
Weitere Informationen:
Der Netzentwicklungsplan 2030
BNETZA III: Ausschreibungen für abschaltbare Lasten werden reduziert
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Menge abschaltbarer Lasten reduzieren. Die Beschlusskammer 4 der BNetzA hat dazu einen Entwurf vorlegt, der die Reduzierung der Gesamtabschaltleistung von 1.500 MW auf 750 MW vorsieht. Der Vorschlag geht auf eine Analyse der ÜNB zurück, die zeigt, dass in der Vergangenheit die vorgesehene Leistung nicht abgerufen wurde. Die Reduzierung der abschaltbaren Lasten soll daher den schwachen Wettbewerb stärken. Die BNetzA nimmt dazu bis zum 25. März Stellungnahmen entgegen.
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Der Entwurf
BSI: Technische Richtlinie inklusive der Anlage VII veröffentlicht
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, hat nach Abschluss der Konsultation zur Anlage VII der technischen Richtlinie TR-03109-1 v1.0.1 das finale Dokument veröffentlicht. In der Anlage VII „Interoperabilität und Geräteprofile für SMGW“ soll das sog. Basisprofil beschrieben werden, welches alle Geräte der Generation 1 verpflichtend erfüllen müssen. Das finale Dokument legt u.a. TAF 2 nun im Basisprofil als verpflichtende Anforderung fest. Der bne hatte sich in seiner Stellungnahme im Dezember 2018 dafür ausgesprochen, dass alle zertifizierten Smart-Meter-Gateways den gleichen Funktionsumfang abdecken – einschließlich TAF 2.
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Die Anlage VII
SINTEG: Plattform für Flexibilitäten eröffnet
Im Rahmen der Sinteg-Projektförderungen „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende” durch das BMWi hat die Börse Epex Spot mit den Netzbetreibern EWE, Tennet und Avacon eine Plattform für Flexibilitätsangebote entwickelt. Nach der zweijährigen Entwicklungsphase startete Ende Januar die Demonstrationsphase. Die Plattform soll es ermöglichen, dass zukünftig Flexibilitätspotenziale insbesondere in der Industrie die Netze stabilisieren. Die Förderungen durch das BMWi laufen für weitere zwei Jahre.
Weitergehende Informationen:
Die BMWi-Pressemitteilung
EXPERTENKOMMISSION: Forderung nach einer CO2-Steuer
Die Expertenkommission Forschung und Innovation der Bundesregierung hat am 27. Februar ihr 12. „Gutachten zu Forschung, Innovation und Technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands“ vorgelegt. Grundsätzlich zeigen sich die Experten mit der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung zufrieden, sehen allerdings in einigen Bereichen großen Verbesserungsbedarf. So wird insbesondere bei der Umsetzung der Energiewende festgestellt, dass aufgrund geringer CO2-Preise und regulatorischer Vorgaben innovative Technologien und Geschäftsmodelle gehemmt werden. Daher schlägt die Kommission vor, diese mit einer CO2-Steuer und einer Reform der Abgaben und Umlagen auf Energie sowie einer Reform der Netzentgelte zu stärken.
Zum Download:
Die Studie
bne IN DEN MEDIEN
bne bei Handelsblatt, Auto Motor Sport, ZfK, energate, PV-Magazine u.v.m.: Zahlreiche Medien berichteten im vergangenen Monat über Aktivitäten des bne, u.a. über die Kritik des bne an der Neuregelungen der Niederspannungsanschlussverordnung. Einen Überblick finden Sie hier.
Impressum
Redaktion: Maximilian Weiß
Mitarbeit: Alena Müller
Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin
Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10
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